2560/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.08.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2523/J vom 6. Juni 2001, der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen, betreffend Tätigkeiten von
Unternehmensberatungsfirmen in Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 BVG, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zur Erläuterung der nachstehenden Beantwortung möchte ich einleitend folgendes fest -
halten:
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B - VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach
Art. 52 Abs. 1 B - VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach
Art. 126b Abs. 2 B - VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Inter -
pellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Haupt -
versammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe be -
ziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den
Eigentümervertretern bestellt wurden.“ (AB 1142 BlgNr. 18. GP, 4f).
Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten
Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der Geschäftsführung bzw. kann er dem
Vorstand keine Weisungen erteilen. Die Fragen 5. bis 38. haben hinsichtlich der Aktienge -
sellschaften nicht die Rechte des Bundes und
die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe,
sondern die Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betreffen damit
keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B - VG.
Auf Tochtergesellschaften von Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund
der gesetzlichen Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der
Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der Tochterge -
sellschaft mit mehr als 50 % beteiligt ist. Die Fragen 5. bis 38. sind daher für Gesellschaften
mit beschränkter Haftung unter diesen Gesichtspunkten zu beantworten. Die konkreten
Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen nimmt bei folgenden Unternehmungen mit mindestens
50 % des Stamm - , Grund - bzw. Eigenkapitals die Verwaltung der Bundesanteile wahr:
Gesellschaft |
Bundesanteil |
|
in % |
Österreichische Industrieholding AG |
100 |
Bundespensionskasse AG |
100 |
BÜRGES Förderungsbank GesmbH |
100 |
Finanzierungsgarantie - Gesellschaft mbH |
100 |
Flughafen Graz BetriebsgesmbH |
50 |
Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH |
60 |
Österreichischer Bundesverlag GesmbH |
100 |
Salzburger Flughafen GmbH |
50 |
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH |
50 |
Erste Donau - Dampfschiffahrts - Gesellschaft m.b.H |
100 |
Felbertauernstrasse AG |
60,45 |
Grossglockner Hochalpenstrassen AG |
79 |
Internationales Amtssitz - und Konferenzzentrum Wien AG |
100 |
Oesterreichische Nationalbank |
50 |
Österreichisches Konferenzzentrum Wien AG |
50 |
Bundesbeschaffung GmbH |
100 |
Bundesrechenzentrum GesmbH |
100 |
BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH |
100 |
Entwicklungsgesellschaft Aichfeld - Murboden GesmbH |
97,98 |
EBS Wohnungsgesellschaft mbH Linz |
99,97 |
|
|
ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach |
99,89 |
Monopolverwaltungsgesellschaft mbH |
100 |
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur |
100 |
Villacher Alpenstrassen FremdenverkehrsgesmbH |
70,59 |
WBG Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien |
99,99 |
Wohnungsanlagen Gesellschaft mbH |
100 |
Zu 2.:
In den Kompetenzbereich meines Ressorts fallen keine Unternehmungen, die durch andere
finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen beherrscht
werden.
Zu 3.:
Beherrschungstatbestände im Sinne der Fragen 1. und 2. liegen bei folgenden Unter -
nehmungen vor:
Gesellschaft |
in % |
Tochtergesellschaften des Bundesverlages von mehr als 50 % |
|
öbv & hpt |
53 |
ÖBV Handelsgesellschaft mbH |
100 |
ÖBZ BuchauslieferungsgesmbH |
100 |
Franz Deuticke GmbH |
100 |
Residenz Verlag GmbH |
100 |
|
|
Tochtergesellschaft der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH |
|
Destinations Management GesmbH |
100 |
Zu 4.:
Seitens meines Ressorts wurden keine Unternehmensberater bzw. sonstige externe Berater
beauftragt, bei oder für die Unternehmungen im Sinne der Fragen 1. bis 3. Projekte durch -
zuführen.
Zu 5. bis 38.:
Zu diesen Fragen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen sowie die Beant -
wortung der Frage 4.