2499/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.07.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Dietachmayr und Genossinnen, betreffend Entschädigung für

Kriegsgefangene, Nr. 2663/J, wie folgt:

 

Die Erlassung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes wurde in den Erläute -

rungen dieses Bundesgesetzes damit begründet, dass österreichische Staatsbürger,

die während des Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft osteuropäischer

Staaten gerieten oder während der Besetzung Österreichs von einer ausländischen

Macht festgenommen und in osteuropäischen Staaten angehalten wurden, dadurch

vielfältige Nachteile erlitten haben.

So hatten sie in vielen Fällen nicht adäquat abgegoltene Arbeitsleistungen unter oft

schwierigsten Bedingungen zu erbringen und waren weit über das Normalmaß hin -

aus körperlichen und seelischen Qualen ausgesetzt. Darüber hinaus waren sie bei

ihrer Heimkehr nach Österreich mit großen wirtschaftlichen Belastungen konfrontiert.

 

Der budgetäre Mehraufwand für die Entschädigungsleistungen beläuft sich ange -

sichts von rund 24.000 noch lebenden ehemaligen Kriegsgefangenen, die im Osten

angehalten wurden, auf rund 80 Mio. S jährlich.

 

Eine Ausdehnung dieser Regelung auf Kriegsgefangene im Westen wäre mit we -

sentlich höheren Kosten verbunden gewesen und konnte aus budgetären Gründen

nicht umgesetzt werden.

 

Wie ich bereits mehrmals - auch im Parlament - zum Ausdruck gebracht habe,

strebe ich nach Konsolidierung des Staatshaushaltes für alle Kriegsgefangenen eine

Entschädigungsleistung an.

Dabei wird auch der Vorschlag von Einmalzahlungen sowie die Frage einer Ent -

schädigung der Gefangenen des Ersten Weltkrieges in die Überlegungen einbezo -

gen werden.

 

 

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