2523/AB XXI.GP
Eingelangt am:31.07.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2536/J - NR/2001 betreffend Wiener Künstlerhaus, die
die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Genossinnen und Genossen am 6. Juni 2001 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der im Dezember 1996 mit dem Künstlerhaus abgeschlossene „Unterbestand - und
Gebrauchsrechtsvertrag“ basierte auf einer jährlich sechsmonatigen Nutzung des Künstlerhauses
durch den Bund und sollte insbesondere die Präsentation von Ausstellungen des Kunsthistorischen
Museums ermöglichen. Da sich nach Erlangen der Vollrechtsfähigkeit weder das Kunsthistorische
Museum noch die übrigen Bundesmuseen aus budgetären und personellen Gründen im Stande
sehen, weiterhin regelmäßig Großausstellungen im Künstlerhaus durchzuführen, wurde eine
Verlängerung des Vertragsverhältnisses nicht angestrebt.
Ad 2.:
Die bisherigen Zuwendungen, die zu Gunsten von Ausstellungen der Bundesmuseen im
Künstlerhaus erfolgten, stellten keine Förderung dar, sondern wurden aus Aufwendungs - Krediten
bestritten. Derartige Ausstellungen werden aber, wie erwähnt, von den nunmehr vollrechtsfähig
gewordenen Bundesmuseen nicht mehr durchgeführt. Die Förderung zeitgenössischen
Kunstschaffens bzw. lebender Künstler liegt primär in der Zuständigkeit der Kunstsektion des
Bundeskanzleramtes.
Ad 3. + 4.:
Es ist ein besonderes Anliegen meines Ressorts, den musealen Zugang zu zeitgenössischer Kunst zu
ermöglichen und auszubauen. Die Bundesmuseen sind bestrebt, aktuelle Bezüge zur Gegenwart
herzustellen und Querverbindungen zwischen ihren Beständen und den Strukturveränderungen und
Entwicklungstrends der heutigen Zeit aufzuzeigen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf
den Neubau des Museums moderner Kunst Stiftung Ludwig und die Errichtung des "Quartiers 21“
im Bereich des Museumsquartiers, die Schaffung des „Ateliers Augarten“, das zu einem Zentrum
für zeitgenössische Kunst der Österreichischen Galerie Belvedere ausgebaut wurde, sowie die
Bundesförderungen für den Bau des Museums der Moderne am Mönchsberg und das Kunsthaus
Graz. Diese Beispiele stellen unter Beweis, dass eine bewusste Bevorzugung von repräsentativer
Kunst keinesfalls stattfindet.