2552/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.08.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Wittmann, Arnold Grabner und GenossInnen
haben am 6. Juni 2001 unter der Nr. 2548/J, an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Die Anfragebeantwortung 2 85/AB vom 22.05.2001 und den darin
enthaltenen Hinweis auf eine Analyse der Effizienz der Dienststellenstruktur“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das Konzept betreffend die Evaluierung der Dienststellenstruktur der Bundesgendarmerie
wurde Mitte Juni 2001 fertiggestellt. Dabei wurden insbesonders folgende Kriterien beachtet:
Entfernung, topographische und geographische Lage, Zugänglichkeit des
Überrwachungsgebietes (Zufahrtszeiten), Dienststellengröße (Anzahl der je nach Belastung
systemisierter Planstellen), Infrastruktur (Geschäfts - , Industrie - , Gewerbebetriebe, besondere
Lokalitäten, Verkehrsverbindungen bzw. Verkehrsknotenpunkte); sicherheitsdienstlich
relevante Einrichtungen, Bevölkerungsstruktur (ländliche Gebiete - Ballungszentrum),
Tourismus, Ausgewogenheit der regionalen Struktur in Verbindung mit angrenzenden
Bezirken bzw. Bundesländern und sonstige sicherheitsdienstlich bedeutende Aspekte (wie z.
B. strategische Lage).
Zu Frage 5:
Die betroffenen Gemeinden wurden am 26. Juni 2001 vom Landesgendarmeriekommando für
Niederösterreich telefonisch in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, dass in einem
nächsten Umsetzungsschritt Gespräche über notwendige Begleitmaßnahmen geführt werden.