2546/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine MUTTONEN und Genossen haben am

7. Juni 2001 unter der Nr. 2558/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend den Verkauf des österreichischen Kulturinstitutes in Paris gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 bis 3:

Das Gebäude, in dem gegenwärtig das Kulturinstitut untergebracht ist, ist in schlechtem

Bauzustand und müsste kostenintensiv modernisiert werden. Die Lage des Instituts in

einem wenig frequentierten Wohnviertel ist nicht ideal, die administrativen Kosten dafür

sind hoch. Darüberhinaus darf sich Auslandskulturarbeit nicht auf ein Gebäude

konzentrieren, sondern muss offen mit Partnern überall im Empfangsstaat kooperieren

und auftreten. Deshalb hat auch in den letzten Jahren schon 80 % der österreichischen

Kulturtätigkeit in Frankreich außerhalb des Institutsgebäudes stattgefunden. Die

Besucherzahl des Kulturinstitutes machte mit 1074 Personen im Jahr 2000 nur 2 % der

Gesamtbesucherzahl österreichischer Veranstaltungen in Frankreich aus. Dafür ist der

Aufwand zur Erhaltung eines Gebäudes mit 836 m²  Gesamtfläche - wovon für

öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen aber nur 140 m² zur Verfügung stehen - zu groß.

Daher wurde beschlossen, das Kulturforum in einem angrenzenden bundeseigenen

Gebäude unterzubringen und das Gebäude des bisherigen Kulturinstitutes zu verkaufen.

 

Zu Frage 4:

Etwaige derartige Gerüchte wären grundlos, da die Transaktion dieses bundeseigenen

Objektes strikt nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundesministeriums für

Finanzen abgewickelt werden wird.

 

Zu Frage 5:

Das Schätzgutachten von ATS 30,0 Millionen basiert auf einem Gutachten, das vor etwa

zwei Jahren eingeholt wurde und zur Orientierung über einen möglichen Verkaufspreis

diente. Das derzeit laufende Verkaufsverfahren basiert auf drei von gerichtlich beeideten

Schätzmeistern eingeholten Gutachten, welche erheblich über dem oben angeführten

Verkaufspreis liegen.

 

Zu Frage 6 und 9:

Im Zuge der Verkaufsbemühungen wurden drei Gutachten von gerichtlich beeideten

Sachverständigen eingeholt. Aufgrund dieser Gutachten wurde der Mindestverkaufspreis

mit FF 21,0 Millionen, d.s. ca. ATS 44,1 Millionen festgesetzt.

 

Zu Frage 7:

Nein. Zwischen dem Verkauf des Gebäudes und dem vom Nachbar betriebenen

Immobilienprojekt besteht kein Zusammenhang.

 

Zu Frage 8:

Nein.

Zu Frage 10:

Dr. Jenewein hat kein beziffertes Angebot gemäß dem festgelegten Verkaufsverfahren

gelegt, sondern stattdessen ein Versteigerungsverfahren gefordert. Das

Verkaufsverfahren, über das Dr. Jenewein informiert ist, sieht vor, dass alle Kaufangebote

bei einem öffentlichen Notar zu hinterlegen sind. Dieses Verfahren wurde gewählt, um

durch die Einschaltung einer öffentlichen Vertrauensperson Transparenz und einen

ordnungsgemäßen Ablauf des Verkaufsverfahrens zu gewährleisten. Eine öffentliche

Versteigerung wurde nicht in Erwägung gezogen, weil dadurch eine Bonitätsprüfung des

Käufers erschwert wird.

 

Nach übereinstimmender Aussage von Sachverständigen ist in Paris für ein Objekt dieser

Kategorie ein öffentliches Versteigerungsverfahren nicht die geeignete Methode, um einen

bestmöglichen Preis zu erzielen.