2493/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.07.2001

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig,

Freundinnen und Freunde betreffend ,,GVO - Verunreinigung von Saatgut“, Nr. 2492/3, wie

folgt:

 

zu Frage 1:

Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den Herrn Bundesmi -

nister für Land -  und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft.

Zusätzlich wurde auf Grund eines am 4. Juli 2001 übermittelten Analysenbefundes des Bundesamtes

und Forschungszentrums für Landwirtschaft im Saatgut der Sorte PR 39 D 81 auch eine Verunreini -

gung mit Saatgut der Linie BT 11 gefunden.

Die Partien der Sorte ADELFIA, bei denen laut Untersuchungen des Bundesamtes und Forschungs -

zentrums für Landwirtschaft Verunreinigungen über 0,1 % GVO - Anteil gefunden wurden, wurden

von der Fa. Pioneer vollständig vom Markt genommen.

 

zu Frage 2:

Ein diesbezüglicher Informationsaustausch auf EU - Ebene hat bisher nicht stattgefunden.

zu Frage 3:

Ich teile die Rechtsansicht des Herrn Bundesministers für Land -  und Forstwirtschaft, Umweltschutz

und Wasserwirtschaft.

 

zu Frage 4:

Ansprüche auf Schadenersatz sind grundsätzlich im Zivilrechtsweg einzufordern. Der Bund nimmt

jedoch in Aussicht, bei unschädlich beseitigtem Mais aus Maissaatgut der Sorten P 39 D 81 und

MONALISA den betroffenen Bauern einen Betrag von S 23.000,- je Hektar vorweg zu leisten und

diese Aufwendungen von der Lieferfirma im Regressweg einzufordern.

 

zu Frage 5:

Diese Frage des Datenschutzes stellt sich hier im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Land -

und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft und ist daher von diesem zu prüfen.

 

zu Frage 6:

Für Saatgutuntersuchungen verstärkt das hiefür zuständige Bundesministerium für Land -   und Forst -

wirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft laufend seine Untersuchungskapazitäten. In meinem

Ressortbereich stehen Untersuchungskapazitäten nur in den Bundesanstalten für Lebensmittelunter -

suchungen in Wien, Linz und Innsbruck für Untersuchungen zur Verfügung, die zur Kontrolle der

Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestand -

teile enthalten, notwendig sind.

 

Für Saatgut ist meines Wissens das Bundesministerium für Land -  und Forstwirtschaft, Umweltschutz

und Wasserwirtschaft bestrebt, seine Untersuchungen auszuweiten.

 

zu Frage 7:

Da gemäß der zuletzt erfolgten Informationen durch das Bundesamt und Forschungszentrum für

Landwirtschaft geringfügige Verunreinigungen mit Saatgut der Linie MON 810 auch geringfügige

Verunreinigungen mit Saatgut der Linie BT 11 festgestellt wurden, welches in der EU auf Grund der

Freisetzungsrichtlinie keine Genehmigung für den großflächigen Anbau besitzt, habe ich am

9. Juli 2001 durch Bescheid die Firma Pioneer aufgefordert, die beiden betroffenen Sorten zurückzu -

holen und die Bauern darüber zu informieren, dass bereits ausgepflanzte Sorten vor der Blüte schad -

los zu beseitigen sind. In anderen Fällen erfolgt die Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde.

 

zu Frage 8:

Gegen die Firma Pioneer wurde Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See erstattet.

Der Ausgang dieses Verwaltungsstrafverfahrens ist mir nicht bekannt.

 

zu Frage 9:

Meiner Meinung nach kann und soll die notwendige Zahl der Untersuchungen nicht von der Zahl und

der Höhe von Verwaltungsstrafen abhängen. Es ist aber zu überlegen, Saatguthersteller bzw.

- importeure zur Veranlassung und damit auch zur Finanzierung entsprechender Untersuchungen zu

verpflichten.

 

zu Frage 10:

Ich habe am 11. Mai 2001 wegen des Verdachtes, dass die Firma Pioneer mit GVO kontaminiertes

Saatgut in Verkehr gebracht hat, den Geschäftsführer der Firma aufgefordert, alle möglicherweise

kontaminierten Maissorten zurückzuholen. Im übrigen habe ich nach der Veranlassung weiterer Un -

tersuchungen den zu Frage 7 genannten Bescheid erlassen.