2570/AB XXI.GP
Eingelangt am:06.08.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Plank, Genossinnen und Genossen betreffend die Individualförde -
rung von TrafikantInnen aus der Behindertenmilliarde, Nr. 2673/J, wie folgt:
Behinderten Personen können zur Abgeltung der bei einer Gründung einer selbst -
ständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten Zuschüsse bis
zur Höhe von 50 % des Aufwandes, höchstens jedoch S 300.000, -- (C 21.810, --)
gewährt werden, wenn
- die wirtschaftliche Lage der behinderten Person durch die Ausübung einer
selbstständigen Erwerbstätigkeit verbessert werden kann,
die erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für
die Ausübung der angestrebten Tätigkeit vorliegen und
- der Lebensunterhalt der behinderten Person und ihrer unterhaltsberechtigten An -
gehörigen durch die selbstständige Erwerbstätigkeit voraussichtlich auf Dauer im
Wesentlichen sichergestellt wird.
Vor der Entscheidung ist die zuständige gesetzliche berufliche Interessenvertretung
anzuhören.
Leistungen zur Deckung der Kosten des laufenden Betriebes können nicht gewährt
werden.
Anträge auf Zuschüsse zur Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind
beim zuständigen Bundessozialamt einzubringen.