2522/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.07.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am 1. Juni 2001

unter der Nr.2511/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Vorkommnisse in der Universität Salzburg“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie

folgt:

 

Zu 1 und 2:

Derzeit dauern die Erhebungen durch die Bundespolizeidirektion Salzburg noch an; von

deren Ergebnis wird es abhängen, ob Strafanzeige bzw. disziplinäre Maßnahmen zu treffen

sind.

 

Zu 3:

Hptm Mag. H war zum Zeitpunkt der Veranstaltung Angehöriger des Präsenzstandes und

somit Soldat. In dieser Eigenschaft war er im Zuge eines Ausganges in seiner dienstfreien

Zeit zum Tragen der Uniform berechtigt (§ 31 Abs. 2 ADV).

 

Zu 4:

Für das Jahr 2001 wurde der österreichischen Offiziersgesellschaft eine Förderungssumme

in Höhe von 180.000, - Schilling zugewiesen.

Zu 5:

Keine.

 

Zu 6:

Ja.

 

Zu 7:

Über die Vorkommnisse liegen sowohl eine Besondere Vorfallsmeldung als auch eine

Information des Abwehramtes vor.

 

Zu 8 bis 10:

Grundsätzlich hat auch für Hptm Mag. H. bis zu einer etwaigen Verurteilung die

Unschuldsvermutung zu gelten. Sollten sich jedoch die Vorwürfe bestätigen, werden

unverzüglich die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Ich ersuche um

Verständnis, dass eine abschließende Beurteilung des gegenständlichen Vorfalls,

insbesondere auch im Hinblick auf eine allfällige Schädigung des Ansehens des

Bundesheeres, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.

 

Unabhängig davon lege ich aber Wert auf die Feststellung, dass aggressives Verhalten von

Bundesheerangehörigen in der Öffentlichkeit in jedem Fall strikt abzulehnen ist. In diesem

Sinne ergehen im Rahmen des Dienstbetriebes immer wieder entsprechende Belehrungen,

die das korrekte Auftreten der Soldaten im oder außer Dienst sicherstellen sollen.