2497/AB XXI.GP

Eingelangt am:24.07.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Sima betreffend

"Konsequenzen aus dem Schweinemastskandal“, Nr. 2575/J, wie folgt:

 

Einleitend halte ich fest, dass dem parlamentarischen Fragerecht Angelegenheiten unterliegen, die

dem jeweiligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind. Ich ersuche daher um Ver -

ständnis, dass ich Fragen, die sich nicht auf Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereiches meines

Ressorts beziehen, nicht beantworte; im vorliegenden Fall sind dies die Fragen 20 bis 23.

 

Fragen 1 und 2:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden von den Sicherheitsbehörden des Bundes bezie -

hungsweise von den Veterinärverwaltungen der Länder folgende Hausdurchsuchungen bzw. Be -

triebskontrollen durchgeführt:

Burgenland:

In 34 landwirtschaftlichen Gehöften und bei vier Tierärzten wurden Hausdurchsuchungen von der

Kriminalpolizei in Anwesenheit eines Amtstierarztes durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen

wurden Arzneimittel ungarischer Herkunft, nicht identifizierbare Medikamente und Reinsubstanzen

gefunden.

 

Kärnten:

Es wurden verstärkt Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben gemäß § 13 der Rückstandskontrollverord -

nung bei insgesamt 33 Betrieben durchgeführt. Davon sind 13 Betriebe Mitglied beim Gesundheits -

dienst für landwirtschaftliche Nutztiere für Kärnten (GDN), 20 Betriebe gehören nicht dem GDN

an. Bei den 33 kontrollierten Betrieben handelt es sich um 11 Schweine - , 11 Rinder - , 3 Schaf - , 3

Hühner - , 2 Putenbetriebe und um 3 Fleischproduktionsgatter von Zuchtwild.

 

Festgestellte Mängel:

-   Bei 5 Betrieben fehlten auf Arzneimitteln die Hausapothekenaufkleber mit der Adresse des

    Tierarztes.

-   Bei 11 Betrieben fehlten Eintragungen des Tierhalters in ein Register bzw. ein betriebseigenes

    Register fehlte überhaupt.

-   Bei 3 Betrieben fehlten die Abgabebelege des Tierarztes.

-   Bei 2 Betrieben wurden wartezeitenpflichtige Arzneimittel vorgefunden. Davon konnte einer

    keinen Bezugsschein mit Angabe der Wartezeit vorweisen.

-   Bei einem Betrieb musste die ordnungsgemäße Lagerung von Arzneimitteln (Sauberkeit, Küh -

    lung) beanstandet werden.

-   Bei einem Betrieb fehlte im betriebseigenen Register die genaue Zuordnung der behandelten

    Tiere.

 

Von der Veterinärverwaltung werden bei den für das heurige Jahr vorgegebenen Tierschutz - und

Tierhaltungskontrollen (Legehennen in Batteriehaltung, Schweinehaltung, Kälberhaltung) auch wei -

tere Kontrollen gemäß § 13 Rückstandskontrollverordnung durchgeführt.

Niederösterreich:

Im Zuge einer ersten Überprüfung wurden durch die Kriminalpolizei und unter Mitwirkung eines

Amtstierarztes 80 Betriebe einer Hausdurchsuchung unterzogen.

Beanstandet wurde:

 

-     Vorfinden von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln

-     Vorfinden von antibiotischen und antiparasitären Reinsubstanzen

-     Vorfinden unbekannter Arzneimittel - "Mischungen"

-     Vorfinden von verbotenen Substanzen (Chloramphenicol, Furazolidon)

-     Vorfinden unüblich großer Mengen an Arzneimitteln

 

Aufgrund dieser Vorkommnisse wurde in Niederösterreich das Arzneimittelrückstands - Screening

erhöht, wobei im Berichtszeitraum von Jänner 2001 bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung jeder

18. landwirtschaftliche Betrieb von diesem Monitoring bereits erfasst wurde.

 

Im 1. Quartal 2001 (Stand 15. Mai 2001) wurden insgesamt 606 landwirtschaftliche Betriebe kon -

trolliert. In 80 Betrieben fand eine Hausdurchsuchung der Kriminalpolizei in Beisein eines Amt -

stierarztes statt, die restlichen 526 Betriebe wurden durch Amtstierärzte bzw. durch vom Landes -

hauptmann beauftragten Tierärzte überprüft. Von diesen 606 Betrieben wurden 76 Tierhaltungsbe -

triebe beanstandet.

 

Oberösterreich:

In Oberösterreich wurden insgesamt in 622 Tierhaltungsbetriebe (Rinder - , Schweine - , Geflügel - ,

Schaf - , Pferdebetriebe, Aufzuchtbetriebe, gemischte Betriebe und Mastbetriebe) einer Kontrolle

gemäß § 13 Rückstandskontrollverordnung unterzogen.

