2567/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend verschiedene

Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ministeriums, Nr. 2643/J, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Es entspricht einer der Zielsetzungen der Bundesregierung, Maßnahmen zur Besei -

tigung von Gewalt an Frauen und Kindern zu setzen. Aus diesem Grund habe ich

den zahlreichen Frauenorganisationen in Österreich brieflich angekündigt, dass für

Projekte, in deren Rahmen Lernmöglichkeiten für Maßnahmen des Selbstschutzes

angeboten werden, finanzielle Unterstützungen aus dem Budgetansatz der Förder -

mittel zur Verfügung stehen. Die Vergabe dieser Mittel hat daher unter Einhaltung

der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien“ des Bundesministeriums für Finanzen zu erfol -

gen, die keine Geldaushilfen für einzelne Personen vorsehen.

 

Opfer von Gewalt, die durch eine mit einer mehr als sechsmonatigen Freiheits -

strafe bedrohte rechtswidrige und vorsätzliche Handlung eine Körperverletzung oder

Gesundheitsschädigung erlitten haben, erhalten bei Erfüllen der sonstigen An -

spruchsvoraussetzungen Hilfe nach dem Verbrechensopfergesetz, sofern ihnen

dadurch Heilungskosten erwachsen sind oder ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

Im Falle einer finanziellen Notlage können Vorschüsse auf die Geldleistungen

erbracht werden.

 

Im Übrigen ist zu bemerken, dass im Bereich des Sozialhilferechtes, welches im

Wesentlichen sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Vollziehung im selbstän -

digen Wirkungsbereich der Länder liegt, Hilfsmaßnahmen bei Gewalt durch Angehö -

rige vorgesehen sind. So normieren das Oberösterreichische Sozialhilfegesetz 1998

und das Niederösterreichische Sozialhilfegesetz 2000 als Hilfe für Personen, die der

Gewalt durch Angehörige (Lebensgefährten) ausgesetzt sind, die Zurverfügungstel -

lung besonderer vorübergehender Wohnmöglichkeiten für Hilfsbedürftige und deren

minderjährige Kinder sowie die zur Bewältigung der Gewalterfahrungen und zur

Erarbeitung neuer Lebensperspektiven erforderliche Betreuung und Beratung.

 

Frage 3:

 

Das beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport anhängige Bewer -

tungsverfahren hinsichtlich der Abteilung VI/6 ist noch nicht abgeschlossen.

 

Frage 4:

 

An meiner Einschätzung der Qualifikation von Dr. Berchtold, die ich in der

Beantwortung der Frage 13 der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Mag. Prammer und Genossinnen betreffend Männerabteilung im Frauenministerium

(Nr.1997/J) bereits dargelegt habe, hat sich nichts geändert.

 

Fragen 5 und 9:

 

Hinsichtlich des Jahres 2000 ist darauf hinzuweisen, dass die Abteilung VI/6 erst im

Jahr 2001 gegründet wurde. Obwohl die männerpolitische Grundsatzabteilung erst

seit Mitte März dieses Jahres besteht, sind bereits zwei größere Projekte in Arbeit:

Am 11. Oktober 2001 wird eine Enquete mit dem Titel „Der gebrauchte Mann? -

Männliche Identität im Wandel“ veranstaltet. Weiters wird zum Thema „Neue Risiko -

gruppe männliche Scheidungsopfer? Finanzielle und volkswirtschaftliche Implikatio -

nen ein Forschungsauftrag ausgeschrieben.

 

Frage 6:

 

Die Abteilung VI/6 besteht aus fünf Personen, drei Frauen (davon eine Halbtags -

Beschäftigte) und zwei Männer. Vier Personen kommen aus dem Bundesministerium

für soziale Sicherheit und Generationen, eine Person aus dem Bundesministerium

für Landesverteidigung. Die Aufgaben sind im Allgemeinen wie folgt aufgeteilt:

      - Abteilungsleiter,

      - Abteilungsleiterstellvertreterin, Sachbearbeiterin für allgemeine - insbesondere

         internationale - Angelegenheiten,

      - Sachbearbeiter insbesondere für Rechtsfragen,

      - Sachbearbeiterin insbesondere in Förderangelegenheiten,

      - Sekretärin und Sachbearbeiterin insbesondere in Organisationsangelegenheiten.

 

Frage 7:

 

Der Mitarbeiter aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung war in der dorti -

gen Rechtsabteilung A tätig und hat sich um die Mitarbeit in der männerpolitischen

Grundsatzabteilung beworben. Er ist als Sachbearbeiter insbesondere für Rechtsfra -

gen zuständig.

Frage 8:

 

In Anlehnung an die Beantwortung im Rahmen der Fragestunde am 11. Mai 2001 im

Plenum des Nationalrates und an die schriftliche Nachreichung der Beantwortung

der mündlichen Zusatzfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic zur Frage 901M

betreffend die Freimachung von Förderungsmitteln für die Männerabteilung im Jahr

2001 möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass die Finanzierung der Ausgaben

der Abteilung VI/6 aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des VA - Ansatzes

1/19118, Aufwendungen (BVA 23,708 Mio. S) im Höchstausmaß von 1 Mio. S und

des VA - Ansatzes 1/19116, Förderungen (BVA 21,257 Mio. S) im Höchstausmaß von

1 Mio. S getätigt werden. Eine Umschichtung ist daher nicht erforderlich.

 

Die endgültigen Ausgabenbeträge liegen derzeit noch nicht vor.

