2527/AB XXI.GP
Eingelangt am:31.07.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2546/J - NR/200 1 betreffend Aktuelle Entwicklungen
in der Albertina, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde am
6. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Für die „Generalsanierung“ der Grafischen Sammlung Albertina gibt es einen konkreten Zeitplan,
wobei jedoch zu beachten ist, dass die geplanten Arbeiten nicht die Sanierung des gesamten
Gebäudes umfassen.
Ad 2. + 3.:
Die Finanzierung des gegenständlichen Projektes ist dem Planungsstand entsprechend gesichert.
Die Planung der somit finanzierten Teile betrifft auch den Innenausbau großer Bereiche.
Ad 4.:
Das Studiengebäude steht ab Sommer 2002 zur Verfügung.
Ad 5. - 7.
Die Sammlung ist derzeit in sicherheitstechnisch und konservatorisch optimaler Weise im
Tiefspeicher der
Österreichischen Nationalbibliothek untergebracht.
Letztere benötigt diese Flächen gegenwärtig noch nicht für eigene Zwecke und konnte sie daher
vorläufig der Grafischen Sammlung Albertina zur Verfügung stellen. Ausbau und Einrichtung des
Tiefspeichers der Grafischen Sammlung Albertina erfolgen daher bedarfsgerecht, d.h. zum
geeigneten Zeitpunkt. Damit kann im Sinne rationaler Gebarung vermieden werden, dass große
Depotflächen ungenutzt und leer verbleiben. Die Aushöhlung der Bastei musste jedoch aus
baulogistischen Gründen sofort in einem Arbeitsgang zusammen mit den übrigen unterirdischen
Baumaßnahmen erfolgen. Die Errichtung der unterirdischen Ausstellungshalle steht in keinem
Zusammenhang mit dem Umstand, dass der Tiefspeicher nicht zum jetzigen Zeitpunkt, sondern -
wie erwähnt - bedarfsgerecht eingerichtet wird.
Ad 8. + 14.:
Die konservatorischen Bedingungen sind nicht nur im historischen Vergleich mit der Unterbringung
der Sammlung im Palais, sondern auch im internationalen Vergleich mit anderen grafischen
Sammlungen als ausgezeichnet zu bewerten.
Ad 9.:
Die Vermietung von Räumlichkeiten ist sowohl gemäß Überlassungsvertrag als auch gemäß
Bundesmuseen - Gesetz 1998 für vollrechtsfähige Anstalten zulässig und auch im Falle der
Grafischen Sammlung Albertina vorgesehen.
Ad 10.:
Folgende Bauabschnitte wurden finanziert:
Studiengebäude; Rohbau des Speichers; Sicherheitszentrale; gesamter Ein - und Zugang ins
Museum; gesamte Verwaltung; Hofüberdachung; Wechselausstellungshalle in der Bastei.
Ad 11. - 13.:
Folgende Bauabschnitte wurden durch Sponsoren finanziert:
Sanierung und allfällige Rekonstruktion der Fassade; Renovierung der historischen Prunkräume;
Errichtung einer für Kleinformate bestimmten Wechselausstellungshalle im Palais sowie
Erschließung der Bastei durch eine behindertengerechte Aufstiegshilfe.
Die beiden letzten Projekte sind bereits durch Sponsoren zugesichert. Weiters ist bereits ein Drittel
der Renovierung der
Prunkräume durch private Sponsoren gesichert.
Ad 15.:
Der Antrag ging dahin, neben der neuen Ausstellungshalle im Erdreich der ehemaligen Bastei auch
die bisherigen Ausstellungsräumlichkeiten im Rahmen der „alten Albertina“ in erweiterter,
modernen Ausstellungsgrundsätzen entsprechender Art und Weise neu herzustellen.
Es wurde sichergestellt, dass der wertvollste Teil, das so genannte „Gehobene Zimmer“, voll
erhalten bleibt, indem es „eingehaust“ wird. Die Erhaltung dieses wertvollen Teiles ist damit
absolut denkmalgerecht sichergestellt. Gegen diese Vorgangsweise die ursprünglich vom
Bundesdenkmalamt vorgeschlagen wurde - bestand daher auch seitens des Bundesdenkmalamtes
keinerlei Einwand. Es muss betont werden, wenn vom „Herz der Albertina“ die Rede ist, handelt es
sich um diese Räumlichkeiten.