Beanstandet wurde:

-     Vorfinden von verbotenen Substanzen wie Chloramphenicol

-     Vorfinden von nicht in Österreich zugelassenen Arzneimitteln

-     Vorfinden von unbekannten Arzneimittelmischungen

-     Vorfinden von Arzneimitteln ohne Betreuungsvertrag (Tiergesundheitsdienst: TOD) oder

       ohne entsprechende Verschreibung

Weitere Mängel, die festgestellt wurden, waren fehlende beziehungsweise lückenhafte Aufzeich -

nungen im betriebseigenen Register sowie das Nichtführen eines Bestandsregisters.

 

Auf Grund dieser Vorkommnisse wurde die Probenfrequenz im Rahmen des Rückstands - Screening

bedeutend erhöht (z.B. Anzahl der Hemmstoffproben wurde verdoppelt).

 

Salzburg:

Im Land Salzburg wurden in 34 Schweinebeständen Kontrollen durchgeführt und Harn - bzw. Blut -

proben von lebenden Schweinen gezogen und untersucht. In vier Betrieben führte die Kriminalpoli -

zei Hausdurchsuchungen durch.

 

Steiermark:

Am 19. Jänner 2001 kontrollierten die Amtstierärzte gemäß § 13 Abs. 1 der Rückstandskontrollver -

ordnung ohne Vorankündigung Räumlichkeiten (einschließlich der Lager - und Nebenräume) und

auf Flächen, die der Tierhaltung dienen, in 28 verdächtigten Betrieben.

Am 26. und 27. Jänner 2001 wurden 16 Betriebe überprüft.

 

Darüber hinaus wurde angeordnet, dass von jedem 20. Schwein bei der Schlachtung Muskel -

fleischproben für die Untersuchung auf Hemmstoffe und zusätzlich von jedem 60. Schwein Proben

zur Untersuchung auf die verbotene Substanz „Chloramphenicol‘ zu ziehen sind.

 

Auf Grund der Anordnung meines Ressorts wurden bis zum 30. März 2001 in 42 Tierhaltungsbe -

trieben (II reine Milchbetriebe, 3 Rindermastbetriebe, 2 kombinierte Schweinezucht - und -

mastbetriebe, 26 gemischte Betriebe mit Rindern, Schweinen und Geflügel) die geforderten Kon -

trollen vorgenommen.

 

Tirol:

Von den Tierärzten werden die Schweinehaltungsbetriebe, die Mitglied beim Schweinezuchtver -

band sind, regelmäßig kontrolliert und die Ergebnisse dokumentiert. Im Zuge dieser Kontrollen

wird unter anderem auch der Arzneimitteleinsatz kontrolliert. Gröbere Verstöße (z.B. Einsatz von

unerlaubten Medikamenten) konnten bei den genannten Kontrollen nicht festgestellt werden.

Aufgrund der Situation in den östlichen Bundesländern wurde im Zeitraum vom 3. März 2001 bis

26. März 2001 von den Amtstierärzten in 35 Tierhaltungsbetrieben mittels einer Checkliste die

Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung durchgeführt.

 

Vorarlberg:

In Vorarlberg wurde die Untersuchungstätigkeit im Schweinesektor deutlich verstärkt.

Für einen Schweinemastbetrieb mit eigener Nachzucht gab es eine anonyme Anzeige bei der Si -

cherheitsdirektion. Daraufhin wurden durch den Amtstierarzt 5 Futtermittel sowie 44 weitere Pro -

ben (Muskel, Leber, Nieren, Blut und Harn von lebenden und von geschlachteten Schweinen) aus

diesem Bestand gezogen. Alle Untersuchungen auf antibiotisch wirksame Stoffe ergaben ein nega-

tives Ergebnis.

 

Zusätzlich wurde in weiteren 3 größeren Schweine-Mastbetrieben die Einhaltung der Rückstands -

kontroliverordnung überprüft.

Betreffend Aufzeichnungen von Wartezeiten gab es keine Beanstandungen. Alle angewendeten

Medikamente waren in Österreich zugelassen und werden über tierärztliche Hausapotheken bezo -

gen. Die Anwendung findet entweder durch den Tierarzt selbst oder unter dessen Anweisung statt.

 

Ein Schwerpunkt der Kontrolle der Arzneimittelanwendung lag im Frühjahr 2001 bei den Rinderbe -

trieben im Rahmen von Überprüflingen nach der seit 1999 in Kraft getretenen Tierschutzkontroll -

verordnung, koordiniert mit anderen Aufträgen gemäß Futtermittelrecht und Milchhygieneverord -

nung. Besonders kontrolliert wurde die Dokumentation der Freiheit von antibiotischen Leistungs -

tbrderern und Hormonen in Futtermitteln sowie die nachvollziehbare Arzneimittelanwendung.

Überprüft wurden dabei flächendeckend etwa 2900 Betriebe.

