2530/AB XXI.GP
Eingelangt am:31.07.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2758/J - NR/2001 betreffend Einführung von
Studienbeiträgen, die die Abgeordneten Werner Amon, MBA, und Kollegen am 12. Juli 2001
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Frage 1. bis 3.
Die Zahl der Studierenden. die der Berechnung der OECD („Bildung auf einen Blick 2001")
über die Ausgaben Österreichs pro Studierendem des Tertiärbereichs zu Grunde liegt, lautet:
250.170.
Die Datenmeldung erfolgt durch Statistik Austria im Rahmen der jährlichen UNESCO,
OECD und EUROSTAT Bildungsstatistik - Erhebung. Die Zahl bezieht sich auf Studierende
des Tertiärbereiches an öffentlichen und staatlich finanzierten privaten
Bildungseinrichtungen, basierend auf Vollzeitäquivalenten. In der Berechnung stellt daher die
Zahl der Universitätsstudierenden den Großteil dar. Fachhochschulstudierende und
Studierende an Akademien und Werkmeisterschulen gehen nur zu einem geringen Teil in die
Berechnung ein.
Die Aufteilung der Gesamtzahl der Studierenden an Universitäten und Universitäten der
Künste ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Universitäten d. Wiss. |
Ordentliche Studierende |
ao. Stud. |
Gesamt |
|||
Inländer |
Ausländer |
Gesamt |
(Inl. u. Ausl.) |
|||
Erstzuge - lassene |
ord. Stud. Gesamt (Inl.) |
|||||
Wintersemester |
|
|
|
|
|
|
1999/00 |
19.717 |
193.292 |
27.539 |
220.831 |
12.668 |
233.499 |
2000/01 |
21.196 |
193.649 |
27.883 |
221.532 |
13.360 |
234.892 |
Universitäten d. Künste |
Ordentliche Studierende |
ao. Stud. |
Gesamt |
|
|||
Inländer |
Ausländer |
Gesamt |
(Inl. u. Ausl.) |
|
|||
Erstzuge - lassene |
ord. Stud. Gesamt (Inl.) |
||||||
|
|
||||||
Wintersemester |
|
|
|
|
|
|
|
1999/00 |
345 |
4.787 |
2.959 |
7.746 |
1.482 |
9.228 |
|
2000/01 |
333 |
4.770 |
2.937 |
7.707 |
1.482 |
9.189 |
|
Wie sich die Gesamtzahl der zum Studium gemeldeten Studierenden durch die Einführung
der moderaten Studienbeiträgen ab dem Wintersemester 2001/2001 ändern wird, kann erst mit
Ende der Zulassungsfrist, also mit dem 01. Dezember 2001 gesagt werden. Aus heutiger Sicht
ist jedoch klar, dass die Zahl der aktiv Studierenden und die Zahl der zum Studium
Gemeldeten nicht ident ist. Als mögliche Abschätzung für die Unterschiedlichkeit dieser
Zahlen kann die jüngst veröffentlichte Studie von H. Pechar und A. Wroblewski, „Weniger
(Schein)Inskriptionen - gleichbleibende Studienaktivität - über die Auswirkungen der
Studiengebühren auf die Zahl der StudentInnen an Österreichs Universitäten“, die im Auftrag
der Österreichischen Hochschülerschaft im vergangen Jahr durchgeführt wurde, herangezogen
werden.
Wendet man die Schätzmodelle, die in der angesprochenen Studie aufgestellt werden, auf die
aktuelle Gesamtzahl der zum Studium Gemeldeten an, so ergibt sich eine Differenz von rund
30% zwischen aktiv Studierenden und zum Studium Gemeldeten als Ergebnis der
Prognoserechnung.
Zum Bereich Kunstuniversitäten ist zu vermuten, dass die Differenz zwischen aktiv
Studierenden und zum Studium Gemeldeten im Unterschied zu den wissenschaftlichen
Universitäten nicht wesentlich differiert. Ein Grund dafür liegt in den deutlich niedrigeren
Abbruchquoten an den Kunstuniversitäten. Pechar/Wroblewski gehen sogar davon aus, dass
es an Kunstuniversitäten zu keiner "Bereinigung“ der Studierendenzahlen durch
Studienbeiträge kommen wird.
Frage 4.:
1. Legistische Umsetzung
Nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens wurde die Studienbeitragsverordnung
(StubeiVO), BGBl. II Nr.205/2001, erlassen.
Nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens wurde die Verordnung über die
Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörige der an Universitäten entrichtete
Studienbeitrag rückerstattet werden kann, erlassen. Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt
ist in den nächsten Tagen zu erwarten.
2. Technische Umsetzung
Die Bundesrechenzentrum GmbH wurde mit der Abwicklung der Einhebung der
Studienbeiträge beauftragt. Die bislang erforderlichen Maßnahmen, dass sind insbesondere
die Erstellung einer entsprechenden Applikation, mit der die Beitragseinhebung verwaltet und
durchgeführt werden kann, die Aussendung der Zahlscheine an alle Studierende sowie die
Verknüpfung der Applikation der Bundesrechenzentrum GmbH mit den Universitäten, sind
erfolgt.
Der Österreichische Austauschdienst (ÖAD) wird mit der Durchführung der Rückerstattung
der Studienbeiträge für die Studierenden aus den vorgesehenen Entwicklungsländern
beauftragt werden.
Die Österreichische Postsparkasse AG (PSK) wurde mit der „händischen“ Zuordnung jener
Zahlscheine zu den einzelnen Studierenden, die nicht maschinell lesbar sind, beauftragt.
Frage 5.:
Grundsätzlich erfolgt die Einhebung der Studienbeiträge in mehreren Schritten. Die
Universitäten geben die Daten gemäß § 8 Abs. 1 StubeiVO der Bundesrechenzentrum GmbH
bekannt. in der zweiten Junihälfte 2001 wurden vom Bundesrechenzentrum allen
Studierenden, die im Sommersemesters 2001 zum Studium gemeldet waren, Erlagscheine mit
der Studienbeitragsvorschreibung für das Wintersemester 2001 zugesendet. Die
Beitragsvorschreibung enthält auch den Studierendenbeitrag und den Versicherungsbeitrag
für die Österreichische Hochschülerschaft. Die Zusammensetzung des jeweiligen Betrages ist
auf dem Erlagschein ausgewiesen; als Zahlungsziel ist das Ende der allgemeinen
Zulassungsfrist der jeweiligen Universität angegeben. Auf dem Erlagschein befindet sich auch
die entsprechende Information für die Überweisung via Telebanking.
Mit dem Einlangen des vollständigen Beitrages auf dem Studienbeitragskonto der Universität,
über das die Universität von der Studienbeitragsevidenz im Bundesrechenzentrum in Kenntnis
gesetzt wird, wird die Fortsetzungsmeldung für alle offenen Studien der oder des betreffenden
Studierenden an dieser Universität generiert, soweit es sich dabei nicht um
Universitätslehrgänge oder Vorbereitungslehrgänge gemäß § 25a UniStG handelt. Die oder
der Studierende erhält Studienblatt, Studienbestätigungen und Semesteretikett für den
Studierendenausweis als Bestätigung über die gültige Fortsetzungsmeldung zugesendet.
Haben Studierende einen zu geringen Betrag einbezahlt, erhalten sie je nach Höhe des
eingezahlten Betrages entweder den Differenzbetrag vorgeschrieben oder die Aufforderung,
den vollständigen Betrag in einem Zahlungsvorgang einzuzahlen. Haben Studierende zuviel
eingezahlt, können sie die Differenz auf den vorgeschriebenen Betrag auf Antrag vom Rektor
rückerstattet bekommen.
Studierende, die neu an die Universität kommen, erhalten entweder direkt von der Universität
oder über Veranlassung der Universität vom Bundesrechenzentrum einen Erlagschein. Der
weitere Ablauf ist gleich wie oben beschrieben.
Frage 6. und 7.:
Um eine möglichst vollständige und transparente Information der Studierenden und deren
Eltern rund um die Einführung der Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2001/2002 zu
gewährleisten wurden neben der Schaltung von Inseraten in allen großen Tageszeitungen
folgende Aktivitäten vom BMBWK gesetzt:
Internetaktivitäten:
Auf der Internetseite des BMBWK (Adresse: http://www.bmbwk.gv.at/studienbeitrag/)
können unfangreiche Informationen über die Einhebung der Studienbeiträge, die
Möglichkeiten der Befreiung und Refundierung, sowie alle Fragen rund um die finanziellen
Ausgleichmaßnahmen abgerufen werden. Überdies wurden auf der Homepage der
Studienbeihilfenbehörde (http://www.stipendium.at) alle Information zu den
Studienzuschüssen und zu den geförderten Darlehen für die Entrichtung der Studienbeiträge
veröffentlicht. Beide Homepages werden laufend erweitert.
Hotline:
Unter der gebührenfreien Hotline der Studierendenanwaltschaft 0800/311650 gingen an
Spitzentagen bis zu 900 Anrufen ein. Die Hotline ist täglich von 9.00 - 16.00 Uhr mit bis zu 8
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. An persönlichen Vorsprachen von Studierenden
waren ca. 10 Personen pro Tag zu verzeichnen. Überdies wurden telefonische Auskünfte zu
den einzelnen Fördermaßnahmen auch laufend von der zuständigen Abteilung und der
Studienbeihilfenbehörde erteilt.
Begleitschreiben zu den Erlagscheinen:
Anlässlich der Versendung der Erlagscheine an alle Studierenden des Sommersemesters 2001
wurde ein Begleitschreiben des Bundesministeriums versendet, das auf
Studienförderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der Studienbeiträge
und auf die Studienbeitrags - Homepage des
BMBWK hinweist.
Frage 8.:
Beratungen mit den Universitäten und Universitäten der Künste wurden seit Mitte März 2001
auf der Ebene der Studien - und Prüfungsabteilungen und der Rechts - und
Organisationsabteilungen durchgeführt. Von 12. Juni bis 4. Juli wurden an den Studienorten
Wien, Graz, Innsbruck und Linz Informationsveranstaltungen für die Universitäts -
verwaltungen zu den Studienbeiträgen durchgeführt.