2498/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.07.2001
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Heidrun Silhavy und Genossinnen betreffend Wortlaut der abge -
schlossenen Studie über die derzeitige Situation der Sozialhilfe, Nr. 2508/J,
wie folgt:
Das österreichische Sozialhilferecht ist durch neun Sozialhilfegesetze der Länder,
die zum Teil stark voneinander abweichen, gekennzeichnet. Im Rahmen einer Lan -
dessozialreferentenkonferenz wurde das Bundesministerium ersucht, einen Quer -
schnittt‘ergleich der Sozialstrukturen aller Länder vornehmen zu lassen. Das Sozial -
ministerium hat in der Folge Herrn ao. Univ. Prof. Dr. Walter J. Pfeil mit der Ausarbei -
tung einer vergleichenden rechtswissenschaftlichen Studie über die bestehenden
landesgesetzlichen Regelungen der Sozialhilfe.
Diese Studie mit dem Titel „Vergleich der Sozialhilfesysteme der österreichischen
Bundesländer“, die auch die Anfang 2000 neu in Kraft getretenen Sozialhilfegesetze
von Burgenland und Niederösterreich berücksichtigt, soll demnächst präsentiert
werden.
Die Studie wurde Anfang Juli 2001 der Anfragestellerin stellvertretend für die
Fraktion der sozialdemokratischen Abgeordneten als Sozialsprecherin im Nationalrat
übermittelt.