 

Wien:

Nach § 13 Rückstandskontrollverordnung wurden im ersten Quartal 2001 insgesamt sieben Betriebe

(Schweine - , Rinder - als auch Schaf - und Ziegenbetriebe) kontrolliert. Bei nur einem Betrieb gab es

Mängel bei den Aufzeichnungen im Betriebsregister, die nach Rücksprache mit dem Tierarzt jedoch

unverzüglich behoben wurden.

Frage 3:

Im Rahmen der intensiven Kontrollen wurden bis 19. Mai 2001 insgesamt 2.145 Proben gezogen

und untersucht.

 

Frage 4:

Die gezogenen Proben werden nach der Entnahme auf dem schneilst möglichem Weg (Bahn oder

per Boten) den veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalten übermittelt und dort unverzüglich

der Untersuchung zugeführt.

 

Frage 5:

Rückstände, die zur Zeit der Probenentnahme vorhanden waren, können grundsätzlich auch nach -

gewiesen werden.

 

Frage 6:

Konkret wurde untersucht auf: Hemmstoffe, Chloramphenicol, nicht steriodale entzündungshem -

mende Mittel, 19 - Nortestosteron, Estradiol, ß - Agonisten, Stilbene, Trenbolon, Zeranol, Corticoste -

roide, Makrolide. Sulfonamide, Tranquilizer, Phenylbutazon, Nitroimidazole, Furazolidon, Salino -

mycin.

 

Fragen 7 und 8:

Bei Schweinen wurden folgende Substanzen nachgewiesen:

Chloramphenicol :   9 positive Proben

Hemmstoffe:           192 positive Proben

 

Fragen 9 und 10:

 

Bundesland

ursprüngliche Sperren

aufrechte Sperren

 

 

(Stand 30. Mai 2001)

Burgenland

8

0

Niederösterreich

25

3

Oberösterreich

15

4

Salzburg

6

0

Steiermark

37

1


 

Die Tiere von Betrieben, bei denen die Sperre aufgehoben wurde, unterliegen in Hinkunft weiterhin

einer Rückstandskontrolle im Rahmen der Schlachtung.

 

Fragen 11 bis 15:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurde seitens der zuständigen Bezirksverwaltungs -

behörden bzw. der Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen Anzeige erstattet. Da die Koordination der

Tätigkeit der Exekutive nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt, sind mir weder die Anzahl der

angezeigten Fälle noch die angezeigten Tatbestände bekannt.

 

Über die Verhängung von Strafen und über deren Höhe entscheiden Verwaltungsbehörden oder

Gerichte. Ein Einfluss auf die Bestrafung kommt mir nicht zu.

 

Von meinem Ressort wurde darüber hinaus gegen 23 österreichische Tierärzte bei der Disziplinar -

kommission der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs eine Disziplinaranzeige eingebracht.

Die Disziplinaranzeigen wurden nach Erhebung des Bezugs bestimmter Reinsubstanzen im Jahr

2000 gegen jene Tierärzte erstattet, die ungewöhnlich hohe Mengen dieser Arzneistoffe bezogen

haben.

Im Rahmen des Disziplinarverfahrens kann neben einer Geldstrafe auch ein - zeitlich maximal auf

die Dauer von fünf Jahren beschränktes - Berufsverbot verhängt werden.

 

Fragen 16 und 17:

Mein Ressort hat zusätzliche Rechtsvorschriften über den Verkehr mit und die Anwendung von

Tierarzneimitteln erarbeitet.

 

Im Zuge der Ereignisse in den ersten Monaten 2001 wurden laufend fachliche Auskünfte an die

Staatsanwaltschaften, die Kriminalabteilungen und die Amtstierärzte erteilt sowie Listen beschlag -

nahmter Arzneimittel begutachtet.

 

Bei Einhaltung der rechtlichen Vorkehrungen sind die getroffenen Maßnahmen ausreichend.

Fragen 18 und 19:

Eine bundesweite Vereinheitlichung des Tierschutzrechtes ist meines Erachtens sinnvoll; daher

führt mein Ressort Verhandlungen mit den Bundesländern, um der Vereinbarung gemäß Art. l 5a

B - VG über den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben beizutreten.

 

Fragen 24 und 25:

Durch die geplante Errichtung einer Agentur für Ernährungssicherheit soll es zu keiner Verände -

rung der durch das Bundesministeriengesetz vorgegebenen Zuständigkeiten kommen. Die Landes -

anstalten und die Lebensmittel- und Veterinärkontrollorgane sollen verstärkt eingebunden und ko -

ordiniert werden, um im hohen Maße effiziente Kontrollen sicherzustellen.

 

In dieser Konfiguration ist die geplante Agentur für Ernährungssicherheit ein wesentliches Instru -

ment, um illegale Praktiken aufzudecken und zu verhindern.