2508/AB XXI.GP

Eingelangt am:27.07.2001

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an

mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eindeckungsgrad)

Erledigung der Geschäftsfälle“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Die Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2000 betrugen insgesamt 11.052 Millionen

Schilling, die Einnahmen 7.841 Millionen Schilling. Daraus errechnet sich eine

Deckung der Ausgaben durch Einnahmen im Ausmaß von 71 %.

 

Hiezu anzumerken ist, dass der weitaus überwiegende Teil der Raumkosten (Errich -

tung, Instandhaltung, Betriebskosten) in dem oben stehenden Ausgabenbetrag nicht

enthalten ist, da die entsprechenden Ausgaben für bundeseigene Gebäude im Jahr

2000 noch aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit getragen

und bei Kapitel 64: Bauten und Technik verrechnet wurden. Diese Anmerkung ist

auch bei der Beantwortung der Fragen 2., 19., 24., 29. und 32 zu beachten.

 

Zu 2:

Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des

Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2000 ergibt für das Justizressort folgendes Bild:

 

Ausgaben

Einnahmen

 

in Mio S

 

Bundesministerium für Justiz

520

15

Oberster Gerichtshof und General -

 

 

prokuratur

134

2

Justizbehörden in den Ländern

 

 

 

6.985

7.356

Justizanstalten

3024

468

Bewährungshilfe

389

-

Summe

11.052

7.841

 

Im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften (Oberster Gerichtshof und

Generalprokuratur, Justizbehörden in den Ländern) übersteigen demnach die

Einnahmen die Ausgaben, während dies in den anderen Bereichen nicht der Fall ist.

Unter Berücksichtigung der bei Kapitel 30: Justiz nicht verrechneten Raumkosten,

die in einer Größenordnung von 800 Millionen Schilling anzusetzen sind, besteht in

allen Bereichen eine Unterdeckung der Ausgaben.

 

Die Kosten und Erträge einzelner „Geschäftssparten“ werden in der Haushaltsver -

rechnung nicht ausgewiesen; ihre laufende Erfassung wird erst nach Einführung

einer Kosten - und Leistungsrechnung möglich sein, deren Einführung im Rahmen

des Projektes "Bundes - KLR“ bereits in Angriff genommen wurde.

 

Zu 3:

Die Amtstage der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden

Dienstag abzuhalten. Durch einen Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass

grundsätzlich bei allen Bundesdienststellen jedenfalls der Dienstag vormittag als

Amtstag zur Verfügung steht.

 

Informationen über die konkrete Zahl der Anfragen bzw. Vorsprachen in den Jahren

1998, 1999 und 2000 liegen nicht vor, doch sind über die Inanspruchnahme der

Amts - und Gerichtstage im Rahmen des - unter Heranziehung eines Schweizer

Management - Beratungsunternehmens - durchgeführten Projektes „Personalanfor -

derungsrechnung“ genaue Erhebungen durchgeführt worden. Dabei erfolgten

Auswertungen darüber, inwieweit die Amts - und Gerichtstage in laufenden Gerichts -

verfahren sowie außerhalb von anhängigen Verfahren in Anspruch genommen

wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Amtstagstätigkeit außerhalb von

 


 

anhängigen Gerichtsverfahren jährlich folgende Arbeitskapazitäten in Anspruch

genommen werden:

 

 

 

Richter/innen

Rechtspfleger/innen

Landesgerichte

 Amtstage

1,71

2,29

 

Gerichtstage

2,36

-

Bezirksgerichte

 Amtstage

28,02

22,14

 

Gerichtstage

2,23

-

 

Alle Angaben beziehen sich auf Vollzeitkräfte. Die Gerichtstage werden ausschließ -

lich von Richtern bzw. Richterinnen wahrgenommen. Die Inanspruchnahmen bei

Gerichtstagen beinhalten auch die Reisezeiten.

 

Zu 4, 5 und 6:

Das von mir in Auftrag gegebene, von der unter anderem für Angelegenheiten der

Verwaltungsreform zuständigen Sektion ausgearbeitete Konzept zur Neuordnung

der österreichischen Gerichtsorganisation wurde unter dem Aspekt einer ausgewo -

genen, qualitativ hochstehenden Rechtsversorgung und einer optimalen, leistungs -

starken mittleren Gerichtsgröße erstellt. Dieses Konzept hat insbesondere

vorgesehen, dass die derzeit bestehenden vier Organisationsebenen auf drei

vermindert werden. Dabei sollten die 192 Bezirksgerichte und die 21 Landesgerichte

zu 64 Regionalgerichten zusammengefasst werden. Die Regionalgerichte sollten für

sämtliche erstinstanzliche Aufgaben der Gericht zuständig sein. Dies hätte eine

Dezentralisierung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Landesgerichte bedeutet.

Insbesondere wären damit sämtliche Zivilsachen unabhängig vom Streitwert und

sämtliche Arbeits - und Sozialrechtssachen bei diesen Regionalgerichten im örtlichen

Nahbereich der rechtschutzsuchenden Bevölkerung und nicht mehr zentral in größe -

ren Städten angesiedelt gewesen.

