2546/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.08.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine MUTTONEN und Genossen haben am
7. Juni 2001 unter der Nr. 2558/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend den Verkauf des österreichischen Kulturinstitutes in Paris gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 bis 3:
Das Gebäude, in dem gegenwärtig das Kulturinstitut untergebracht ist, ist in schlechtem
Bauzustand und müsste kostenintensiv modernisiert werden. Die Lage des Instituts in
einem wenig frequentierten Wohnviertel ist nicht ideal, die administrativen Kosten dafür
sind hoch. Darüberhinaus darf sich Auslandskulturarbeit nicht auf ein Gebäude
konzentrieren, sondern muss offen mit Partnern überall im Empfangsstaat kooperieren
und auftreten. Deshalb hat auch in den letzten Jahren schon 80 % der österreichischen
Kulturtätigkeit in Frankreich außerhalb des Institutsgebäudes stattgefunden. Die
Besucherzahl des Kulturinstitutes machte mit 1074 Personen im Jahr 2000 nur 2 % der
Gesamtbesucherzahl österreichischer Veranstaltungen in Frankreich aus. Dafür ist der
Aufwand zur Erhaltung eines Gebäudes mit 836 m² Gesamtfläche - wovon für
öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen
aber nur 140 m² zur Verfügung stehen - zu groß.
Daher wurde beschlossen, das Kulturforum in einem angrenzenden bundeseigenen
Gebäude unterzubringen und das Gebäude des bisherigen Kulturinstitutes zu verkaufen.
Zu Frage 4:
Etwaige derartige Gerüchte wären grundlos, da die Transaktion dieses bundeseigenen
Objektes strikt nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundesministeriums für
Finanzen abgewickelt werden wird.
Zu Frage 5:
Das Schätzgutachten von ATS 30,0 Millionen basiert auf einem Gutachten, das vor etwa
zwei Jahren eingeholt wurde und zur Orientierung über einen möglichen Verkaufspreis
diente. Das derzeit laufende Verkaufsverfahren basiert auf drei von gerichtlich beeideten
Schätzmeistern eingeholten Gutachten, welche erheblich über dem oben angeführten
Verkaufspreis liegen.
Zu Frage 6 und 9:
Im Zuge der Verkaufsbemühungen wurden drei Gutachten von gerichtlich beeideten
Sachverständigen eingeholt. Aufgrund dieser Gutachten wurde der Mindestverkaufspreis
mit FF 21,0 Millionen, d.s. ca. ATS 44,1 Millionen festgesetzt.
Zu Frage 7:
Nein. Zwischen dem Verkauf des Gebäudes und dem vom Nachbar betriebenen
Immobilienprojekt besteht kein Zusammenhang.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 10:
Dr. Jenewein hat kein beziffertes Angebot gemäß dem festgelegten Verkaufsverfahren
gelegt, sondern stattdessen ein Versteigerungsverfahren gefordert. Das
Verkaufsverfahren, über das Dr. Jenewein informiert ist, sieht vor, dass alle Kaufangebote
bei einem öffentlichen Notar zu hinterlegen sind. Dieses Verfahren wurde gewählt, um
durch die Einschaltung einer öffentlichen Vertrauensperson Transparenz und einen
ordnungsgemäßen Ablauf des Verkaufsverfahrens zu gewährleisten. Eine öffentliche
Versteigerung wurde nicht in Erwägung gezogen, weil dadurch eine Bonitätsprüfung des
Käufers erschwert wird.
Nach übereinstimmender Aussage von Sachverständigen ist in Paris für ein Objekt dieser
Kategorie ein öffentliches Versteigerungsverfahren nicht die geeignete Methode, um einen
bestmöglichen Preis zu erzielen.