2527/AB XXI.GP

Eingelangt am:31.07.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2546/J - NR/200 1 betreffend Aktuelle Entwicklungen

in der Albertina, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde am

6. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Für die „Generalsanierung“ der Grafischen Sammlung Albertina gibt es einen konkreten Zeitplan,

wobei jedoch zu beachten ist, dass die geplanten Arbeiten nicht die Sanierung des gesamten

Gebäudes umfassen.

 

Ad 2. + 3.:

Die Finanzierung des gegenständlichen Projektes ist dem Planungsstand entsprechend gesichert.

Die Planung der somit finanzierten Teile betrifft auch den Innenausbau großer Bereiche.

 

Ad 4.:

Das Studiengebäude steht ab Sommer 2002 zur Verfügung.

 

Ad 5. - 7.

Die Sammlung ist derzeit in sicherheitstechnisch und konservatorisch optimaler Weise im

Tiefspeicher der Österreichischen Nationalbibliothek untergebracht.

Letztere benötigt diese Flächen gegenwärtig noch nicht für eigene Zwecke und konnte sie daher

vorläufig der Grafischen Sammlung Albertina zur Verfügung stellen. Ausbau und Einrichtung des

Tiefspeichers der Grafischen Sammlung Albertina erfolgen daher bedarfsgerecht, d.h. zum

geeigneten Zeitpunkt. Damit kann im Sinne rationaler Gebarung vermieden werden, dass große

Depotflächen ungenutzt und leer verbleiben. Die Aushöhlung der Bastei musste jedoch aus

baulogistischen Gründen sofort in einem Arbeitsgang zusammen mit den übrigen unterirdischen

Baumaßnahmen erfolgen. Die Errichtung der unterirdischen Ausstellungshalle steht in keinem

Zusammenhang mit dem Umstand, dass der Tiefspeicher nicht zum jetzigen Zeitpunkt, sondern -

wie erwähnt - bedarfsgerecht eingerichtet wird.

 

Ad 8. + 14.:

Die konservatorischen Bedingungen sind nicht nur im historischen Vergleich mit der Unterbringung

der Sammlung im Palais, sondern auch im internationalen Vergleich mit anderen grafischen

Sammlungen als ausgezeichnet zu bewerten.

 

Ad 9.:

Die Vermietung von Räumlichkeiten ist sowohl gemäß Überlassungsvertrag als auch gemäß

Bundesmuseen - Gesetz 1998 für vollrechtsfähige Anstalten zulässig und auch im Falle der

Grafischen Sammlung Albertina vorgesehen.

 

Ad 10.:

Folgende Bauabschnitte wurden finanziert:

Studiengebäude; Rohbau des Speichers; Sicherheitszentrale; gesamter Ein - und Zugang ins

Museum; gesamte Verwaltung; Hofüberdachung; Wechselausstellungshalle in der Bastei.

 

Ad 11. - 13.:

Folgende Bauabschnitte wurden durch Sponsoren finanziert:

Sanierung und allfällige Rekonstruktion der Fassade; Renovierung der historischen Prunkräume;

Errichtung einer für Kleinformate bestimmten Wechselausstellungshalle im Palais sowie

Erschließung der Bastei durch eine behindertengerechte Aufstiegshilfe.

 

Die beiden letzten Projekte sind bereits durch Sponsoren zugesichert. Weiters ist bereits ein Drittel

der Renovierung der Prunkräume durch private Sponsoren gesichert.

Ad 15.:

Der Antrag ging dahin, neben der neuen Ausstellungshalle im Erdreich der ehemaligen Bastei auch

die bisherigen Ausstellungsräumlichkeiten im Rahmen der „alten Albertina“ in erweiterter,

modernen Ausstellungsgrundsätzen entsprechender Art und Weise neu herzustellen.

 

Es wurde sichergestellt, dass der wertvollste Teil, das so genannte „Gehobene Zimmer“, voll

erhalten bleibt, indem es „eingehaust“ wird. Die Erhaltung dieses wertvollen Teiles ist damit

absolut denkmalgerecht sichergestellt. Gegen diese Vorgangsweise die ursprünglich vom

Bundesdenkmalamt vorgeschlagen wurde - bestand daher auch seitens des Bundesdenkmalamtes

keinerlei Einwand. Es muss betont werden, wenn vom „Herz der Albertina“ die Rede ist, handelt es

sich um diese Räumlichkeiten.