Zur Zerstörung freigegeben wurde jedoch die so genannte „Galerie“. Der Berufungsbehörde oblag
gemäß § 5 Abs. 1 DMSG die Verpflichtung, „alle vom Antragsteller geltend gemachten oder von
Amts wegen wahrgenommenen Grunde, die für eine Zerstörung oder Veränderung sprechen
gegenüber jenen Gründen abzuwägen, die für eine unveränderte Erhaltung des Denkmals sprechen“.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Zerstörung von Teilen, die um das Jahr 1830 gestaltet
wurden: das waren auf Holz gefertigte Scheingewölbe und die eine Seite einnehmenden
Weichholzbücherkästen.
Das tatsächliche „Herz der Albertina“, das „Gehobene Zimmer“ bleibt (eingehaust) voll erhalten;
die Albertina erhält eine für ihre Tätigkeit (Wechselausstellungen) und ihre finanzielle Basis
ausschlaggebend wichtige zweite Ausstellungshalle im Gebäude der Albertina selbst.
Ad 16. + 17.:
Die in der Museumsordnung angeführten Organisationseinheiten sind selbstverbindlich mit fachlich
kompetenten Personen besetzt. Während der Schließungsphase der Albertina und dem damit
zusammenhängenden, naturgemäß noch atypischen Betrieb übernehmen manche Mitarbeiter
mehrere Funktionen. Damit ist sowohl eine schlanke Organisation als auch ein effizientes
Personal Kostenmanagement während der Schließungsphase gewährleistet.
So leitet etwa der Stellvertreter des Geschäftsführers das Baumanagement, die Verwaltung und die
während der Bau - und Schließzeiten der Albertina noch provisorisch eingerichtete Organisation der
Sammlungsdienste.
Der Geschäftsführer fungiert als Chefkurator und leitet zugleich die Gesamtheit der Sammlungen.
Die Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit wird bis Juni von Renn Schreiner, ab Juli von
Mag. Bock geleitet.
Die Restaurierungsabteilung leitet Mag. Thobois.
Ad 18.:
Der Gesamtpersonalstand hat sich zwischen dem 1. Jänner 2000 und den 1. Juni 2001 von
59 Mitarbeitern auf 61 verändert.
Im Einzelnen stellen sich die Veränderungen wie folgt dar:
|
1.1.2000 |
1.6.2001 |
Beamte |
11 |
8 |
VB |
45 |
40 |
Angestellte |
1 |
12 |
Freie Dienstnehmer |
2 |
1 |
Summe |
59 |
61 |
Ad 19.:
Unter der Direktion von Dr. Klaus Albrecht Schröder werden generell die fünf bereits bestehenden
Forschungsprojekte fortgesetzt. Einige davon konnten bereits abgeschlossen werden. Sechs neue
Forschungsprojekte wurden initiiert und begonnen.
Im Einzelnen werden im Augenblick folgende Forschungsprojekte in der Albertina betreut:
Grafische Sammlung:
- Der Sammlungskatalog der französischen Zeichnungen des 17. Jahrhunderts
(Dr. Widauer/abgeschlossen im Mai 2001)
- Der Sammlungskatalog der deutschen, österreichischen und schweizerischen Zeichnungen
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Dr. Gröning/abgeschlossen im
Juni 2001)
- Der Sammlungskatalog der deutschen, österreichischen und schweizerischen Zeichnungen
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
(Dr. Sternath/voraussichtlicher Abschluss Ende 2002)
- Der Sammlungskatalog der französischen Zeichnungen des 19. und 20. Jahrhunderts
(Dr. Ekelhart/voraussichtlicher Abschluss November 2001)
- Das Gesamtverzeichnis der Druckgrafik von Fritz Wotruba
(Frau Antoniou/abgeschlossen Mai 2001)
- Erfassung der Sammlung an Druckgrafiken, die vom Grunder der Albertina, Herzog Albert
von Sachsen - Teschen, erworben wurden (Projektleitung Dr. Weidinger/Dr. Doppelbauer /
begonnen Juli 2001)
Weiters stellt die Albertina die Raum - und Ausstattungsressourcen sowie das Ankaufsbudget lür
Forschungsliteratur für das internationale Forschungsprojekt „Corpus der altniederländischen und
deutschen Zeichnungen“ zur Verfügung (Leitung: Dr. Koreny).
