2559/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Plank, Genossinnen und Genossen, Nr.2672, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

 

Mir und meinem Ressort stand kein exaktes statisches Zahlenmaterial zur

Verfügung. Von den Ärztekammern (Österr. Ärztekammer und Landeskammern)

ebenso wie vom Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger

wurde keine systematische Datenerhebung über behindertengerechte Arztpraxen

durchgeführt. Basis für Aussagen aus Ärztekammerkreisen können daher nur

Schätzungen gewesen sein.

 

Meine diesbezüglichen Aussagen beruhten auf Erfahrungen, die mir auch von

Abgeordneten mitgeteilt wurden, aber vor allem auf einschlägigen Beschwerden von

PatientenInnen.

 

In diesem Zusammenhang darf ich auf die Bestimmung im Rahmen der 58. Novelle

zum ASVG hinweisen, womit in Hinkunft die Gesamtverträge zwischen

Hauptverband und Ärztekammern Regelungen über die Sicherstellung eines

behindertengerechten Zuganges zu den Vertrags - Gruppenpraxen nach den

ÖNORMEN B 1600 - „Barrierefreies Bauen“ und B 1601- "Spezielle Baulichkeiten für

behinderte und alte Menschen“ enthalten müssen.