2550/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.08.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf PARNIGONI und Genossen haben am 6.6.2001
unter der Nummer 2533/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Kriminalität im Bezirk Graz Umgebung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die angesprochene Steigerung ergibt sich aus den von den Dienststellen im Bezirk Graz -
Umgebung bekannt gegebenen Zahlen für den Tätigkeitsnachweis der Bundesgendarmerie.
Sie erklärt sich auf dem Suchtmittelsektor durch einen gegenüber 1999 im Jahr 2000 deutlich
verstärkten Personaleinsatz im Bereich des Bezirksgendarmeriekommandos Graz - Umgebung.
Darüber hinaus war eine Erhöhung der Anzahl der Verkehrsunfälle, der Anfall von
Seriendelikten sowie eine Fülle von Veranstaltungen mit einer Folgewirkung von
Kleinkriminalität, wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Betrugsfälle festzustellen.
Zu Frage 2:
Die hohe Steigerungsrate ist jedenfalls zum Teil durch eine deutliche Intensivierung der
Suchtmittelbekämpfung verursacht. Das Paradoxon, dass Delikte auf dem Suchtmittelsektor
nur durch gezielte Ermittlung bekannt werden und sich gerade dadurch scheinbar negativ auf
die Kriminalstatistik auswirken, ist bekannt und wird unter der Voraussetzung richtiger
Interpretation durchaus auch als Erfolg in
Kauf genommen.
Die sonstige Steigerung insbesondere durch Seriendelikte ist vorerst einzelfallbezogen und
lasst den Ruckschluss auf eine längerfristige Entwicklung nicht zu. Die derzeitigen
Überwachungsmaßnahmen der Exekutive erfolgen situationsangepasst; die weitere
Entwicklung wird genau beobachtet und erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen
darauf reagiert werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Es werden trotz des sehr hohen Leistungsniveaus permanent Maßnahmen zur stetigen
Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeit der Exekutive gesetzt. Dies gilt auch für den
Flughafen Graz - Thalerhof.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die ursprünglich geprüfte Zusammenlegung der Gendarmerieposten Seiersberg und
Feldkirchen bei Graz ist nach der im Rahmen des Dienststellenstrukturkonzeptes gefallenen
Entscheidung nicht vorgesehen.