2522/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.07.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am 1. Juni 2001
unter der Nr.2511/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Vorkommnisse in der Universität Salzburg“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1 und 2:
Derzeit dauern die Erhebungen durch die Bundespolizeidirektion Salzburg noch an; von
deren Ergebnis wird es abhängen, ob Strafanzeige bzw. disziplinäre Maßnahmen zu treffen
sind.
Zu 3:
Hptm Mag. H war zum Zeitpunkt der Veranstaltung Angehöriger des Präsenzstandes und
somit Soldat. In dieser Eigenschaft war er im Zuge eines Ausganges in seiner dienstfreien
Zeit zum Tragen der Uniform berechtigt (§ 31 Abs. 2 ADV).
Zu 4:
Für das Jahr 2001 wurde der österreichischen Offiziersgesellschaft eine Förderungssumme
in Höhe von 180.000, - Schilling
zugewiesen.
Zu 5:
Keine.
Zu 6:
Ja.
Zu 7:
Über die Vorkommnisse liegen sowohl eine Besondere Vorfallsmeldung als auch eine
Information des Abwehramtes vor.
Zu 8 bis 10:
Grundsätzlich hat auch für Hptm Mag. H. bis zu einer etwaigen Verurteilung die
Unschuldsvermutung zu gelten. Sollten sich jedoch die Vorwürfe bestätigen, werden
unverzüglich die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Ich ersuche um
Verständnis, dass eine abschließende Beurteilung des gegenständlichen Vorfalls,
insbesondere auch im Hinblick auf eine allfällige Schädigung des Ansehens des
Bundesheeres, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.
Unabhängig davon lege ich aber Wert auf die Feststellung, dass aggressives Verhalten von
Bundesheerangehörigen in der Öffentlichkeit in jedem Fall strikt abzulehnen ist. In diesem
Sinne ergehen im Rahmen des Dienstbetriebes immer wieder entsprechende Belehrungen,
die das korrekte Auftreten der Soldaten im oder außer Dienst sicherstellen sollen.