2506/AB XXI.GP

Eingelangt am:27.07.2001

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen

haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Tätigkeiten von Unternehmens -

beratungsfirmen in Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 BVG“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 38:

Das Bundesministerium für Justiz ist an keiner Unternehmung mit mindestens 50 %

des Stamm -, Grund - oder Eigenkapitals beteiligt. Aus Anlass der vorliegenden

Anfrage wurden Rechtsträger, hinsichtlich der die Meinung vertreten werden könnte,

dass eine relevante Ingerenz des Bundesministeriums für Justiz im Sinne des Art.

52 Abs. 2 B - VG vorliege, um Stellungnahmen zur Anfrage gebeten (Verein für

Bewährungshilfe und Soziale Arbeit, Verein für Sachwalterschaft und Patientenan -

waltschaft, Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft, Institut für

Sozialdienste - Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, Hilfswerk Salzburg -

Verein für Sachwalterschaft, Center of Legal Competence sowie der Verein für

Konsumenteninformation).

 

Nach den mir vorliegenden Stellungnahmen wurden von diesen Rechtsträgern im

relevanten Zeitraum keine Unternehmensberatungen im Zuge der Verwaltungsre -

form im Sinne des vorliegenden Anfrage beauftragt.

 

Im Übrigen erlaube ich mir auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl

2471/J - NR/2001 hinzuweisen.