 

In die Gespräche und Verhandlungen mit den Landesregierungen wurden nunmehr

auch Kompromissvarianten eingebracht, die grundsätzlich auf eine Mindestgröße

der Bezirksgerichte abstellen. Eine vertretbare Mindestgröße eines Bezirksgerichtes

ist nach meiner Auffassung erst dann gegeben, wenn bei einem Gericht zumindest

zwei Richter zur Gänze mit richterlichen Rechtsprechungsaufgaben ausgelastet

sind.

Zu 7:

Der erzielbare Veräußerungswert der einzelnen Liegenschaften ist dem Bundesmini -

sterium für Justiz nicht bekannt und für eine Beurteilung der budgetären Auswirkun -

gen der Auflassung von Standorten auch nicht erforderlich, weil seit dem Jahr 2001

das Justizressort bei allen in Betracht kommenden Liegenschaften Mieter der

Gerichtsräumlichkeiten ist. Die Einsparungen würden in einem Entfall der an die

Bundesimmobiliengesellschaft oder an Dritte zu entrichtenden Miete liegen.

 

Zu 8:

Derzeit liegen noch keine abgeschlossenen Verhandlungsergebnisse vor. Ich

erwarte mir jedoch, dass bei den sich abzeichnenden Kompromisslösungen Einspa -

rungen von mehr als 100 Millionen Schilling möglich sein werden.

 

Zu 9:

Das Betriebliche Informationssystem erfasst alle Ebenen der Gerichtsbarkeit. Dieser

Leistungsausweis der gerichtlichen Arbeit erscheint jährlich und gibt Auskunft über

den Anfall, die Erledigungen und die anhängig verbliebenen Verfahren.

 

Zu 10:

Durch die flächendeckende Erfassung aller Ebenen der Gerichtsbarkeit durch das

Betriebliche Informationssystem steht in Verbindung mit den anderen IT - gestützten

Informationssystemen (Personalinformationssystem, Personalanforderungsrech -

nung) ein modernes und leistungsfähiges System zur Information leitender Mitarbei -

terinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Von den zahlreichen Vorteilen gegenüber

einem „händischen“ Berichtssystem sind die bundesweite Einheitlichkeit der Daten -

struktur, die Transparenz der Daten und die Integration in die bestehenden IT - Struk -

turen der Justiz herauszugreifen. Ein eingehender Kostenvergleich zwischen einem

herkömmlichen und einem lT - gestützten Informationssystem wäre zu aufwändig -

doch sprechen die früheren Erfahrungen mit verwaltungsaufwändig zu erstellenden

Geschäftsausweisen und Aufzeichnungen für die höhere Effektivität und den

höheren Nutzen der jetzt bestehenden IT - Lösung.

 

Zu 11:

Insgesamt wurden im Jahr 2000 3,882.319 Geschäftsfälle (inklusive Justizverwal -

tungssachen aber ohne Firmenbuchsachen) erledigt. Die Anzahl der erledigten

Geschäftsfälle verteilt sich auf die vier Gerichtsebenen wie folgt:

                Oberster Gerichtshof                          10.567

                Oberlandesgerichte                            98.240

                Landesgerichte                                   308.481

                Bezirksgerichte                                    3.465.031

                Summe                                                  3.882.319

 

Zu 12:

Bei den Bezirksgerichten fielen im Jahr 2000 insgesamt 3.440.907 Geschäftsfälle

(inklusive Justizverwaltungssachen) an; dies sind 89.11 % aller bei den Gerichten

angefallenen Geschäftsfälle (ohne Firmenbuchsachen).

 

Zu 13:

In Zivilsachen (C gesamt und Hc) fielen im Jahr 2000 778.081 Geschäftsfälle bei

den Bezirksgerichten an.

 

Zu 14:

In Strafsachen (U gesamt, Hs und Ns) betrug der Anfall bei den Bezirksgerichten

78.499 Geschäftsfälle.

 

Zu 15:

In Exekutionssachen wurden im Jahr 2000 1.197.992 Anträge bei den Bezirksge -

richten eingebracht.

 

Zu 16:

In den anderen Geschäftssparten (inklusive Justizverwaltungssachen) fielen im Jahr

2000 bei den Bezirksgerichten 1.386.335 Geschäftsfälle an.

 

Zu 17:

Im Jahr 1999 wurden 3.647.064 Geschäftsfälle (inklusive Justizverwaltungssachen)

und im Jahr 2000 wurden 3.465.031 Geschäftsfälle (inklusive Justizverwaltungssa -

chen) erledigt; am 31.12.1999 waren 524.267 Geschäftsfälle und am 31.12.2000

waren 500.112 Geschäftsfälle noch offen.

 

Zu 18:

Durch Vergleich wurden im Jahr 2000 im bezirksgerichtlichen Zivilverfahren im Jahre

1999 15.732 und 13.883 Verfahren erledigt.

