2541/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2569/J - NR/2001 betreffend

Autobahnfallen ab 22 Uhr, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossinnen am

7. Juni 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4:

Ist es richtig, dass bei der A8 Innkreisautobahn, A9 Pyhrnautobahn, A10

Tauernautobahn, A12 Inntalautobahn, A13 Brennerautobahn und A14

Rheintalautobahn die Verkehrszeichen, die auf das Nachttempolimit hinweisen, nur

am Beginn der betroffenen Autobahn beziehungsweise bei den Grenzübergängen

angebracht sind, jedoch entlang des gesamten Streckenverlaufs keine weitere

Hinweise auf das Nachttempolimit zu finden sind?

 

Falls ja, sollen die Kraftfahrer in eine Falle gelockt und abkassiert werden?

 

Werden Sie veranlassen, dass künftig zusätzliche Verkehrszeichen, die auf das

geltende Nachttempolimit hinweisen, aufgestellt werden?

 

Falls ja, bei welchen Autobahnen und an welchen Stellen?

 

Falls nein, warum nicht?

 

Sind Tempolimits zu verkehrsarmen Zeiten - insbesonders in den Nachtstunden -

tatsächlich zielführend, wenn die Faktoren Sicherheit, Schadstoffe, Lärm aber auch

Flüssigkeit des Verkehrs einbezogen werden?

 

Antwort:

Mit Verordnung vom 2. November 1989 hat der damals zuständige Bundesminister

für Wissenschaft und Verkehr eine Verordnung über

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit

erlassen. Wie auch andere Verordnungen aufgrund der Straßenverkehrsordnung -

StVO 1960 (z.B. Verordnungen über Kurzparkzonen, Schulwegsicherung oder

Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des kombinierten

Verkehrs) ist auch diese im Bundesgesetzblatt (BGBI. 527/1989) kundgemacht

worden.

 

Ähnlich wie bei den in Österreich auf Freilandstraßen geltenden allgemeinen

Beschränkungen (Autobahnen 130 km/h, sonstige Freilandstraßen 100 km/h) erfolgt

jeweils an den Binnengrenzen Österreichs ein entsprechender Hinweis auf das

Tempolimit.

 

Mein Ressort hat zur Verbesserung der Information den Straßenerhalter (ASFINAG)

beauftragt, entsprechende Vorschläge zu erstatten. Die ASFINAG hat hiezu

mitgeteilt, dass mit den betroffenen Ländern Salzburg und Kärnten sowie der

Österreichischen SchnellstraßenAG - ÖSAG ein Konzept für die zusätzliche

Ankündigung der Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Nacht bei Autobahnknoten

und bei der Einbindung höchstrangiger Bundesstraßen erarbeitet wird.

 

Nach Vorliegen dieses Konzeptes samt zugehöriger Kostenschätzung wird über die

weitere Vorgangsweise entschieden werden.