2529/AB XXI.GP

Eingelangt am:31.07.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2580/J - NR/2001 betreffend Nachbesetzung einer

Leiterstelle an der Bundeshandelsakademie St. Pölten, die die Abgeordneten Dr. Robert Rada,

Genossinnen und Genossen am 7. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. - 4.:

Verschiedene Entwicklungen der letzten Zeit haben grundsätzliche Weiterentwicklungen in den

Verwaltungsverfahren erforderlich gemacht. Diese Änderungen ergeben sich teilweise auch aus der

Rechtssprechung der Zivilgerichte, die sich nicht auf den Bereich des Schulwesens beziehen. Dazu

zählt insbesondere die als "Lacina - Urteil“ bekannt gewordene Entscheidung des Obersten

Gerichtshofes. Aufgrund dieses eklatanten Falles hat das Gericht entschieden, dass auch der Beweis

des rechtmäßigen Alternativ - Verhaltens nicht zulässig ist. Aus diesem Grund musste das

Verwaltungsverfahren dahingehend geändert werden, dass sichergestellt ist, dass die

Entscheidungsunterlagen in einer Form aufgearbeitet werden, die für ein allfälliges Verfahren nicht

nur wie bisher vor den Gerichten des öffentlichen Rechts sondern auch vor den Gerichten des

Zivilrechts als ausreichende Sachbeweise vorgelegt werden können. Daraus haben sich

umfangreiche Arbeiten ergeben, die zur Folge haben, dass sich die Verfahrensdauer bei der

Bestellung von Leitungsfunktionen verlängert.

 

Die Entscheidung betreffend Nachbesetzung einer Leiterstelle an der BHAK St. Pölten wird nach

Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte, die teilweise nicht nur im Entscheidungsbereich

des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen, ergehen.

Da bei der Bestellung von Leitungsfunktionen im Schulbereich aufgrund der zu beachtenden Fristen

in der Regel eine interimistische Betrauung mit den Aufgaben erfolgen muss, bleibt die hohe

Qualität der Leistungen des österreichischen Schulwesens erhalten.