2496/AB XXI.GP

Eingelangt am:24.07.2001

 

Bundesminister

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2576/J betreffend

Atomstromimporte nach Österreich, welche die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und

Genossen am 7. Juni 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Stromlieferungsverträge, die den Bezug von Elektrizität zur inländischen Bedarfs

deckung aus Drittstaaten zum Gegenstand haben, wurden meinem Ressort mit Juni

2000 wie folgt vorgelegt:

 

a) 4 Rahmenverträge. Dies sind Verträge, die wohl die Konditionen für die Liefe -

    rungen spezifizieren (Wasserkraft, etc.), Preis, Menge und Lieferfristen jedoch

    die Tagesindices entsprechend später vereinbaren.

 

b) 21 Lieferverträge auf Grund von Rahmenverträgen. Diese wurden, da Spotmarkt -

     bedingungen gegeben sind, häufig zu monatlichen Anzeigen zusammengefasst.

 

c) 5 Einzellieferverträge. Diese enthalten alle Parameter und finden für langfristige

    Lieferungen Verwendung.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Verträge hatten den Bezug aus folgenden Drittstaaten zum Gegenstand:

•   Schweiz

•   Slowenien

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Es wurden keine Anzeigen untersagt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die in den Verträgen angeführten Mengen belaufen sich in Summe auf 1.505 GWh.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Ich darf um Verständnis ersuchen, dass ich diese Frage aus Gründen des Daten -

schutzes und der Wahrung wirtschaftlicher Interessen nicht beantworten kann.

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass nach den Bestimmungen des § 13

EIWOG der Import von Atomstrom aus Drittländern expressis verbis nicht verboten

ist. Es ist lediglich zu prüfen, ob die Anlage, aus der die Lieferung erfolgen soll bzw.

das liefernde Unternehmen die Kriterien des § 13 Abs.2 Z.1 bis 4 erfüllen.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Gegenstand der Prüfung ist gemäß § 13 EIWOG der jeweilige Stromlieferungs -

Vertrag. Auf Grund der vorgelegten Verträge handelt es sich ausschließlich um Strom

aus Wasserkraftwerken.

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 14 der Anfrage:

 

Es wurden keine Stromimportverträge vorgelegt, die den Bezug elektrizitäts -

inländischer Bedarfsdeckung aus Tschechien zum Gegenstand haben.