2550/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf PARNIGONI und Genossen haben am 6.6.2001

unter der Nummer 2533/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Kriminalität im Bezirk Graz Umgebung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die angesprochene Steigerung ergibt sich aus den von den Dienststellen im Bezirk Graz -

Umgebung bekannt gegebenen Zahlen für den Tätigkeitsnachweis der Bundesgendarmerie.

 

Sie erklärt sich auf dem Suchtmittelsektor durch einen gegenüber 1999 im Jahr 2000 deutlich

verstärkten Personaleinsatz im Bereich des Bezirksgendarmeriekommandos Graz - Umgebung.

Darüber hinaus war eine Erhöhung der Anzahl der Verkehrsunfälle, der Anfall von

Seriendelikten sowie eine Fülle von Veranstaltungen mit einer Folgewirkung von

Kleinkriminalität, wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Betrugsfälle festzustellen.

 

Zu Frage 2:

 

Die hohe Steigerungsrate ist jedenfalls zum Teil durch eine deutliche Intensivierung der

Suchtmittelbekämpfung verursacht. Das Paradoxon, dass Delikte auf dem Suchtmittelsektor

nur durch gezielte Ermittlung bekannt werden und sich gerade dadurch scheinbar negativ auf

die Kriminalstatistik auswirken, ist bekannt und wird unter der Voraussetzung richtiger

Interpretation durchaus auch als Erfolg in Kauf genommen.

Die sonstige Steigerung insbesondere durch Seriendelikte ist vorerst einzelfallbezogen und

lasst den Ruckschluss auf eine längerfristige Entwicklung nicht zu. Die derzeitigen

Überwachungsmaßnahmen der Exekutive erfolgen situationsangepasst; die weitere

Entwicklung wird genau beobachtet und erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen

darauf reagiert werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Es werden trotz des sehr hohen Leistungsniveaus permanent Maßnahmen zur stetigen

Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeit der Exekutive gesetzt. Dies gilt auch für den

Flughafen Graz - Thalerhof.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Die ursprünglich geprüfte Zusammenlegung der Gendarmerieposten Seiersberg und

Feldkirchen bei Graz ist nach der im Rahmen des Dienststellenstrukturkonzeptes gefallenen

Entscheidung nicht vorgesehen.