2570/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Plank, Genossinnen und Genossen betreffend die Individualförde -

rung von TrafikantInnen aus der Behindertenmilliarde, Nr. 2673/J, wie folgt:

 

Behinderten Personen können zur Abgeltung der bei einer Gründung einer selbst -

ständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten Zuschüsse bis

zur Höhe von 50 % des Aufwandes, höchstens jedoch S 300.000, -- (C 21.810, --)

gewährt werden, wenn

 

-    die wirtschaftliche Lage der behinderten Person durch die Ausübung einer

     selbstständigen Erwerbstätigkeit verbessert werden kann,

     die erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für

     die Ausübung der angestrebten Tätigkeit vorliegen und

-    der Lebensunterhalt der behinderten Person und ihrer unterhaltsberechtigten An -

     gehörigen durch die selbstständige Erwerbstätigkeit voraussichtlich auf Dauer im

     Wesentlichen sichergestellt wird.

 

Vor der Entscheidung ist die zuständige gesetzliche berufliche Interessenvertretung

anzuhören.

 

Leistungen zur Deckung der Kosten des laufenden Betriebes können nicht gewährt

werden.

 

Anträge auf Zuschüsse zur Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind

beim zuständigen Bundessozialamt einzubringen.