2551/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.08.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg und Genossinnen haben am 06.06.2001 unter der
Nummer 2547/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schließung
von Gendarmerieposten im Bezirk Leoben“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Im Bezirk Leoben ist die Zusammenlegung des Gendarmeriepostens Wald am Schoberpass
mit dem Gendarmerieposten Mautern vorgesehen.
Ziel der Zusammenlegung ist die Freisetzung von Kapazitäten, die für interne
Administrationsaufwendungen gebunden werden, zugunsten des Exekutivdienstes für die
Bevölkerung.
Die Zusammenlegung ist grundsätzlich für den frühest möglichen Zeitpunkt, beginnend im
Herbst 2001, vorgesehen. Sie hängt jedoch von den im Einzelfall gegebenen Umständen,
insbesondere der Schaffung der erforderlichen unterkunftsmäßigen Voraussetzungen ab. Das
Landesgendarmeriekommando für Steiermark ist beauftragt, die Gegebenheiten für die
konkrete Umsetzung zu erheben und dem Gendarmeriezentralkommando zu melden. Eine
nähere Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht möglich.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die derzeit systemisierten Personalstände werden aus Anlass der Zusammenlegung nicht in
Frage gestellt.
Zu Frage 13:
Bei der Zusammenlegung von Dienststellen handelt es sich um Organisationsänderungen, für
die im Gehaltsgesetz begünstigende Regelungen vorgesehen sind. Neben der Anwendung
dieser Bestimmung ist darüber hinaus vorgesehen, die persönlichen, wirtschaftlichen und
sozialen Belange von betroffenen Bediensteten im weitest möglichen Ausmaß zu
berücksichtigen.
Zu den Fragen 14 und 15:
Die Frage längerer Anfahrtswege relativiert sich in der Praxis dadurch, dass bereits seit dem
Jahre 1993 die Exekutivdienstverrichtung im Bezirk auf das Vorhandensein einer
Bezirksleitzentrale ausgerichtet ist, die für alle Bedarfsfälle ständig erreichbar ist und die
einzelnen Streifen über Funk steuern kann. Die Dienststelle hat als Ausgangspunkt für
erforderliche Interventionen seither nur noch sekundäre Bedeutung, weil das wesentliche
Kriterium für die rasche Verfügbarkeit von Einsatzkräften am Einsatzort seit der Forcierung
der Außendienstpräsenz der jeweilige momentane Standort von Streifen ist.
Zu den Fragen 16 und 17:
Durch die Zusammenlegung von Gendarmeriedienststellen soll die Sicherheits - und
Serviceleistung für die Bevölkerung verbessert werden. Damit die Gemeinden Gelegenheit
erhalten, ihre Vorstellungen über die exekutivdienstliche Betreuung in den laufenden
Strukturanpassungsprozess einzubringen, sind die Landesgendarmeriekommanden
angewiesen, in allen Bezirken die Anregungen der Bezirksverwaltungsbehörden und der
Gemeinden einzuholen.