2557/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.08.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Plank, Genossinnen und Genossen betreffend die Situation hyper -
aktiver Jugendlicher, Nr. 2634/J, wie folgt:
Fragen 1, 4 und 6:
Dazu liegen mir keine Daten vor.
Fragen 2 und 3:
Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Bil -
dung, Wissenschaft und Kultur; ich verweise diesbezüglich auch auf die Ausführun -
gen der Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten zu der
unter der Nr. 5722/J - NR/1 999 am 11. Februar 1999 an sie gerichteten parlamentari -
schen Anfrage betreffend das Syndrom der Hyperaktivität bei Schulkindern (5416/AB
XX.GP).
Fragen 5, 8 und 9:
Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen
aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung steht die berufliche
Integration. In diese Maßnahmen sind alle Menschen mit Behinderung einzuschlie -
ßen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit entsprechender Hil -
festellung in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Schwerpunktmäßig soll unter anderem insbesondere jugendlichen behinderten Men -
schen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Hiezu zählen auch lernbe -
hinderte sowie sozial und emotional
gehandikapte Jugendliche zwischen dem
13. und dem vollendeten 24. Lebensjahr. Hyperaktive Jugendliche können unter die -
sem Schwerpunkt gefördert werden, eine gesonderte zahlenmäßige Erfassung er -
folgt jedoch nicht.
Bei den Bundessozialämtern wurden bereits zahlreiche Förderanträge für die Durch -
führung von Projekten mit der Zielsetzung der Unterstützung von jugendlichen be -
hinderten Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt eingereicht und geneh -
migt.
Eine Auflistung von eingereichten oder finanzierten Projekten für hyperaktive Kinder
und Jugendliche im Rahmen der Behindertenmilliarde ist nicht möglich, da eine se -
parate statistische Erfassung für diese Personengruppe nicht vorgesehen ist.
Frage 7:
Die Bundessozialämter bieten im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land mobile Be -
ratungsdienste für behinderte Kinder und Jugendliche an. Diese multiprofessionell
aufgebaute Dienstleistung soll Eltern von Kindern und Jugendlichen mit den unter-
schiedlichsten Formen von Beeinträchtigungen - und daher auch von hyperaktiven
jungen Menschen - intensiv beraten und betreuen. Das Ziel der koordinierenden
Tätigkeit der mobilen Beratungsdienste ist es, eine möglichst frühzeitige Erkennung
von Entwicklungsproblemen zu gewährleisten und ihnen durch die im jeweiligen Fall
am besten geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Im Übrigen ist darauf hinzuwei -
sen, dass das Fachwissen der mobilen Beratungsdienste auch bei Projekten für be -
hinderte Jugendliche im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung
bereits äußerst nutzbringend eingesetzt werden konnte.