2559/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.08.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Plank, Genossinnen und Genossen, Nr.2672, wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Mir und meinem Ressort stand kein exaktes statisches Zahlenmaterial zur
Verfügung. Von den Ärztekammern (Österr. Ärztekammer und Landeskammern)
ebenso wie vom Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger
wurde keine systematische Datenerhebung über behindertengerechte Arztpraxen
durchgeführt. Basis für Aussagen aus Ärztekammerkreisen können daher nur
Schätzungen gewesen sein.
Meine diesbezüglichen Aussagen beruhten auf Erfahrungen, die mir auch von
Abgeordneten mitgeteilt wurden, aber vor allem auf einschlägigen Beschwerden von
PatientenInnen.
In diesem Zusammenhang darf ich auf die Bestimmung im Rahmen der 58. Novelle
zum ASVG hinweisen, womit in Hinkunft die Gesamtverträge zwischen
Hauptverband und Ärztekammern Regelungen über die Sicherstellung eines
behindertengerechten Zuganges zu den Vertrags - Gruppenpraxen nach den
ÖNORMEN B 1600 - „Barrierefreies Bauen“ und B 1601- "Spezielle Baulichkeiten für
behinderte und alte Menschen“ enthalten müssen.