 

Frage 10:

 

In der kurzen Zeit seit Bestehen der männerpolitischen Grundsatzabteilung wurden

bereits in mehreren Bundesländern Arbeitsgespräche zwischen der Abteilung VI/6

und den Männerberatungsstellen durchgeführt. Zur Fortführung und Intensivierung

dieser Kontakte wird die Abteilung VI/6 noch dieses Jahr eine Tagung mit den Ver -

tretern der Männerberatungsstellen veranstalten. Darüber hinaus wird die Abteilung

V116 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel Projektförderungen an

die Männerberatungsstellen vergeben, insbesondere zur Durchführung von Präven -

tivmaßnahmen.

 

Fragen 11 und 12:

 

Im Bundesvoranschlag 2001 ist für die Förderung von Frauenprojekten ein Betrag in

Höhe von S 52.704.000, -- vorgesehen.

 

Wie auch in den Vorjahren dient ein Großteil dieser Mittel der Subventionierung der

Frauenservicestellen und anderer Frauenberatungseinrichtungen, insbesondere

auch jener, die im Bereich der Beratung und Betreuung von Gewalt betroffenen

Frauen und Mädchen tätig sind. Beispielsweise wurde die Anzahl der Frauenser -

vicestellen und die finanzielle Unterstützung für Projekte im Gewaltschutzbereich ge -

genüber dem Vorjahr erhöht. Darüber hinaus werden in Entsprechung meiner

Schwerpunktsetzung im laufenden Jahr einige Projekte im Bereich der Neuen Tech -

nologien/Qualifikation von Frauen und Mädchen erstmals gefördert und mehr För -

dermittel für den Bereich der Information und Beratung von Ausländerinnen zur

Verfügung gestellt.

 

Hinsichtlich der Reduktion von Fördermitteln besteht eine Neuerung gegenüber den

Vorjahren darin, dass im Jahr 2001 im Regelfall keine Projekte im Bereich der

Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden. Eine detaillierte Gegenüberstellung der För -

dervergabe der Jahre 2000 und 2001 bzw. Auflistung der einzelnen Projekte kann

erst nach Abschluss des laufenden Budgetjahres erfolgen.

Frage 13:

 

Bei der in meinem Schreiben in Aussicht gestellten finanziellen Unterstützung han -

delt es sich um zusätzliche Fördermittel, die durch interne Umschichtungen derzeit in

Höhe von S 500.000, -- vorgesehen sind. In Abhängigkeit der einlangenden Projekte

wird im September über eine eventuelle Mittelaufstockung neu entschieden.

 

Frage 14:

 

Meine frauenpolitische Schwerpunktsetzung im Jahr 2001 liegt in den von mir

mehrmals genannten Bereichen:

                - Qualitätsorientierte Beratungs - und Betreuungsleistungen für Frauen und

                   Mädchen;

                - (Präventiv - )Maßnahmen zur physischen und psychischen Gesundheit von

                   Frauen und Mädchen;

                - Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern;

                - Maßnahmen zur Hilfestellung von Migrantinnen;

                - Maßnahmen zum Gender Mainstreaming;

                - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit, insbesondere im Bereich

                  der Neuen Technologien.

 

Frage 15:

 

Mir ist klar und ich bedaure dies auch, dass jegliche Festlegung von Schwerpunkten

und Kriterien nicht nur eine Verbesserung bzw. erfreuliche finanzielle Entwicklung für

zahlreiche Frauenprojekte mit sich bringt, sondern gleichzeitig auch die Ablehnung

einer Förderung manch anderer Fraueninitiative bedingt.

 

Frage 16:

 

Herr Mag. (FH) Oberdünhofen studierte, wie aus der besagten Homepage zu ent -

nehmen ist, an der FH Technikum Kärnten „Kommunales Management". Die Ausbil -

dung dieses Studienganges konzentriert sich schwerpunktmäßig auf New Public

Management. Damit verbunden ist eine interdisziplinäre Ausbildung u. a. in den

Bereichen Kommunikation und Sprachen, Betriebswirtschaft für die öffentliche Ver -

waltung‚ Projektmanagement, IT - Einsatz, Volkswirtschaft, Politikwissenschaft sowie

Recht (in Hinblick auf die EU). Des Weiteren absolvierte Herr Mag. (FH) Oberdün -

hofen ein Praxissemester im benachbarten Ausland, wo er sich intensiv mit der Im -

plementierung von Standardsoftware in der öffentlichen Verwaltung beschäftigte.

Dabei war er u. a. beim Robert - Koch - Institut in Berlin tätig. Während der Studienzeit

engagierte er sich zusätzlich in mehreren Verwaltungsreformprojekten.

 

Frage 17:

 

Ja.

Frage 18:

 

Ich verwehre mich mit Nachdruck dagegen, dass seitens der Anfragestellerin derzei -

tige und ehemalige Präsenzdiener sowie Milizangehörige des Österreichischen Bun -

desheeres als Militär - und Waffennarren bezeichnet werden. Entgegen der Anfrage -

stellerin habe ich kein Problem damit, dass Personen, die ihren ordentlichen Dienst

am Staat - seien es Präsenz - oder Zivildiener - leisten bzw. geleistet haben, in mei -

nem Büro arbeiten!