2543/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

BUNDESKANZLER

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Genossen und Genossinnen haben am

6. Juni 2001 unter der Nr. 2537/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Wiener Künstlerhaus gerichtet,

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Präsident Manfred NEHRER hat in einem Gespräch mit Staatssekretär Franz

MORAK im Februar dieses Jahres die finanzielle Lage des Künstlerhauses, die

durch die Auflösung des Kooperationsvertrages mit dem Bundesministerium für Bil -

dung, Wissenschaft und Kultur entsteht, dargestellt. Staatssekretär MORAK hat Frau

Bundesministerin GEHRER schriftlich auf die Problematik hingewiesen und sie gebe -

ten, dies bei ihrer weiteren Vorgehensweise zu bedenken.

 

Zu Frage 2:

Das aktuell disponierte Budget der Kunstsektion erlaubt kein Auffangen der entgan -

genen Einnahmen des Künstlerhauses durch diesen Kooperationsvertrag Dies

würde zu Lasten der Finanzierung anderer Kunstvereine gehen.

Mit der Leitung des Künstlerhauses wird die momentane Situation seitens des

Staatssekreteriats für Kunst und Medien besprochen und es werden Überlegungen

angestellt, inwieweit seitens des Künstlerhauses zusätzliche Einnahmen lukriert wer -

den können. In diesem Sinn wird das Bundeskanzleramt bemüht sein, das Künst -

lerhaus bei allfälligen Ausstellungsprojekten in einer besonderen Weise zu berück -

sichtigen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Es handelt sich hier um zwei Institutionen, die - abgesehen von ihrer räumlichen

Nähe - nicht vergleichbar sind.

 

Das Wiener Künstlerhaus ist Im Besitz der 1861 gegründeten „Gesellschaft bildender

Künstler Österreichs, Künstlerhaus“, ein privater Verein mit knapp 500 Mitgliedern

aus den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Architektur, angewandter Kunst und Film.

Seit 1998 verfolgt das Künstlerhaus eine Ausstellungsschiene, die schwerpunkt -

mäßig Architektur, Design, interdisziplinäre Themenausstellungen, internationale Ko -

Operationen sowie traditionellerweise Mitgliederausstellungen zeigt.

 

Dass ein Vergleich des Künstlerhauses mit dem Gebäude des Musikvereins nicht

sinnvoll ist, ergibt sich beispielsweise auch aus der Tatsache, daß Häuser wie der

Musikverein Eigeneinnahmen von bis zu 80 % erzielen, während das Künstlerhaus

einen weit geringeren Prozentsatz an Eigeneinnahmen aufweist.

 

Die Baumaßnahmen am Musikvereinsgebäude wurden erst durch die Umbauarbei -

ten für die Verlängerung der U - Bahnlinie U2 möglich und entsprechen einem langfri -

stig erkannten Raumbedarf, insbesondere im Hinblick auf adäquate Probemöglich -

keiten für große Orchester. Ole Tatsache, daß Mittel in der Höhe von 80 Millionen

Schilling seitens eines privaten Sponsors und 75 Millionen Schilling von Seiten der

Stadt Wien lukriert werden konnten, war eine wesentliche Vorbedingung für das En -

gagement des Bundes bei diesem Investitionsvorhaben.

 

Gerade der Bund hat im Wege der Kunstsektion in den letzten Jahren nicht nur das

Jahresprogramm, sondern insbesondere die innovativen Ausstellungen des Künstler -

hauses gefördert (fast forward, stealing eyeballs, global tools) und fördert darüber

hinaus, daß diese Ausstellungen im Ausland präsentiert werden können (z.B. fast

forward in San Francisco). Daran läßt sich ermessen, daß der Bund sehr wohl das

zeitgenössische Kunstschaffen fördert und allein schon deshalb von einer Bevorzu -

gung repräsentativer Kunst, wie in der vorliegenden Anfrage vermutet wird, nicht die

Rede sein kann.