2529/AB XXI.GP
Eingelangt am:31.07.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2580/J - NR/2001 betreffend Nachbesetzung einer
Leiterstelle an der Bundeshandelsakademie St. Pölten, die die Abgeordneten Dr. Robert Rada,
Genossinnen und Genossen am 7. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. - 4.:
Verschiedene Entwicklungen der letzten Zeit haben grundsätzliche Weiterentwicklungen in den
Verwaltungsverfahren erforderlich gemacht. Diese Änderungen ergeben sich teilweise auch aus der
Rechtssprechung der Zivilgerichte, die sich nicht auf den Bereich des Schulwesens beziehen. Dazu
zählt insbesondere die als "Lacina - Urteil“ bekannt gewordene Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes. Aufgrund dieses eklatanten Falles hat das Gericht entschieden, dass auch der Beweis
des rechtmäßigen Alternativ - Verhaltens nicht zulässig ist. Aus diesem Grund musste das
Verwaltungsverfahren dahingehend geändert werden, dass sichergestellt ist, dass die
Entscheidungsunterlagen in einer Form aufgearbeitet werden, die für ein allfälliges Verfahren nicht
nur wie bisher vor den Gerichten des öffentlichen Rechts sondern auch vor den Gerichten des
Zivilrechts als ausreichende Sachbeweise vorgelegt werden können. Daraus haben sich
umfangreiche Arbeiten ergeben, die zur Folge haben, dass sich die Verfahrensdauer bei der
Bestellung von Leitungsfunktionen verlängert.
Die Entscheidung betreffend Nachbesetzung einer Leiterstelle an der BHAK St. Pölten wird nach
Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte, die teilweise nicht nur im Entscheidungsbereich
des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen, ergehen.
Da bei der Bestellung von Leitungsfunktionen im Schulbereich aufgrund der zu beachtenden Fristen
in der Regel eine interimistische Betrauung mit den Aufgaben erfolgen muss, bleibt die hohe
Qualität der Leistungen des österreichischen Schulwesens erhalten.