Zu 19, 24, 29 und 32:

Die bei den Bezirksgerichten, den Landesgerichten (Gerichtshöfen erster Instanz)

und den Oberlandesgerichten - jeweils mit staatsanwaltschaftlichen Behörden -

sowie dem Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur verrechneten Ausga -

ben und Einnahmen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Bei der

Erstellung dieser Übersicht wurden die im Zentralkredit verrechneten, aus dem

Rechnungswesen nicht unmittelbar zuordenbaren Ausgaben und Einnahmen

entsprechend umgelegt. Nicht enthalten sind die Raumkosten der im Jahre 2000

noch bundeseigenen Gebäude (vgl. die Anmerkung bei der Beantwortung der Frage

1.). Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die Ausgaben für Richteramtsanwärter und

Rechtspraktikanten bei den Oberlandesgerichten, die Einnahmen aus Pauschalge -

bühren für Rechtsmittel bei den Erstgerichten, und die über die Einbringungsstellen

hereingebrachten Beträge bei den Oberlandesgerichten verrechnet werden.

 

 

Ausgaben

Einnahmen

 

in Mio S

Bezirksgerichte

3.181

5.046

Gerichtshöfe I. Instanz

2.707

1.605

Oberlandesgerichte

1.097

704

Oberster Gerichtshof und

 

 

Generalprokuratur

134

2

 

Zu 20:

Insgesamt (inklusive Justizverwaltungssachen) fielen bei den Landesgerichten

312.886 Geschäftsfälle (ohne Firmenbuchsachen) an; dies sind 8,1 % aller bei den

Gerichten angefallenen Geschäftsfälle (ohne Firmenbuchsachen).

 

Zu 21:

Der Geschäftsanfall teilt sich auf die einzelnen Geschäftssparten wie folgt auf:

 

 

Anfall

prozentueller Anteil

Zivilsachen

85.595

16,93%

Außerstreitsachen

19.672

3,89%

Firmenbuchsachen

192.774

38,12%

Insolvenzsachen

10.585

2,09%

Rechtsmittel in Zivilsachen

28.850

5,71 %

Strafsachen

70.233

13,89 %

Rechtsmittel in Strafsachen

2.982

0,59 %

 

 

 

Justizverwaltungssachen

94.969

18,78 %

 

Zu 22:

Bei den Landesgerichten wurden im Jahre 1999 319.367 Verfahren (inklusive Justiz -

verwaltungssachen) und im Jahre 2000 wurden 308.481 Verfahren (inklusive Justiz -

verwaltungssachen) erledigt; am 31.12.1999 waren 75.499 Verfahren und am

31.12.2000 waren 79.904 Verfahren offen.

 

Zu 23:

Vergleichsweise beendet wurden bei den Landesgerichten im Jahr 1999 14.799 und

im Jahr 2000 11.226 Verfahren.

 

Zu 25:

Bei den Oberlandesgerichten fielen im Jahre 2000 insgesamt 97.198 Verfahren

(inklusive Justizverwaltungssachen) an, dies sind 2,52 % aller bei den Gerichten

angefallenen Geschäftsfälle (ohne Firmenbuchsachen).

 

Zu 26:

Der Anfall und prozentuelle Anteil des Anfalls bei den Oberlandesgerichten verteilt

sich wie folgt:

 

 

Anfall

prozentueller Anteil

Justizverwaltungssachen

77.729

79,97 %

Rechtsmittel in allgemeinen Zivilsachen

6.845

7,04 %

Rechtsmittel in Arbeitsrechtssachen

1.336

1,37 %

Rechtsmittel in Sozialrechtssachen

1.583

1,63 %

alle nicht in ein anderes Register

526

0,54 %

verwiesenen bürgerliche Rechtssachen

 

 

Rechtsmittel in Strafsachen

7.337

7,55 %

alle nicht in ein anderes Register

1.173

1,21 %

verwiesenen Geschäfte des Strafverfahrens

 

 

Kartellsachen

584

0,60 %

Fristsetzungsanträge in Zivilsachen

19

0,02 %

Fristsetzungsanträge in Strafsachen

20

0,02 %

Dienststrafsachen

45

0,05%

Dienstgerichtssachen

1

0,00%


 

Zu 27:

Von den Oberlandesgerichten wurden im Jahre 1999 107.953 Verfahren (inklusive

Justizverwaltungssachen) und im Jahre 2000 (inklusive Justizverwaltungssachen)

98.240 Verfahren erledigt; am 31.12.1999 waren 6.083 Verfahren und am

31.12.2000 waren 5.041 Verfahren offen.

 

Zu 28:

Im Jahre 1999 wurden bei den Oberlandesgerichten 143 Verfahren und im Jahre

2000 116 Verfahren vergleichsweise beendet.

 

Zu 30:

Beim Obersten Gerichtshof fielen im Jahre 2000 insgesamt 10.558 Verfahren (inklu -

sive Justizverwaltungssachen aber ohne nicht angenommene Rechtsmittel) an, dies

sind 0,27 % aller bei den Gerichten angefallenen Geschäftsfälle (ohne Firmenbuch -

sachen).

 

Zu 31:

Im Jahre 1999 wurden vom Obersten Gerichtshof insgesamt (inklusive der Justizver -

waltungssachen und der nicht angenommenen Rechtsmittel) 12.495 Verfahren und

im Jahr 2000 11.787 Verfahren erledigt.