 

Zur Zerstörung freigegeben wurde jedoch die so genannte „Galerie“. Der Berufungsbehörde oblag

gemäß § 5 Abs. 1 DMSG die Verpflichtung, „alle vom Antragsteller geltend gemachten oder von

Amts wegen wahrgenommenen Grunde, die für eine Zerstörung oder Veränderung sprechen

gegenüber jenen Gründen abzuwägen, die für eine unveränderte Erhaltung des Denkmals sprechen“.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Zerstörung von Teilen, die um das Jahr 1830 gestaltet

wurden: das waren auf Holz gefertigte Scheingewölbe und die eine Seite einnehmenden

Weichholzbücherkästen.

 

Das tatsächliche „Herz der Albertina“, das „Gehobene Zimmer“ bleibt (eingehaust) voll erhalten;

die Albertina erhält eine für ihre Tätigkeit (Wechselausstellungen) und ihre finanzielle Basis

ausschlaggebend wichtige zweite Ausstellungshalle im Gebäude der Albertina selbst.

 

Ad 16. + 17.:

Die in der Museumsordnung angeführten Organisationseinheiten sind selbstverbindlich mit fachlich

kompetenten Personen besetzt. Während der Schließungsphase der Albertina und dem damit

zusammenhängenden, naturgemäß noch atypischen Betrieb übernehmen manche Mitarbeiter

mehrere Funktionen. Damit ist sowohl eine schlanke Organisation als auch ein effizientes

Personal Kostenmanagement während der Schließungsphase gewährleistet.

So leitet etwa der Stellvertreter des Geschäftsführers das Baumanagement, die Verwaltung und die

während der Bau - und Schließzeiten der Albertina noch provisorisch eingerichtete Organisation der

Sammlungsdienste.

Der Geschäftsführer fungiert als Chefkurator und leitet zugleich die Gesamtheit der Sammlungen.

Die Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit wird bis Juni von Renn Schreiner, ab Juli von

Mag. Bock geleitet.

 

Die Restaurierungsabteilung leitet Mag. Thobois.

 

Ad 18.:

Der Gesamtpersonalstand hat sich zwischen dem 1. Jänner 2000 und den 1. Juni 2001 von

59 Mitarbeitern auf 61 verändert.

 

Im Einzelnen stellen sich die Veränderungen wie folgt dar:

 

 

1.1.2000

 1.6.2001

Beamte

 11

 8

VB

 45

 40

Angestellte

 1

 12

Freie Dienstnehmer

 2

 1

Summe

 59

 61

 

Ad 19.:

Unter der Direktion von Dr. Klaus Albrecht Schröder werden generell die fünf bereits bestehenden

Forschungsprojekte fortgesetzt. Einige davon konnten bereits abgeschlossen werden. Sechs neue

Forschungsprojekte wurden initiiert und begonnen.

 

Im Einzelnen werden im Augenblick folgende Forschungsprojekte in der Albertina betreut:

 

Grafische Sammlung:

 

-     Der Sammlungskatalog der französischen Zeichnungen des 17. Jahrhunderts

      (Dr. Widauer/abgeschlossen im Mai 2001)

 

-     Der Sammlungskatalog der deutschen, österreichischen und schweizerischen Zeichnungen

      der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Dr. Gröning/abgeschlossen im Juni 2001)

-      Der Sammlungskatalog der deutschen, österreichischen und schweizerischen Zeichnungen

       der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

       (Dr. Sternath/voraussichtlicher Abschluss Ende 2002)

 

-      Der Sammlungskatalog der französischen Zeichnungen des 19. und 20. Jahrhunderts

       (Dr. Ekelhart/voraussichtlicher Abschluss November 2001)

 

-      Das Gesamtverzeichnis der Druckgrafik von Fritz Wotruba

       (Frau Antoniou/abgeschlossen Mai 2001)

 

-       Erfassung der Sammlung an Druckgrafiken, die vom Grunder der Albertina, Herzog Albert

        von Sachsen - Teschen, erworben wurden (Projektleitung Dr. Weidinger/Dr. Doppelbauer /

        begonnen Juli 2001)

 

Weiters stellt die Albertina die Raum - und Ausstattungsressourcen sowie das Ankaufsbudget lür

Forschungsliteratur für das internationale Forschungsprojekt „Corpus der altniederländischen und

deutschen Zeichnungen“ zur Verfügung (Leitung: Dr. Koreny).

