2541/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.08.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2569/J - NR/2001 betreffend
Autobahnfallen ab 22 Uhr, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossinnen am
7. Juni 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Ist es richtig, dass bei der A8 Innkreisautobahn, A9 Pyhrnautobahn, A10
Tauernautobahn, A12 Inntalautobahn, A13 Brennerautobahn und A14
Rheintalautobahn die Verkehrszeichen, die auf das Nachttempolimit hinweisen, nur
am Beginn der betroffenen Autobahn beziehungsweise bei den Grenzübergängen
angebracht sind, jedoch entlang des gesamten Streckenverlaufs keine weitere
Hinweise auf das Nachttempolimit zu finden sind?
Falls ja, sollen die Kraftfahrer in eine Falle gelockt und abkassiert werden?
Werden Sie veranlassen, dass künftig zusätzliche Verkehrszeichen, die auf das
geltende Nachttempolimit hinweisen, aufgestellt werden?
Falls ja, bei welchen Autobahnen und an welchen Stellen?
Falls nein, warum nicht?
Sind Tempolimits zu verkehrsarmen Zeiten - insbesonders in den Nachtstunden -
tatsächlich zielführend, wenn die Faktoren Sicherheit, Schadstoffe, Lärm aber auch
Flüssigkeit des Verkehrs einbezogen werden?
Antwort:
Mit Verordnung vom 2. November 1989 hat der damals zuständige Bundesminister
für Wissenschaft und Verkehr eine Verordnung über
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit
erlassen. Wie auch andere Verordnungen aufgrund der Straßenverkehrsordnung -
StVO 1960 (z.B. Verordnungen über Kurzparkzonen, Schulwegsicherung oder
Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten
im Rahmen des kombinierten
Verkehrs) ist auch diese im Bundesgesetzblatt (BGBI. 527/1989) kundgemacht
worden.
Ähnlich wie bei den in Österreich auf Freilandstraßen geltenden allgemeinen
Beschränkungen (Autobahnen 130 km/h, sonstige Freilandstraßen 100 km/h) erfolgt
jeweils an den Binnengrenzen Österreichs ein entsprechender Hinweis auf das
Tempolimit.
Mein Ressort hat zur Verbesserung der Information den Straßenerhalter (ASFINAG)
beauftragt, entsprechende Vorschläge zu erstatten. Die ASFINAG hat hiezu
mitgeteilt, dass mit den betroffenen Ländern Salzburg und Kärnten sowie der
Österreichischen SchnellstraßenAG - ÖSAG ein Konzept für die zusätzliche
Ankündigung der Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Nacht bei Autobahnknoten
und bei der Einbindung höchstrangiger Bundesstraßen erarbeitet wird.
Nach Vorliegen dieses Konzeptes samt zugehöriger Kostenschätzung wird über die
weitere Vorgangsweise entschieden werden.