2506/AB XXI.GP
Eingelangt am:27.07.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Tätigkeiten von Unternehmens -
beratungsfirmen in Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 BVG“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 38:
Das Bundesministerium für Justiz ist an keiner Unternehmung mit mindestens 50 %
des Stamm -, Grund - oder Eigenkapitals beteiligt. Aus Anlass der vorliegenden
Anfrage wurden Rechtsträger, hinsichtlich der die Meinung vertreten werden könnte,
dass eine relevante Ingerenz des Bundesministeriums für Justiz im Sinne des Art.
52 Abs. 2 B - VG vorliege, um Stellungnahmen zur Anfrage gebeten (Verein für
Bewährungshilfe und Soziale Arbeit, Verein für Sachwalterschaft und Patientenan -
waltschaft, Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft, Institut für
Sozialdienste - Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, Hilfswerk Salzburg -
Verein für Sachwalterschaft, Center of Legal Competence sowie der Verein für
Konsumenteninformation).
Nach den mir vorliegenden Stellungnahmen wurden von diesen Rechtsträgern im
relevanten Zeitraum keine Unternehmensberatungen im Zuge der Verwaltungsre -
form im Sinne des vorliegenden Anfrage beauftragt.
Im Übrigen erlaube ich mir auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl
2471/J - NR/2001 hinzuweisen.