Fotosammlung:

-        Corpus der frühen Fotografie in Österreich von 1839 bis 1865 (Projektleitung

         Dr. Faber)

-        Weiterführung des umfangreichen bibliografischen Dokumentationsarchivs zur

         österreichischen Fotografie im 19.120. Jahrhundert (Dr. Starl).

 

Architektursammlung:

-        Wissenschaftliche Bearbeitung und Publikation des Gesamtnachlasses von Georg

         Lippen (Dr. Kristan).

 

Weiters werden im Rahmen der ersten, auf die Schwerpunkte der Sammlung der Albertina

abgestimmten Ausstellungen die Bestände von Albrecht Dürer (Projektleitung Dr. Schröder /

Dr. Sternath) Lind Rembrandt (Projektleitung Dr. Bisanz) neu erfasst und wissenschaftlich

bearbeitet.

 

Ad 20.:

Der Bereich Rechnungswesen ist mit Mag. Weidinger besetzt.

Ad 21.:

Es haftet die Anstalt, vertreten durch ihren Geschäftsführer.

 

Ad 22.:

Der Umfang der drei Sammlungen der Albertina - Grafische Sammlung, Architektursammlung,

Fotosammlung - beträgt im Einzelnen:

 

ca.   41.000 Zeichnungen, Aquarelle, Gouachen, etc.

ca. 900.000 Druckgrafiken

ca.   60.000 Fotografien

ca.   15.000 fototechnische Apparate und Kameras

ca.   42.000 Architekturzeichnungen und Pläne

             140 Architekturmodelle

 

Ad 23., 30. + 31.:

Diese Fragen können aus Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet werden.

 

Ad 24.:

Hauptversicherer ist AXA - Nordstern Colonia Versicherungs - AG.

 

Ad 25. + 26.:

Die Dokumentation der Sammlung und ihrer Bestandteile in sachadäquater Form (§ 6 Abs. 1 Z. 6

Bundesmuseen - Gesetz 1998) beinhaltet die Details der Sammlung, es ist daher keine Revision

erfolgt.

 

Ad 27. - 29.:

Die Albertina hat das Ziel, aus dem Gesamtbestand der drei Sammlungen die Handzeichnungen in

einer Volldigitalisierung zu erfassen, weiter verfolgt und dieses Projekt im Juni dieses Jahres

weitestgehend abgeschlossen.

Weiters werden seit Sommer letzten Jahres die Hauptbestände der Fotosammlung digitalisiert,

darunter die weltberühmte Sammlung der Grafischen Lehr - und Versuchsanstalt: der weltweit

bedeutendsten Sammlung der Fotografie des 19. Jahrhunderts.

Eine Volldigitalisierung aller Sammlungen - insbesondere des gesamten druckgrafischen Bestandes

- ist weder geplant, noch erscheint sie sinnvoll. Nicht nur die Kosten - Nutzen - Relation spricht einer

Gesamtdigitalisierung entgegen.

 

Vielmehr ist die oftmals in den Vordergrund geruckte Funktion einer Sammlungsrevision durch den

sehr hohen personellen und budgetären Aufwand der Digitalisierung einer Sammlung von der

Größe der Albertina nicht ausreichend zu begründen.

 

Insbesondere druckgrafischen Bestände (über 900.000 Blätter) werden äußerst selektiv digitalisiert

werden; darunter selbstverständlich die kunsthistorisch bedeutenden druckgrafischen Bestände von

Dürer oder Pieter Brueghel d. A., Goltzius oder Rembrandt bis hin zu Picasso oder etwa auch der

Druckgrafik der Amerikanischen Pop - Art.

 

Strategisch verfolgt die Albertina mit der Digitalisierung das Ziel, weltweit einer möglichst breiten

Öffentlichkeit wissenschaftlich bearbeitete Einzelblätter sowie kunsthistorisch spannende virtuelle

Ausstellungen, thematisch zusammenhängende Präsentationen oder monografische Ausstellungen

ins Netz zu stellen. Die Entwicklung dieses Projektes virtueller Ausstellungen soll bis Mitte 2002

abgeschlossen sein.

 

Darüber hinaus arbeitet die Direktion an einem Konzept, wie die digital erfassten

Sammlungsbereiche kommerziell optimal verwertet werden können.

 

Ad 32.:

Der Geschäftsführer entscheidet darüber.

 

Ad 33.:

Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesmuseen-Gesetz 1998 unterliegen die Bundesmuseen der Aufsicht des

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Kontrolle durch den

Rechnungshof Gemäß § 3 Abs. 2 leg.cit. erstreckt sich die Aufsicht des Bundesministeriums für

Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen.