2566/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend „Kampagne des

Ministers zur Beseitigung von Gewalt an Frauen und Kindern“, Nr. 2614/J, wie

folgt:

 

Frage 1:

 

Es entspricht einer der Zielsetzungen der Bundesregierung, Maßnahmen zur Besei -

tigung von Gewalt an Frauen und Kindern zu setzen. Aus diesem Grunde habe ich

den zahlreichen Frauenorganisationen in Österreich brieflich angekündigt, dass für

Projekte, in deren Rahmen Lernmöglichkeiten für Maßnahmen des Selbstschutzes

angeboten werden, zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Projekte kön -

nen von Maßnahmen zur Stärkung des Selbstbewusstseins bis hin zu Angeboten

des Erlernens der Selbstverteidigung reichen. Die Entscheidung, welche Maßnah -

men als sinnvoll erachtet werden, obliegt den Organisationen, da diese über die Be -

dürfnisse der Frauen in dem jeweiligen Einzugsgebiet am besten informiert sind.

Die in meinem Schreiben angeführte Kampagne bezieht sich - wie oben angeführt  -

nur auf Projekte, die von Fraueneinrichtungen durchgeführt werden und ist als er -

gänzendes Angebot zu den bisherigen Tätigkeiten der Frauenorganisationen ge -

dacht. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Themenbereich Gewalt, die dar -

aus resultierenden Maßnahmen und Weiterentwicklungen, aber auch die finanzielle

Absicherung der erarbeiteten Maßnahmen, wie in den Fragen 1 a - d angesprochen,

gehören zu den laufenden Tätigkeiten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit

und Generationen, natürlich in Kooperation mit anderen Ministerien.

Frage 2:

 

2a) und 2b):

Für die einzureichenden Projekte sind vorab ATS 500.000, -- vorgesehen. In Abhän -

gigkeit der einlangenden Projekte wird im September über eine eventuelle Mittelauf -

stockung neu entschieden. Die Mittel dafür sind in der für Frauenangelegenheiten

zuständigen Sektion meines Ressorts reserviert.

 

2c) und 2d):

Fraueneinrichtungen können sich mit allen Projekten, die im oben genannten Sinne

eingereicht werden, beteiligen. Da davon ausgegangen wurde, dass es sich bei der

Zielsetzung um ein gemeinsames Anliegen handelt und eine Beteiligung in der

selbstverantwortlichen Entscheidung von Frauenorganisationen liegt, wurden diese

Gruppen nicht in die Konzeption eingebunden.

 

2e) und 2f):

Die Zurverfügungstellung der Gelder ist vorerst bis Ende 2001 vorgesehen. Konkret

geht es mir darum, den bestehenden Frauenorganisationen eine projektorientierte

Erweiterung ihres Angebotes zum Themenbereich Gewalt zu ermöglichen und diese

zusätzlichen Maßnahmen und Projekte den Frauen zugänglich zu machen.

 

Frage 3:

 

3a) und 3b):

Mir ist bekannt, dass viele österreichische Fraueneinrichtungen seit Jahren Selbst -

verteidigungskurse durchführen und ich gehe davon aus, dass die LeiterInnen/Trai -

nerInnen ausreichend qualifiziert sind.

 

3c):

Wie in meiner Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt, wurden zahlreiche Frauenorga -

nisationen von mir brieflich kontaktiert, da es in deren Verantwortungsbereich liegt,

mit jenen TrainerInnen Kontakt aufzunehmen bzw. diese zu informieren, mit denen

sie arbeiten wollen. Um eine möglichst breite Information zu gewährleisten, wurde

darüber hinaus auch das Netzwerk für Frauenberatungseinrichtungen gebeten, auf

dieses Angebot aufmerksam zu machen.

 

3d) bis 3f):

Wie bereits beschrieben, handelt es sich um ein Förderangebot für Projekte, wel -

ches die bisherigen Tätigkeiten der etablierten Fraueneinrichtungen ergänzen soll.

Es richtet sich daher an jene Organisationen/Fraueneinrichtungen, die zusätzlich zu

ihren bestehenden Aktivitäten ein entsprechendes Projekt anbieten wollen. Die For -

mulierung „TrainerInnen“ wurde gewählt, da ich prinzipiell keine Personen aufgrund

ihres Geschlechts ausschließe. Darüber hinaus gehe ich auch grundsätzlich davon

aus, dass es jedem Regierungsmitglied zusteht, Eigenaktivitäten zu starten und da -

für Fördermittel zur Verfügung zu stellen.

Frage 4:

 

4a) und 4b):

Es liegt in der Beurteilung der Frauenorganisationen, ob ein „Power - Abend“ als

sinnvolle Initiative zur Förderung des Selbstschutzes Frauen anzusehen ist. Falls sie

das so sieht, steht nichts im Wege, ein derartiges Projekt einzureichen und um

Förderung anzusuchen.

 

4c) und 4d)

Ich halte „positives Denken“ für wichtig und gehe davon aus, dass der Erfolg eines

Seminars in erster Linie durch dessen Inhalt bestimmt wird.

 

Frage 5:

 

Ich kenne Herrn Mag. Unterdorfer seit seiner Tätigkeit als Fachreferent im Parlament.

Zusammenhang gibt es keinen.

Zudem möchte ich richtig stellen, dass Herr Mag. Unterdorfer weder das Marketing

des Sportvereins Kärntnermilch Spittal betreut und auch sonst keine Funktion inne

hat.