2501/AB XXI.GP

Eingelangt am:26.07.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und

GenossInnen betreffend „Freisetzung von Gen - Saatgut auf Österreichs Feldern“, Nr. 25727J

wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 8 bis 10:

Ich verweise hiezu auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.2571/J durch den

Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der für

entsprechende Untersuchungen im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle zuständig ist und

auch über dafür in Frage kommende spezifische Untersuchungskapazitäten verfügt.

 

Zu Frage 5:

Auf Grund der Untersuchungsergebnisse des Bundesamtes und Forschungszentrum für Landwirt -

schaft (BFL) sowie auf Grund eines weiteren Analysenbefundes der mir unterstehenden Bundesan -

stalt für Lebensmitteluntersuchung und  - forschung in Wien, der den Hinweis enthielt, dass Saatgut

der Sorten Mona Lisa und PR39D8 1 auch mit Saatgut der gentechnisch veränderten Maislinie BT -

11 verunreinigt ist, der in der Europäischen Union sowohl nach Saatgutrecht als auch nach der Frei -

setzungsrichtlinie nicht für den Anbau zugelassen ist, habe ich folgende Maßnahmen gesetzt:

1.  Bescheid an die Fa. Pioneer mit dem Auftrag, die in Rede stehenden Sorten zurückzuholen, die

     betroffenen Landwirte über die Verunreinigung in Kenntnis zu setzen und sie zu einer für die

     Umwelt schadlosen Beseitigung aufzufordern.

2.   Erlass an die Ämter der Landregierungen Kärnten, Burgenland, Niederösterreich, Oberöster -

      reich, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg, mit dem Ersuchen die betroffenen Landwirte aus -

      findig zu machen, die Durchführung der Beseitigungsmaßnahmen - insbesondere in sensiblen

      Gebieten - zu veranlassen und deren Überwachung sicherzustellen.

      Den betroffenen Landwirten wird vom Bund eine Entschädigung für die im Rahmen dieser Ak -

      tion schadlos beseitigten Maispflanzen gewährt.

      Noch vor diesem Bescheid habe ich die Fa. Pioneer am 11. Mai 2001 auf Grund des Verdach -

      tes, dass mehrere konventionelle Maissorten dieser Firma mit GVO kontaminiert sein könnten,

      aufgefordert, auf freiwilliger Basis alle möglicherweise kontamir1ierten Maissorten zurückzu -

      stellen, um einen größeren wirtschaftlichen Schaden für alle Betroffenen zu vermeiden.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Der Name der Fa. Pioneer wurde am 9. Juli 2001 im Zusammenhang mit dem Bescheid vom sel -

ben Datum im Internet veröffentlicht. Im übrigen teile ich die Auffassung des Bundesministeriums

für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dass aus datenschutzrechtlichen Er -

wägungen Daten aus laufenden Verfahren grundsätzlich nicht zu veröffentlichen sind.

 

Zu Frage 11:

Zusätzlich zu den vom BFL getätigten Untersuchungen habe ich auch die meinem Ressort unter -

stehende Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - forschung in Wien ersucht, diese Sorte

untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ergab auch eine Verunreinigung mit BT - 11.

 

Zu Frage 12:

Solche Daten liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Zu den Fragen 13 bis 17:

Die qualitative Untersuchung des im Sommer 2000 in Braunau ausgepflanzten, von einem Landwirt

direkt aus Deutschland bezogenen Hyola Rapses ergab eine Verunreinigung, die auf Toleranz für

Roundup und Basta hinweisen. Eine quantitative Analyse erfolgte nicht.

Im übrigen verweise ich auf die diesbezügliche Antwort des Herrn Bundesministers für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu den Fragen 18 bis 20:

Hiezu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 5.

 

Zu Frage 21:

Grundsätzlich sind gemäß Art. 15 B - VG für Fragen der Verwendung (Aussaat) von Kulturpflanzen

die Länder zuständig.

Ich habe aber vor, auch auf Bundesebene mit dem für den Saatgutverkehr zuständigen Herrn Bun -

desminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Maßnahmen zu beraten,

die sicherstellen, dass eine Wiederholung der heurigen Ereignisse künftig verhindert wird.

 

Zu Frage 22:

Obwohl mein Ressort für Maßnahmen zum Aufbau einer heimische ii, gentechnikfreien Saatgutver -

mehrung nicht zuständig ist, unterstütze ich derartige Bestrebungen auch im Hinblick auf die Förde -

rung einer "gentechnikfreien“ Lebensmittelproduktion.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

Fragen der gentechnischen Kontamination von Saatgut werden im Ständigen Saatgutausschuss der

Europäischen Kommission behandelt, in dem das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft vertreten ist. Ich verweise daher aus Zuständigkeitsgründen auf die

Antwort des Herrn Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

zur gleichen Frage.

 

Zu den Fragen 25 bis 37:

Hiezu verweise ich vorerst auf die Beantwortung dieser Frage durch den für Saatgutverkehrskontrol -

len zuständigen Herrn Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt -

schaft, der mit der Bundesanstalt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL) auch über die

notwendigen Voraussetzungen für derartige Untersuchungen verfügt und entsprechende Proben

nimmt.

Eine Information an die Fa. Pioneer erfolgte sowohl seitens des BFL als auch seitens meines

Ministeriums. Von meinem Ministerium wurde wegen Verdachtes der Übertretung von Bestimmun -

gen des Gentechnikgesetzes auch eine Sachverbaltdarstellung an die zuständige Verwaltungsstraf -

behörde übermittelt.