2520/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.07.2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Sophie Bauer und

Genossen vom 31. Mai 2001, Nr. 2509/J, betreffend Folgen der Neustrukturierung der

Finanzverwaltung für das Finanzamt Voitsberg, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Im Rahmen der Reform der Finanzverwaltung werden Finanzämter unter dem Aspekt von

Wirtschaftsräumen zusammengefasst und übernehmen im Verbund mehr Verantwortung

und Aufgaben. Außerdem werden auch neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine

Einschränkung der Serviceleistung gegenüber den Bürgern geben wird.

 

Im Einzelnen bedeutet dies, dass im Rahmen der Reform keine Schließung von Finanz -

ämtern in bestimmten Regionen geplant ist und das regionale Zweigstellenmodell in Form

von „Finanzamtsverbänden“ diese Standorterhaltung überhaupt erst ermöglicht. Dabei

werden die Kompetenzen der zukünftig regionalen „Finanzamtsverbände“ - wie bereits

dargelegt - grundsätzlich erhöht, wobei in den jeweiligen Organisationseinheiten zusätzliche

Managementfunktionen im Bereich Personal, Wirtschaft, Controlling usw. aufgebaut werden.

Außerdem soll ein regionaler „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für das Ergebnis

und die Mittelverwendung verantwortlich sein.

 

Weiters sollen Kundenzentren (in bestehenden Finanzämtern oder auch in neuen One - stop -

Shops bei Bezirkshauptmannschaften ohne Finanzamtsstandort) einerseits eine höhere

Kundenorientierung und andererseits einen reibungslosen Ablauf der Kernprozesse er -

möglichen.

 

Im Zuge des Reformprozesses wird daher das Service für die Steuerpflichtigen durch

schnelle Erledigung, Stärkung der Bürgerrechte, mehr Informationen, eigene Kunden -

bereiche usw. verbessert.

 

Zu 2. und 3.:

Die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse werden gerade

erarbeitet und liegen in regionaler Detailliertheit noch nicht vor. Ich ersuche daher um Ver -

ständnis, dass derzeit noch keine Angaben über die Auswirkungen des Reformprozesses

auf das Finanzamt Voitsberg gemacht werden können.

 

Bei der Zuordnung werden jedenfalls neben Parametern wie Anzahl der Betriebe und deren

Steueraufkommen, Anzahl der veranlagten Arbeitnehmer usw. auch Erfahrungen aus

bisherigen Projekten und individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.

 

Zu 4. und 8.:

Durch die Zusammenfassung von mehreren oft kleineren Organisationseinheiten in einem

Verband soll eine gewisse Flexibilisierung erreicht werden, um einen Ausgleich im Hinblick

auf die Gleichmäßigkeit der Steuereinbringung (z.B. Prüfungsturnusse), die unterschied -

lichen Auslastungen (z.B. Arbeitnehmer-Veranlagung) und die Folgen der weiteren Techno -

logisierung zu ermöglichen. Da der regionale „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für

das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein wird, ist auch gewährleistet, dass

mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich und zielgerichtet umgegangen werden wird.

 

Dadurch wird auch eines der Ziele der geplanten Strukturmaßnahmen, die dauerhafte

Senkung des Personalaufwandes ermöglicht, wobei jedoch keine Organisationskündigungen

vorgesehen sind. Fest steht allerdings, dass die natürlichen Abgänge (ca. 1.200 Bedienstete

in den nächsten 5 Jahren) nur in Ausnahmefällen nachbesetzt werden.

 

Von der Reform sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, wobei die

konkreten Auswirkungen in den einzelnen Finanzämtern - wie bereits dargelegt - derzeit

allerdings noch nicht feststehen. In diesem Zusammenhang ist aber auch aufzuzeigen, dass

der Personalentwicklung in Zukunft ein weit höherer Stellenwert als bisher zukommt. Das gilt

für die Laufbahnplanung und die Führungskräfteentwicklung genauso, wie für innovative

Arbeitsformen (etwa Homeworking) und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. In den geänderten

Organisationseinheiten auf Finanzamtsebene wird es mehr Perspektiven für die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Aus den zuvor genannten Gründen ist aber auch

eine gewisse Flexibilisierung notwendig. Dies kann seitens der Mitarbeiter entweder durch

das Ergreifen neuer Chancen in der Aufgabenstellung bzw. breiterer Jobprofile oder auch -

bei gleich bleibender Aufgabenstellung oder gleich bleibenden unternehmerischen

Anforderungen - durch Änderungen des Dienstortes erfolgen. Es ist aber auch die

Einbindung der Betroffenen und die Minimierung von „negativen“ Auswirkungen ein

Grundprinzip der Veränderung.

 

Zu 5. und 6.:

Obwohl, wie bereits dargelegt, die konkreten Standortausprägungen noch nicht feststehen,

werden, wie ebenfalls bereits aus den bisherigen Ausführungen ersichtlich ist, die Effekte

der Reform nicht durch eine Einschränkung der Serviceleistung, sondern durch

Strukturmaßnahmen erfolgen, sodass der Reformprozess das Service für die

Steuerpflichtigen sogar verbessern wird.

 

Zu 7.:

Der Projektplan für die Reform sieht eine Vielzahl von Umsetzungsschritten in allen

Bereichen der Veränderungsstrategie vor (Aufgabenreform, Prozessverbesserung,

Technologieeinsatz, Kompetenzverteilung, Personalentwicklung und Controlling), die

jedenfalls 2005 ihre volle Auswirkung zeigen sollen.

 

Konkrete Termine bezüglich der regionalen Auswirkungen können, wie auch aus den

bisherigen Darstellungen hervorgeht, derzeit allerdings noch nicht genannt werden.