2520/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.07.2001
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Sophie Bauer und
Genossen vom 31. Mai 2001, Nr. 2509/J, betreffend Folgen der Neustrukturierung der
Finanzverwaltung für das Finanzamt Voitsberg, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Rahmen der Reform der Finanzverwaltung werden Finanzämter unter dem Aspekt von
Wirtschaftsräumen zusammengefasst und übernehmen im Verbund mehr Verantwortung
und Aufgaben. Außerdem werden auch neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine
Einschränkung der Serviceleistung gegenüber den Bürgern geben wird.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass im Rahmen der Reform keine Schließung von Finanz -
ämtern in bestimmten Regionen geplant ist und das regionale Zweigstellenmodell in Form
von „Finanzamtsverbänden“ diese Standorterhaltung überhaupt erst ermöglicht. Dabei
werden die Kompetenzen der zukünftig regionalen „Finanzamtsverbände“ - wie bereits
dargelegt - grundsätzlich erhöht, wobei in den jeweiligen Organisationseinheiten zusätzliche
Managementfunktionen im Bereich Personal, Wirtschaft, Controlling usw. aufgebaut werden.
Außerdem soll ein regionaler „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für das Ergebnis
und die Mittelverwendung verantwortlich sein.
Weiters sollen Kundenzentren (in bestehenden Finanzämtern oder auch in neuen One - stop -
Shops bei Bezirkshauptmannschaften ohne
Finanzamtsstandort) einerseits eine höhere
Kundenorientierung und andererseits einen reibungslosen Ablauf der Kernprozesse er -
möglichen.
Im Zuge des Reformprozesses wird daher das Service für die Steuerpflichtigen durch
schnelle Erledigung, Stärkung der Bürgerrechte, mehr Informationen, eigene Kunden -
bereiche usw. verbessert.
Zu 2. und 3.:
Die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse werden gerade
erarbeitet und liegen in regionaler Detailliertheit noch nicht vor. Ich ersuche daher um Ver -
ständnis, dass derzeit noch keine Angaben über die Auswirkungen des Reformprozesses
auf das Finanzamt Voitsberg gemacht werden können.
Bei der Zuordnung werden jedenfalls neben Parametern wie Anzahl der Betriebe und deren
Steueraufkommen, Anzahl der veranlagten Arbeitnehmer usw. auch Erfahrungen aus
bisherigen Projekten und individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.
Zu 4. und 8.:
Durch die Zusammenfassung von mehreren oft kleineren Organisationseinheiten in einem
Verband soll eine gewisse Flexibilisierung erreicht werden, um einen Ausgleich im Hinblick
auf die Gleichmäßigkeit der Steuereinbringung (z.B. Prüfungsturnusse), die unterschied -
lichen Auslastungen (z.B. Arbeitnehmer-Veranlagung) und die Folgen der weiteren Techno -
logisierung zu ermöglichen. Da der regionale „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für
das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein wird, ist auch gewährleistet, dass
mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich und zielgerichtet umgegangen werden wird.
Dadurch wird auch eines der Ziele der geplanten Strukturmaßnahmen, die dauerhafte
Senkung des Personalaufwandes ermöglicht, wobei jedoch keine Organisationskündigungen
vorgesehen sind. Fest steht allerdings, dass die natürlichen Abgänge (ca. 1.200 Bedienstete
in den nächsten 5 Jahren) nur in Ausnahmefällen nachbesetzt werden.
Von der Reform sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, wobei die
konkreten Auswirkungen in den einzelnen Finanzämtern - wie bereits dargelegt - derzeit
allerdings noch nicht feststehen. In diesem Zusammenhang ist aber auch aufzuzeigen, dass
der Personalentwicklung in Zukunft ein weit höherer Stellenwert als bisher zukommt. Das gilt
für die Laufbahnplanung und die
Führungskräfteentwicklung genauso, wie für innovative
Arbeitsformen (etwa Homeworking) und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. In den geänderten
Organisationseinheiten auf Finanzamtsebene wird es mehr Perspektiven für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Aus den zuvor genannten Gründen ist aber auch
eine gewisse Flexibilisierung notwendig. Dies kann seitens der Mitarbeiter entweder durch
das Ergreifen neuer Chancen in der Aufgabenstellung bzw. breiterer Jobprofile oder auch -
bei gleich bleibender Aufgabenstellung oder gleich bleibenden unternehmerischen
Anforderungen - durch Änderungen des Dienstortes erfolgen. Es ist aber auch die
Einbindung der Betroffenen und die Minimierung von „negativen“ Auswirkungen ein
Grundprinzip der Veränderung.
Zu 5. und 6.:
Obwohl, wie bereits dargelegt, die konkreten Standortausprägungen noch nicht feststehen,
werden, wie ebenfalls bereits aus den bisherigen Ausführungen ersichtlich ist, die Effekte
der Reform nicht durch eine Einschränkung der Serviceleistung, sondern durch
Strukturmaßnahmen erfolgen, sodass der Reformprozess das Service für die
Steuerpflichtigen sogar verbessern wird.
Zu 7.:
Der Projektplan für die Reform sieht eine Vielzahl von Umsetzungsschritten in allen
Bereichen der Veränderungsstrategie vor (Aufgabenreform, Prozessverbesserung,
Technologieeinsatz, Kompetenzverteilung, Personalentwicklung und Controlling), die
jedenfalls 2005 ihre volle Auswirkung zeigen sollen.
Konkrete Termine bezüglich der regionalen Auswirkungen können, wie auch aus den
bisherigen Darstellungen hervorgeht, derzeit allerdings noch nicht genannt werden.