Fotosammlung:
- Corpus der frühen Fotografie in Österreich von 1839 bis 1865 (Projektleitung
Dr. Faber)
- Weiterführung des umfangreichen bibliografischen Dokumentationsarchivs zur
österreichischen Fotografie im 19.120. Jahrhundert (Dr. Starl).
Architektursammlung:
- Wissenschaftliche Bearbeitung und Publikation des Gesamtnachlasses von Georg
Lippen (Dr. Kristan).
Weiters werden im Rahmen der ersten, auf die Schwerpunkte der Sammlung der Albertina
abgestimmten Ausstellungen die Bestände von Albrecht Dürer (Projektleitung Dr. Schröder /
Dr. Sternath) Lind Rembrandt (Projektleitung Dr. Bisanz) neu erfasst und wissenschaftlich
bearbeitet.
Ad 20.:
Der Bereich
Rechnungswesen ist mit Mag. Weidinger besetzt.
Ad 21.:
Es haftet die Anstalt, vertreten durch ihren Geschäftsführer.
Ad 22.:
Der Umfang der drei Sammlungen der Albertina - Grafische Sammlung, Architektursammlung,
Fotosammlung - beträgt im Einzelnen:
ca. 41.000 Zeichnungen, Aquarelle, Gouachen, etc.
ca. 900.000 Druckgrafiken
ca. 60.000 Fotografien
ca. 15.000 fototechnische Apparate und Kameras
ca. 42.000 Architekturzeichnungen und Pläne
140 Architekturmodelle
Ad 23., 30. + 31.:
Diese Fragen können aus Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet werden.
Ad 24.:
Hauptversicherer ist AXA - Nordstern Colonia Versicherungs - AG.
Ad 25. + 26.:
Die Dokumentation der Sammlung und ihrer Bestandteile in sachadäquater Form (§ 6 Abs. 1 Z. 6
Bundesmuseen - Gesetz 1998) beinhaltet die Details der Sammlung, es ist daher keine Revision
erfolgt.
Ad 27. - 29.:
Die Albertina hat das Ziel, aus dem Gesamtbestand der drei Sammlungen die Handzeichnungen in
einer Volldigitalisierung zu erfassen, weiter verfolgt und dieses Projekt im Juni dieses Jahres
weitestgehend abgeschlossen.
Weiters werden seit Sommer letzten Jahres die Hauptbestände der Fotosammlung digitalisiert,
darunter die weltberühmte Sammlung der Grafischen Lehr - und Versuchsanstalt: der weltweit
bedeutendsten Sammlung
der Fotografie des 19. Jahrhunderts.
Eine Volldigitalisierung aller Sammlungen - insbesondere des gesamten druckgrafischen Bestandes
- ist weder geplant, noch erscheint sie sinnvoll. Nicht nur die Kosten - Nutzen - Relation spricht einer
Gesamtdigitalisierung entgegen.
Vielmehr ist die oftmals in den Vordergrund geruckte Funktion einer Sammlungsrevision durch den
sehr hohen personellen und budgetären Aufwand der Digitalisierung einer Sammlung von der
Größe der Albertina nicht ausreichend zu begründen.
Insbesondere druckgrafischen Bestände (über 900.000 Blätter) werden äußerst selektiv digitalisiert
werden; darunter selbstverständlich die kunsthistorisch bedeutenden druckgrafischen Bestände von
Dürer oder Pieter Brueghel d. A., Goltzius oder Rembrandt bis hin zu Picasso oder etwa auch der
Druckgrafik der Amerikanischen Pop - Art.
Strategisch verfolgt die Albertina mit der Digitalisierung das Ziel, weltweit einer möglichst breiten
Öffentlichkeit wissenschaftlich bearbeitete Einzelblätter sowie kunsthistorisch spannende virtuelle
Ausstellungen, thematisch zusammenhängende Präsentationen oder monografische Ausstellungen
ins Netz zu stellen. Die Entwicklung dieses Projektes virtueller Ausstellungen soll bis Mitte 2002
abgeschlossen sein.
Darüber hinaus arbeitet die Direktion an einem Konzept, wie die digital erfassten
Sammlungsbereiche kommerziell optimal verwertet werden können.
Ad 32.:
Der Geschäftsführer entscheidet darüber.
Ad 33.:
Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesmuseen-Gesetz 1998 unterliegen die Bundesmuseen der Aufsicht des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Kontrolle durch den
Rechnungshof Gemäß § 3 Abs. 2 leg.cit. erstreckt sich die Aufsicht des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen.