2530/AB XXI.GP

Eingelangt am:31.07.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2758/J - NR/2001 betreffend Einführung von

Studienbeiträgen, die die Abgeordneten Werner Amon, MBA, und Kollegen am 12. Juli 2001

an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Frage 1. bis 3.

 

Die Zahl der Studierenden. die der Berechnung der OECD („Bildung auf einen Blick 2001")

über die Ausgaben Österreichs pro Studierendem des Tertiärbereichs zu Grunde liegt, lautet:

250.170.

 

Die Datenmeldung erfolgt durch Statistik Austria im Rahmen der jährlichen UNESCO,

OECD und EUROSTAT Bildungsstatistik - Erhebung. Die Zahl bezieht sich auf Studierende

des Tertiärbereiches an öffentlichen und staatlich finanzierten privaten

Bildungseinrichtungen, basierend auf Vollzeitäquivalenten. In der Berechnung stellt daher die

Zahl der Universitätsstudierenden den Großteil dar. Fachhochschulstudierende und

Studierende an Akademien und Werkmeisterschulen gehen nur zu einem geringen Teil in die

Berechnung ein.

 

Die Aufteilung der Gesamtzahl der Studierenden an Universitäten und Universitäten der

Künste ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

Universitäten

d. Wiss.

Ordentliche Studierende

ao. Stud.

 

 

Gesamt

Inländer

Ausländer

 

 

Gesamt

 

 

(Inl. u.

Ausl.)

Erstzuge -

lassene

ord. Stud. Gesamt (Inl.)

Wintersemester

 

 

 

 

 

 

1999/00

19.717

193.292

27.539

220.831

12.668

233.499

2000/01

21.196

193.649

27.883

221.532

13.360

234.892


 

 

Universitäten

d. Künste

Ordentliche Studierende

ao. Stud.

 

Gesamt

 

Inländer

Ausländer

 

Gesamt

 

(Inl. u.

Ausl.)

 

Erstzuge -

lassene

ord. Stud. Gesamt (Inl.)

 

 

Wintersemester

 

 

 

 

 

 

 

1999/00

345

4.787

2.959

7.746

1.482

9.228

 

2000/01

333

4.770

2.937

7.707

1.482

9.189

 

 

Wie sich die Gesamtzahl der zum Studium gemeldeten Studierenden durch die Einführung

der moderaten Studienbeiträgen ab dem Wintersemester 2001/2001 ändern wird, kann erst mit

Ende der Zulassungsfrist, also mit dem 01. Dezember 2001 gesagt werden. Aus heutiger Sicht

ist jedoch klar, dass die Zahl der aktiv Studierenden und die Zahl der zum Studium

Gemeldeten nicht ident ist. Als mögliche Abschätzung für die Unterschiedlichkeit dieser

Zahlen kann die jüngst veröffentlichte Studie von H. Pechar und A. Wroblewski, „Weniger

(Schein)Inskriptionen - gleichbleibende Studienaktivität - über die Auswirkungen der

Studiengebühren auf die Zahl der StudentInnen an Österreichs Universitäten“, die im Auftrag

der Österreichischen Hochschülerschaft im vergangen Jahr durchgeführt wurde, herangezogen

werden.

 

Wendet man die Schätzmodelle, die in der angesprochenen Studie aufgestellt werden, auf die

aktuelle Gesamtzahl der zum Studium Gemeldeten an, so ergibt sich eine Differenz von rund

30% zwischen aktiv Studierenden und zum Studium Gemeldeten als Ergebnis der

Prognoserechnung.

 

Zum Bereich Kunstuniversitäten ist zu vermuten, dass die Differenz zwischen aktiv

Studierenden und zum Studium Gemeldeten im Unterschied zu den wissenschaftlichen

Universitäten nicht wesentlich differiert. Ein Grund dafür liegt in den deutlich niedrigeren

Abbruchquoten an den Kunstuniversitäten. Pechar/Wroblewski gehen sogar davon aus, dass

es an Kunstuniversitäten zu keiner "Bereinigung“ der Studierendenzahlen durch

Studienbeiträge kommen wird.

 

Frage 4.:

 

1.  Legistische Umsetzung

 

Nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens wurde die Studienbeitragsverordnung

(StubeiVO), BGBl. II Nr.205/2001, erlassen.

Nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens wurde die Verordnung über die

Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörige der an Universitäten entrichtete

Studienbeitrag rückerstattet werden kann, erlassen. Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt

ist in den nächsten Tagen zu erwarten.

2.  Technische Umsetzung

 

Die Bundesrechenzentrum GmbH wurde mit der Abwicklung der Einhebung der

Studienbeiträge beauftragt. Die bislang erforderlichen Maßnahmen, dass sind insbesondere

die Erstellung einer entsprechenden Applikation, mit der die Beitragseinhebung verwaltet und

durchgeführt werden kann, die Aussendung der Zahlscheine an alle Studierende sowie die

Verknüpfung der Applikation der Bundesrechenzentrum GmbH mit den Universitäten, sind

erfolgt.

Der Österreichische Austauschdienst (ÖAD) wird mit der Durchführung der Rückerstattung

der Studienbeiträge für die Studierenden aus den vorgesehenen Entwicklungsländern

beauftragt werden.

Die Österreichische Postsparkasse AG (PSK) wurde mit der „händischen“ Zuordnung jener

Zahlscheine zu den einzelnen Studierenden, die nicht maschinell lesbar sind, beauftragt.

 

Frage 5.:

 

Grundsätzlich erfolgt die Einhebung der Studienbeiträge in mehreren Schritten. Die

Universitäten geben die Daten gemäß § 8 Abs. 1 StubeiVO der Bundesrechenzentrum GmbH

bekannt. in der zweiten Junihälfte 2001 wurden vom Bundesrechenzentrum allen

Studierenden, die im Sommersemesters 2001 zum Studium gemeldet waren, Erlagscheine mit

der Studienbeitragsvorschreibung für das Wintersemester 2001 zugesendet. Die

Beitragsvorschreibung enthält auch den Studierendenbeitrag und den Versicherungsbeitrag

für die Österreichische Hochschülerschaft. Die Zusammensetzung des jeweiligen Betrages ist

auf dem Erlagschein ausgewiesen; als Zahlungsziel ist das Ende der allgemeinen

Zulassungsfrist der jeweiligen Universität angegeben. Auf dem Erlagschein befindet sich auch

die entsprechende Information für die Überweisung via Telebanking.

 

Mit dem Einlangen des vollständigen Beitrages auf dem Studienbeitragskonto der Universität,

über das die Universität von der Studienbeitragsevidenz im Bundesrechenzentrum in Kenntnis

gesetzt wird, wird die Fortsetzungsmeldung für alle offenen Studien der oder des betreffenden

Studierenden an dieser Universität generiert, soweit es sich dabei nicht um

Universitätslehrgänge oder Vorbereitungslehrgänge gemäß § 25a UniStG handelt. Die oder

der Studierende erhält Studienblatt, Studienbestätigungen und Semesteretikett für den

Studierendenausweis als Bestätigung über die gültige Fortsetzungsmeldung zugesendet.

Haben Studierende einen zu geringen Betrag einbezahlt, erhalten sie je nach Höhe des

eingezahlten Betrages entweder den Differenzbetrag vorgeschrieben oder die Aufforderung,

den vollständigen Betrag in einem Zahlungsvorgang einzuzahlen. Haben Studierende zuviel

eingezahlt, können sie die Differenz auf den vorgeschriebenen Betrag auf Antrag vom Rektor

rückerstattet bekommen.

Studierende, die neu an die Universität kommen, erhalten entweder direkt von der Universität

oder über Veranlassung der Universität vom Bundesrechenzentrum einen Erlagschein. Der

weitere Ablauf ist gleich wie oben beschrieben.

 

Frage 6. und 7.:

 

Um eine möglichst vollständige und transparente Information der Studierenden und deren

Eltern rund um die Einführung der Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2001/2002 zu

gewährleisten wurden neben der Schaltung von Inseraten in allen großen Tageszeitungen

folgende Aktivitäten vom BMBWK gesetzt:

 

Internetaktivitäten:

Auf der Internetseite des BMBWK (Adresse: http://www.bmbwk.gv.at/studienbeitrag/)

können unfangreiche Informationen über die Einhebung der Studienbeiträge, die

Möglichkeiten der Befreiung und Refundierung, sowie alle Fragen rund um die finanziellen

Ausgleichmaßnahmen abgerufen werden. Überdies wurden auf der Homepage der

Studienbeihilfenbehörde (http://www.stipendium.at) alle Information zu den

Studienzuschüssen und zu den geförderten Darlehen für die Entrichtung der Studienbeiträge

veröffentlicht. Beide Homepages werden laufend erweitert.

 

Hotline:

Unter der gebührenfreien Hotline der Studierendenanwaltschaft 0800/311650 gingen an

Spitzentagen bis zu 900 Anrufen ein. Die Hotline ist täglich von 9.00 - 16.00 Uhr mit bis zu 8

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. An persönlichen Vorsprachen von Studierenden

waren ca. 10 Personen pro Tag zu verzeichnen. Überdies wurden telefonische Auskünfte zu

den einzelnen Fördermaßnahmen auch laufend von der zuständigen Abteilung und der

Studienbeihilfenbehörde erteilt.

 

Begleitschreiben zu den Erlagscheinen:

Anlässlich der Versendung der Erlagscheine an alle Studierenden des Sommersemesters 2001

wurde ein Begleitschreiben des Bundesministeriums versendet, das auf

Studienförderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der Studienbeiträge

und auf die Studienbeitrags - Homepage des BMBWK hinweist.

Frage 8.:

 

Beratungen mit den Universitäten und Universitäten der Künste wurden seit Mitte März 2001

auf der Ebene der Studien - und Prüfungsabteilungen und der Rechts - und

Organisationsabteilungen durchgeführt. Von 12. Juni bis 4. Juli wurden an den Studienorten

Wien, Graz, Innsbruck und Linz Informationsveranstaltungen für die Universitäts -

verwaltungen zu den Studienbeiträgen durchgeführt.