2521/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.07.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am

31. Mai 2001 unter der Nr. 2499/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend „die psychischen Belastungen und das lebensbedrohende Risiko des Assistenzeinsatzes

für Präsenzdiener“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Entgegen den Behauptungen der Anfragesteller ist festzustellen, dass bis dato kein Selbstmord

im Assistenzeinsatz dokumentiert ist, bei dem ein unmittelbarer Bezug zwischen Motiv und

Dienstbetrieb herstellbar gewesen wäre. Vielmehr gehen praktisch alle Suizidfälle auf Proble -

me außerhalb des Dienstes zurück. Der ständig wiederholte Vorwurf, Selbstmorde und Unfälle

mit Waffen wären „auf die extreme psychische Belastung der Soldaten zurückzuführen“, ist

daher ebenso unbegründet wie die Unterstellung, die Soldaten müssten Flüchtlinge „mit Waf -

fengewalt einfangen“.

 

Auch die weitere Feststellung, Soldaten würden ohne psychologische Schulung eingesetzt, ist  -

wie im Folgenden noch näher ausgeführt wird - unzutreffend. Der Assistenzeinsatz zur Unter -

stützung der Aufgaben der Exekutive findet in einem geordneten Umfeld statt, wobei darauf

geachtet wird, die Soldaten weder körperlich noch psychisch zu überfordern. Der Dienst wird

daher, wie diesbezügliche Erhebungen immer wieder bestätigen, überwiegend als sinnvoll

empfunden, was zu einer grundsätzlich positiven Grunddeterminiertheit führt. Im Übrigen liegt

die Selbstmordrate beim Bundesheer unter jener für vergleichbare Altersgruppen im zivilen

Bereich.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Seit Beginn des Assistenzeinsatzes gab es 17 Todesfälle durch Selbstmord, in zehn Fällen blieb

es beim Versuch.

 

Zu 3 und 4:

 

Im Rahmen des Assistenzeinsatzes an der österreichischen Grenze wurde bisher einmal in

Notwehr von der Schusswaffe Gebrauch gemacht.

 

Zu 5 und 6:

 

Bei den Fällen unbeabsichtigter Auslösung von Schüssen handelt es sich durchwegs um Un -

achtsamkeit. beim Umgang mit der Waffe, insbesondere im Zusammenhang mit dem Lade -

bzw. Entladevorgang bei Dienstantritt und - beendigung. Derartige Vorfälle ohne weitere Scha -

densfolgen werden allerdings nicht statistisch erfasst.

 

Zu 7:

 

Es wurden bisher 12 Personen (ausschließlich Heeresangehörige) bei Schießunfällen verletzt,

davon zwei tödlich.

 

Zu 8:

 

Die Waffen werden „halb - geladen“ (Magazin mit Patronen in der Waffe, keine Patrone im La -

deraum) und gesichert getragen. Der Ladevorgang erfolgt unter Aufsicht, die einzelnen Hand -

griffe werden täglich etwa 20 Minuten eingeübt („Waffendrill“).

 

Zu 9 bis 11:

 

Im Rahmen des Assistenzeinsatzes an der österreichischen Grenze wurden bis zur Jahresmitte

2001 insgesamt 6.910 Krankheitsfälle und 28.670 Krankentage verzeichnet: 115 Fälle davon

waren auf psychische Ursachen zurück zu führen.

Zu 12, 14 und 15:

 

Die Soldaten werden auf ihre Aufgabe im Assistenzeinsatz durch erfahrene Kommandanten,

die im Rahmen ihrer Ausbildung psychologisch (u.a. auch in Suizidprävention) geschult wur -

den, vorbereitet. Darüber hinaus erhält jeder Soldat eine speziell gestaltete Broschüre über den

Assistenzeinsatz, in der auch psychologische Fragen angesprochen und Hilfestellung bei kon -

kreten Problemen geboten werden.

 

Im Einsatzraum selbst steht den Soldaten neben den dort tätigen Militärseelsorgern vor allem

die rund um die Uhr erreichbare „Helpline“ - das von ausgebildeten Psychologen wahrgenom -

mene Telefonservice des Heerespsychologischen Dienstes - für kurzfristige psychologische

Betreuung zur Verfügung.

 

Nicht zuletzt befinden sich die Soldaten im Assistenzeinsatz in ständigem Kontakt zu ihren -

führungsmethodisch geschulten - Ausbildern. Beim Auftreten von Auffälligkeiten werden un -

verzüglich psychologische oder psychiatrische Untersuchungen veranlasst. Jeder Soldat hat

darüber hinaus bei psychischen Problemen die Möglichkeit, beim Truppenarzt die Überwei -

sung zur Klinisch Psychologischen Ambulanz des Heeresspitals Wien zu verlangen.

 

Schließlich zeigt sich im Assistenzeinsatz, dass der Kontakt zu den Kameraden und der ge -

meinsame Dienst ein überdurchschnittliches Zusammengehörigkeitsgefühl herbeiführen, wel -

ches auch verstärkte Hilfe und Unterstützung im zwischenmenschlichen Bereich auslöst.

 

Neben diesen Strukturen der grundlegenden psychologischen Betreuung wird spezielle Betreu -

ung bzw. Supervision durch Psychologen im Einsatzraum bei Auftreten von besonderer Bela -

stung angeordnet.

 

Zu 13:

 

Nein.

Zu 16 und 17:

 

Aus allen bisherigen Einzelerkenntnissen - insbesondere des Heerespsychologischen Dien -

stes - sowie auf Grund sonstiger regelmäßig durchgeführter Umfragen kann abgeleitet wer -

den, dass die Soldaten ihre Tätigkeit im Rahmen des Assistenzeinsatzes, nämlich illegale

Einwanderung zu unterbinden, überwiegend als sinnvoll und nicht als Konflikt empfinden.

 

Von nachhaltigen Belastungen bzw. Problemen der Soldaten, die eine Wiedereingliederung

in das zivile Leben beeinträchtigen, kann daher keine Rede sein.