2548/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.08.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Robert Egghart und Kollegen haben am 5. Juni 2001 unter der
Nr. 2515/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,Zusatzfragen zur
Informationsbeschaffung im Bereich der Exekutive“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Erhebungen ergaben keine Anhaltspunkte, denen zu Folge der Genannte in Archiven des
Innenressorts geforscht hätte.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Das Verfassen seines Buches stellt keine Personalvertretungsangelegenheit dar.
Zu den Fragen 5, 6 und 9:
Von meinem Ministerium wurden nach erfolgter Publikation umfassende interne Untersuchungen,
ua. im Rahmen einer eigens eingerichteten Sonderkommission durchgeführt.
Aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens ersuche ich um Verständnis, dass keine näheren
Auskünfte erteilt werden können.
Zu Frage 7:
Dazu verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 2 zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2420/J.
Zu Frage 8:
Mir war bekannt, dass der Herr Behördenleiter und der Herr Generalinspektor der
Bundespolizeidirektion Wien Herrn Kleindienst im Rahmen einer Interview - Reihe Interviews
gegeben haben. Zum Zeitpunkt des Interviews waren mir Titel und Inhalt des Buches nicht bekannt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Die Herkunft der Fotos auf den Seiten 65, 146, 206, 249, 251 und 260 kann nicht geklärt werden.
Hinsichtlich der dargestellten Aufnahmen besteht jedoch keine Notwendigkeit einer eventuellen
Geheimhaltung.
Die Fotos auf der Seite 233 (Besuch des Microsoft - Chefs Steve Ballmer am 6.Juni 2000), auf der
Seite 234 (Verkehrssicherheitsaktion in Hall i.T. am 28.4.2000) und auf der Seite 266 („Aktion
gegen Raser Tempo 60“ in Tirol am 28.4.2000) stammen von Mitarbeitern der Redaktion des
Magazins „Öffentliche Sicherheit“, Abteilung I/12.
Herr Kleindienst hat bei der Redaktion nicht um Überlassung der Fotos ersucht oder ersuchen
lassen. Die Fotos wurden nicht von Mitarbeitern der Redaktion an ihn übergeben.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Weiterverbreitung derartiger Fotos keine illegale
Verbreitung darstellen, sondern diese im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zulässig ist.