2499/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.07.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Dietachmayr und Genossinnen, betreffend Entschädigung für
Kriegsgefangene, Nr. 2663/J, wie folgt:
Die Erlassung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes wurde in den Erläute -
rungen dieses Bundesgesetzes damit begründet, dass österreichische Staatsbürger,
die während des Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft osteuropäischer
Staaten gerieten oder während der Besetzung Österreichs von einer ausländischen
Macht festgenommen und in osteuropäischen Staaten angehalten wurden, dadurch
vielfältige Nachteile erlitten haben.
So hatten sie in vielen Fällen nicht adäquat abgegoltene Arbeitsleistungen unter oft
schwierigsten Bedingungen zu erbringen und waren weit über das Normalmaß hin -
aus körperlichen und seelischen Qualen ausgesetzt. Darüber hinaus waren sie bei
ihrer Heimkehr nach Österreich mit großen wirtschaftlichen Belastungen konfrontiert.
Der budgetäre Mehraufwand für die Entschädigungsleistungen beläuft sich ange -
sichts von rund 24.000 noch lebenden ehemaligen Kriegsgefangenen, die im Osten
angehalten wurden, auf rund 80 Mio. S jährlich.
Eine Ausdehnung dieser Regelung auf Kriegsgefangene im Westen wäre mit we -
sentlich höheren Kosten verbunden gewesen und konnte aus budgetären Gründen
nicht umgesetzt werden.
Wie ich bereits mehrmals - auch im Parlament - zum Ausdruck gebracht habe,
strebe ich nach Konsolidierung des Staatshaushaltes für alle Kriegsgefangenen eine
Entschädigungsleistung an.
Dabei wird auch der Vorschlag von Einmalzahlungen sowie die Frage einer Ent -
schädigung der Gefangenen des Ersten Weltkrieges in die Überlegungen einbezo -
gen werden.
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