2512/AB XXI.GP
Eingelangt am:27.07.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER und Genossinnen haben am
06. Juni 2001 unter der Nr. 2521/J - NR12001 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Tätigkeiten von Unternehmensberatungsfirmen in Unternehmungen
nach Art. 52 Abs. 2 B - VG gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vertritt den Bund gegenüber
der Österreich Institut GmbH (mit Sitz in 1090 Wien, Porzellangase 2128), der zu 100 %
Eigentümer dieses gemäß dem einschlägigen Bundesgesetz BGBI. Nr. 177/1996
errichteten Unternehmens nach Art. 52 Abs. 2 B - VG ist.
Zu den Fragen 4 bis 38:
Seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurde zwischen dem
4. Februar 2000 und dem 30. April 2001 weder einer Unternehmensberatungsfirma noch
einem anderen externen Berater bezüglich der Österreich Institut GmbH ein Auftrag im
Rahmen von Reformmaßnahmen im Sinne der Frage 4 erteilt, weshalb sich die Be -
antwortung der Fragen 5 bis 38 erübrigt.