2555/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Ulrike Lunacek, Freundinnen und

Freunde haben am 27. Juni 2001 unter der Nummer 2606/J an mich eine schriftliche parla -

mentarische Anfrage betreffend „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Zu diesen Fragen wird auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in dessen

Beantwortung zur gleichlautenden Anfrage Nr. 2603/J verwiesen.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Die Gesetze, die im Vollzugsbereich meines Ministeriums liegen, enthalten grundsätzlich

keine diskriminierenden Bestimmungen. In einzelnen Gesetzen, wie im Fremdengesetz oder

Asylgesetz gibt es jedoch Regelungen, die an das Rechtsinstitut der Ehe und Familie

anknüpfen. Der Begriff der Ehe, aber auch Begriffe wie Familie und Familiengemeinschaft,

Kind und dgl. werden nicht im Fremdengesetz oder Asylgesetz, sondern über Normen des

Bürgerlichen Rechts definiert. Gleiches gilt jeweils für die Rechte, die aus diesen Begriffen

abgeleitet werden.

 

Sollte es sich tatsächlich ergeben, dass sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen

in Bezug auf Partnerschaften in meinem Ressortbereich bestehen, werde ich selbstver -

ständlich für deren umgehende Beseitigung Sorge tragen.

Zu Frage 7:

 

Zu dieser Frage wird auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für auswärtige

Angelegenheiten in deren Beantwortung zur gleichlautenden Anfrage Nr. 2604/J verwiesen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zur

gleichlautenden Anfrage Nr. 2603/J.

 

Zu Frage 10:

 

Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Justiz zur

gleichlautenden Anfrage Nr. 2607/J.

 

Zu Frage 11:

 

Diese Frage stellt keine Angelegenheit der Vollziehung dar. Die Entscheidung darüber obliegt

dem Parlament.