2551/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg und Genossinnen haben am 06.06.2001 unter der

Nummer 2547/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schließung

von Gendarmerieposten im Bezirk Leoben“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

Im Bezirk Leoben ist die Zusammenlegung des Gendarmeriepostens Wald am Schoberpass

mit dem Gendarmerieposten Mautern vorgesehen.

 

Ziel der Zusammenlegung ist die Freisetzung von Kapazitäten, die für interne

Administrationsaufwendungen gebunden werden, zugunsten des Exekutivdienstes für die

Bevölkerung.

 

Die Zusammenlegung ist grundsätzlich für den frühest möglichen Zeitpunkt, beginnend im

Herbst 2001, vorgesehen. Sie hängt jedoch von den im Einzelfall gegebenen Umständen,

insbesondere der Schaffung der erforderlichen unterkunftsmäßigen Voraussetzungen ab. Das

Landesgendarmeriekommando für Steiermark ist beauftragt, die Gegebenheiten für die

konkrete Umsetzung zu erheben und dem Gendarmeriezentralkommando zu melden. Eine

nähere Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Zu den Fragen 11 und 12:

Die derzeit systemisierten Personalstände werden aus Anlass der Zusammenlegung nicht in

Frage gestellt.

 

Zu Frage 13:

Bei der Zusammenlegung von Dienststellen handelt es sich um Organisationsänderungen, für

die im Gehaltsgesetz begünstigende Regelungen vorgesehen sind. Neben der Anwendung

dieser Bestimmung ist darüber hinaus vorgesehen, die persönlichen, wirtschaftlichen und

sozialen Belange von betroffenen Bediensteten im weitest möglichen Ausmaß zu

berücksichtigen.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Die Frage längerer Anfahrtswege relativiert sich in der Praxis dadurch, dass bereits seit dem

Jahre 1993 die Exekutivdienstverrichtung im Bezirk auf das Vorhandensein einer

Bezirksleitzentrale ausgerichtet ist, die für alle Bedarfsfälle ständig erreichbar ist und die

einzelnen Streifen über Funk steuern kann. Die Dienststelle hat als Ausgangspunkt für

erforderliche Interventionen seither nur noch sekundäre Bedeutung, weil das wesentliche

Kriterium für die rasche Verfügbarkeit von Einsatzkräften am Einsatzort seit der Forcierung

der Außendienstpräsenz der jeweilige momentane Standort von Streifen ist.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Durch die Zusammenlegung von Gendarmeriedienststellen soll die Sicherheits - und

Serviceleistung für die Bevölkerung verbessert werden. Damit die Gemeinden Gelegenheit

erhalten, ihre Vorstellungen über die exekutivdienstliche Betreuung in den laufenden

Strukturanpassungsprozess einzubringen, sind die Landesgendarmeriekommanden

angewiesen, in allen Bezirken die Anregungen der Bezirksverwaltungsbehörden und der

Gemeinden einzuholen.