2518/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.07.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2503/J - NR/200 1 betreffend Umfahrung
Enns, die die Abgeordneten Dr. Moser und Freundinnen am 31. Mai 2001 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
a) Welcher konkrete Zeitplan für die Verwirklichung der Umfahrung Enns lag
bisher im Ministerium vor?
b) Die § 4 - Verordnung ist ja bereits im Feber 2001 erfolgt, wann sollte nach
bisheriger Planung der Baubeginn erfolgen?
c) Zu welchen konkreten Beschleunigungen der Umsetzung des Projektes
kommt es durch die Vorfinanzierung?
Antwort:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Bedarfsfeststellung 1999 war die Realisierung der
Umfahrung Enns im Zeitraum 2000 - 2008 vorgesehen. Dementsprechend sind die
erforderlichen Behördenverfahren betrieben worden.
Zum Zeitpunkt der Erlassung der § 4 Verordnung war bereits klar, dass durch die
Kürzung der ordentlichen Budgetmittel eine Budgetfinanzierung dieses Bauvor -
habens nicht möglich sein wird.
Durch die Vorfinanzierung wäre die Realisierung im Zeitraum 2001 - 2006 möglich.
Frage 2:
Wann wurde Ihnen der Beschluss über die Vorfinanzierung des Projektes der
Umfahrung Enns durch das Land Oberösterreich mitgeteilt?
Antwort:
Das Land Oberösterreich ist an mich im Jänner 2001 mit dem Vorschlag
Bundesstraßenbauvorhaben vorzufinanzieren herangetreten.
Frage 3:
In welcher Höhe bewegt sich die genannte
Vorfinanzierung?
Antwort:
Die Vorfinanzierung erstreckt sich auf die gesamten Vorhabenskosten des Bauvor -
habens d.s. 517,0 Mio. S.
Frage 4:
a) Ab wann und in welchem Zeitraum soll die Realisierung erfolgen?
b) Welcher Zeitplan liegt vor?
Antwort:
Die Realisierung ist für den Zeitraum 2001 - 2006 vorgesehen. Die Refinanzierung
für 2007 bis 2011.
Frage 5:
In welchem Ausmaß wirkt die Vorfinanzierung der Planungsarbeiten durch das Land
Oberösterreich zeitlich beschleunigend?
Antwort:
Die Planungsarbeiten wurden nicht vom Land Oberösterreich vorfinanziert. Vielmehr
wurden Planungskosten vorerst vom Land Oberösterreich ausgelegt und im Zuge der
Realisierung des Bauvorhabens pauschal mit 10% der Bauausgaben refundiert und
somit vom Bund getragen. Dies ist jedoch keine Vorfinanzierung sondern entspricht
dies der Vorgangsweise gemäß Finanzausgleichsgesetz.
Eine zeitliche Beschleunigung ist damit nicht verbunden.
Frage 6:
Liegt bereits eine Zusage des Finanzministers zur Genehmigung dieser Vor -
finanzierung vor?
Antwort:
Nein.
Fragen 7 und 10:
a) Liegt seitens des Landes Oberösterreich ein Gesamtkonzept für die in
Aussicht gestellte Vorfinanzierung eines Gesamtstraßenbauvolumens von 2,2
Milliarden Schilling vor?
b) Wenn ja, wird dieses Konzept von Ihnen bzw. vom Finanzminister akzeptiert?
Welche weiteren Projekte in Oberösterreich sind Gegenstand des Vorfinanzierungs -
konzeptes?
Antwort:
Zur Zeit wird die Vorfinanzierung der Umfahrung Enns betrieben.
Frage 8:
Wie groß ist im Rahmen des Vorfinanzierungskonzeptes der vom Bund eingesparte
Betrag an Zinsen?
Antwort:
Das Land Oberösterreich hat sich zur Übernahme der - ziffernmäßig nicht
konkretisierten - Finanzierungskosten bereit erklärt.
Fragen 9 und 12:
Welche konkreten Zeiteinsparungen treten beim Projekt der 4. Linzer Donaubrücke
durch die Übernahme der Planungskosten durch das Land Oberösterreich auf?
Liegen seitens anderer Bundesländer ähnliche Vorfinanzierungsangebote vor?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Fragen entnehmen Sie bitte meiner Anfragebeantwortung
zur Parlamentarischen Anfrage Nr. 2147/J - NR/2001 vom 19. März 2001.
Frage 11:
Kann das Infrastrukturministerium im Fall der Linzer Donaubrücke einen Baubeginn
noch im Jahr 2003 garantieren?
Antwort:
Da für die Realisierung des Bauvorhabens „Linzer Donaubrücke“ die ordentlichen
Budgetmittel nicht ausreichen und auch eine Vorfinanzierung derzeit nicht betrieben
wird, ist ein Baubeginn im Jahre 2003 aus heutiger Sicht nicht garantierbar.
Frage 13:
Aus welchen Gründen wurde seitens des Infrastrukturministeriums der Erstentwurf
des Landes Oberösterreich für ein Vorfinanzierungskonzept nicht akzeptiert?
Antwort:
Das Land Oberösterreich hat einen Entwurf für ein Übereinkommen zur
Vorfinanzierung von Bundesstraßenprojekten in diesem Bundesland ausgearbeitet,
der allerdings als Grundlage für Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Land Oberösterreich nicht
geeignet ist. So etwa enthält er keine Festlegungen, welche konkreten
Straßenbauprojekte vorfinanziert werden sollen.