2518/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.07.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2503/J - NR/200 1 betreffend Umfahrung

Enns, die die Abgeordneten Dr. Moser und Freundinnen am 31. Mai 2001 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

a)     Welcher konkrete Zeitplan für die Verwirklichung der Umfahrung Enns lag

         bisher im Ministerium vor?

b)     Die § 4 - Verordnung ist ja bereits im Feber 2001 erfolgt, wann sollte nach

         bisheriger Planung der Baubeginn erfolgen?

c)      Zu welchen konkreten Beschleunigungen der Umsetzung des Projektes

         kommt es durch die Vorfinanzierung?

 

Antwort:

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Bedarfsfeststellung 1999 war die Realisierung der

Umfahrung Enns im Zeitraum 2000 - 2008 vorgesehen. Dementsprechend sind die

erforderlichen Behördenverfahren betrieben worden.

 

Zum Zeitpunkt der Erlassung der § 4 Verordnung war bereits klar, dass durch die

Kürzung der ordentlichen Budgetmittel eine Budgetfinanzierung dieses Bauvor -

habens nicht möglich sein wird.

 

Durch die Vorfinanzierung wäre die Realisierung im Zeitraum 2001 - 2006 möglich.

 

Frage 2:

Wann wurde Ihnen der Beschluss über die Vorfinanzierung des Projektes der

Umfahrung Enns durch das Land Oberösterreich mitgeteilt?

 

Antwort:

Das Land Oberösterreich ist an mich im Jänner 2001 mit dem Vorschlag

Bundesstraßenbauvorhaben vorzufinanzieren herangetreten.

 

Frage 3:

In welcher Höhe bewegt sich die genannte Vorfinanzierung?

Antwort:

Die Vorfinanzierung erstreckt sich auf die gesamten Vorhabenskosten des Bauvor -

habens d.s. 517,0 Mio. S.

 

Frage 4:

a)     Ab wann und in welchem Zeitraum soll die Realisierung erfolgen?

b)     Welcher Zeitplan liegt vor?

 

Antwort:

Die Realisierung ist für den Zeitraum 2001 - 2006 vorgesehen. Die Refinanzierung

für 2007 bis 2011.

 

Frage 5:

In welchem Ausmaß wirkt die Vorfinanzierung der Planungsarbeiten durch das Land

Oberösterreich zeitlich beschleunigend?

 

Antwort:

Die Planungsarbeiten wurden nicht vom Land Oberösterreich vorfinanziert. Vielmehr

wurden Planungskosten vorerst vom Land Oberösterreich ausgelegt und im Zuge der

Realisierung des Bauvorhabens pauschal mit 10% der Bauausgaben refundiert und

somit vom Bund getragen. Dies ist jedoch keine Vorfinanzierung sondern entspricht

dies der Vorgangsweise gemäß Finanzausgleichsgesetz.

 

Eine zeitliche Beschleunigung ist damit nicht verbunden.

 

Frage 6:

Liegt bereits eine Zusage des Finanzministers zur Genehmigung dieser Vor -

finanzierung vor?

 

Antwort:

Nein.

 

Fragen 7 und 10:

a)        Liegt seitens des Landes Oberösterreich ein Gesamtkonzept für die in

           Aussicht gestellte Vorfinanzierung eines Gesamtstraßenbauvolumens von 2,2

           Milliarden Schilling vor?

b)        Wenn ja, wird dieses Konzept von Ihnen bzw. vom Finanzminister akzeptiert?

           Welche weiteren Projekte in Oberösterreich sind Gegenstand des Vorfinanzierungs -

           konzeptes?

 

Antwort:

Zur Zeit wird die Vorfinanzierung der Umfahrung Enns betrieben.

 

Frage 8:

Wie groß ist im Rahmen des Vorfinanzierungskonzeptes der vom Bund eingesparte

Betrag an Zinsen?

Antwort:

Das Land Oberösterreich hat sich zur Übernahme der - ziffernmäßig nicht

konkretisierten - Finanzierungskosten bereit erklärt.

 

Fragen 9 und 12:

Welche konkreten Zeiteinsparungen treten beim Projekt der 4. Linzer Donaubrücke

durch die Übernahme der Planungskosten durch das Land Oberösterreich auf?

Liegen seitens anderer Bundesländer ähnliche Vorfinanzierungsangebote vor?

 

Antwort:

Die Beantwortung dieser Fragen entnehmen Sie bitte meiner Anfragebeantwortung

zur Parlamentarischen Anfrage Nr. 2147/J - NR/2001 vom 19. März 2001.

 

Frage 11:

Kann das Infrastrukturministerium im Fall der Linzer Donaubrücke einen Baubeginn

noch im Jahr 2003 garantieren?

 

Antwort:

Da für die Realisierung des Bauvorhabens „Linzer Donaubrücke“ die ordentlichen

Budgetmittel nicht ausreichen und auch eine Vorfinanzierung derzeit nicht betrieben

wird, ist ein Baubeginn im Jahre 2003 aus heutiger Sicht nicht garantierbar.

 

Frage 13:

Aus welchen Gründen wurde seitens des Infrastrukturministeriums der Erstentwurf

des Landes Oberösterreich für ein Vorfinanzierungskonzept nicht akzeptiert?

 

Antwort:

Das Land Oberösterreich hat einen Entwurf für ein Übereinkommen zur

Vorfinanzierung von Bundesstraßenprojekten in diesem Bundesland ausgearbeitet,

der allerdings als Grundlage für Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium

für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Land Oberösterreich nicht

geeignet ist. So etwa enthält er keine Festlegungen, welche konkreten

Straßenbauprojekte vorfinanziert werden sollen.