2542/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2578/J - NR/2001 betreffend

Neustrukturierung der Austro Control GmbH die die Abgeordneten Eder und

Genossinnen am 7. Juni 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Frage 1:

Seit dem Abgang von Sektionschef Stadler mit Oktober 2000 ist die Luftfahrt ohne

Führung. Wann beabsichtigen Sie einen Verantwortlichen für diesen Bereich zu

ernennen oder die Agenden einer bestehenden Sektion zuzuordnen?

 

Antwort:

Mit der Leitung der Sektion 1, welcher die Angelegenheiten der Luftfahrt zugeordnet

sind1 ist der mit 20. April 2001 bestellte Generalsekretär betraut.

 

Frage 2:

Wie stellen Sie sich die angebliche Ausgliederung der behördlichen Aufgaben aus

der Austro Control GmbH, bzw. eine Zusammenlegung mit der OZB vor und wie wird

die Finanzierung erfolgen?

 

Antwort:

Die Ausgliederung behördlicher Aufgaben aus der Austro Control GmbH und eine

Ausgliederung von Aufgaben aus der OZB sind derzeit Gegenstand einer

Untersuchung. Ein Ergebnis dieser Untersuchung liegt noch nicht vor.

 

Frage 3:

Ihr Vorgänger hat nach Amtsantritt die Reduktion der Geschäftsführung der ACG auf

zwei Geschäftsführer versprochen. Er konnte sich nicht durchsetzen; es gibt bis

Ende 2001 weiter drei Geschäftsführer. Werden Sie eine Verkleinerung der

Geschäftsführung ab 2002 vornehmen?

 

Antwort:

Eine Reduzierung der Anzahl der Geschäftsführer der Austro Control - wie bereits

vom Rechnungshof vorgeschlagen - ist geplant.

Frage 4:

In der von Dr. Baubin vorgeschlagenen neuen Struktur des Unternehmens soll sich

dieses strategisch "von einer Risikominimierung zur Leistungsoptimierung“

entwickeln. Soll dadurch der Sicherheit nicht mehr Priorität eingeräumt werden?

 

Antwort:

Ich halte es für notwendig, mit der gegenseitigen Abhängigkeit von Schlagworten wie

Risikominimierung und Leistungsoptimierung künftig besonders sorgfältig

umzugehen.

 

Es steht jedenfalls fest, dass den Aspekten wie Sicherheit und Effizienz höchste

Priorität zukommt und diese auch bei allen weiteren Entscheidungen berücksichtigt

werden wird.