2523/AB XXI.GP

Eingelangt am:31.07.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2536/J - NR/2001 betreffend Wiener Künstlerhaus, die

die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Genossinnen und Genossen am 6. Juni 2001 an mich richteten,

wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Der im Dezember 1996 mit dem Künstlerhaus abgeschlossene „Unterbestand - und

Gebrauchsrechtsvertrag“ basierte auf einer jährlich sechsmonatigen Nutzung des Künstlerhauses

durch den Bund und sollte insbesondere die Präsentation von Ausstellungen des Kunsthistorischen

Museums ermöglichen. Da sich nach Erlangen der Vollrechtsfähigkeit weder das Kunsthistorische

Museum noch die übrigen Bundesmuseen aus budgetären und personellen Gründen im Stande

sehen, weiterhin regelmäßig Großausstellungen im Künstlerhaus durchzuführen, wurde eine

Verlängerung des Vertragsverhältnisses nicht angestrebt.

 

Ad 2.:

Die bisherigen Zuwendungen, die zu Gunsten von Ausstellungen der Bundesmuseen im

Künstlerhaus erfolgten, stellten keine Förderung dar, sondern wurden aus Aufwendungs - Krediten

bestritten. Derartige Ausstellungen werden aber, wie erwähnt, von den nunmehr vollrechtsfähig

gewordenen Bundesmuseen nicht mehr durchgeführt. Die Förderung zeitgenössischen

Kunstschaffens bzw. lebender Künstler liegt primär in der Zuständigkeit der Kunstsektion des

Bundeskanzleramtes.

Ad 3. + 4.:

Es ist ein besonderes Anliegen meines Ressorts, den musealen Zugang zu zeitgenössischer Kunst zu

ermöglichen und auszubauen. Die Bundesmuseen sind bestrebt, aktuelle Bezüge zur Gegenwart

herzustellen und Querverbindungen zwischen ihren Beständen und den Strukturveränderungen und

Entwicklungstrends der heutigen Zeit aufzuzeigen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf

den Neubau des Museums moderner Kunst Stiftung Ludwig und die Errichtung des "Quartiers 21“

im Bereich des Museumsquartiers, die Schaffung des „Ateliers Augarten“, das zu einem Zentrum

für zeitgenössische Kunst der Österreichischen Galerie Belvedere ausgebaut wurde, sowie die

Bundesförderungen für den Bau des Museums der Moderne am Mönchsberg und das Kunsthaus

Graz. Diese Beispiele stellen unter Beweis, dass eine bewusste Bevorzugung von repräsentativer

Kunst keinesfalls stattfindet.