2512/AB XXI.GP

Eingelangt am:27.07.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER und Genossinnen haben am

06. Juni 2001 unter der Nr. 2521/J - NR12001 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Tätigkeiten von Unternehmensberatungsfirmen in Unternehmungen

nach Art. 52 Abs. 2 B - VG gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vertritt den Bund gegenüber

der Österreich Institut GmbH (mit Sitz in 1090 Wien, Porzellangase 2128), der zu 100 %

Eigentümer dieses gemäß dem einschlägigen Bundesgesetz BGBI. Nr. 177/1996

errichteten Unternehmens nach Art. 52 Abs. 2 B - VG ist.

 

Zu den Fragen 4 bis 38:

 

Seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurde zwischen dem

4. Februar 2000 und dem 30. April 2001 weder einer Unternehmensberatungsfirma noch

einem anderen externen Berater bezüglich der Österreich Institut GmbH ein Auftrag im

Rahmen von Reformmaßnahmen im Sinne der Frage 4 erteilt, weshalb sich die Be -

antwortung der Fragen 5 bis 38 erübrigt.