2573/AB XXI.GP
Eingelangt am:07.08.2001
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2566/J - NR/2001 betreffend Aufträge an
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Abgeordneten Mag. Maier und
Genossen am 7. Juni 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten.
Frage 1:
Liegt das "Rechtsgutachten zur Frage der nachträglichen Sanktionierung von
Schwarzfahrern im Transitverkehr durch Österreich“ von Dr. Walter Oberwexer
bereits vor?
1.1. Wenn ja, seit wann?
1.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?
1.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?
1.4. Werden Sie dieses Gutachten dem Österreichischen Parlament übermitteln,
wann und in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Das Gutachten liegt meinem Ressort seit Ende Dezember 2000 vor und kann
jederzeit eingesehen werden; es kommt zur Auffassung, dass Österreich verpflichtet
ist „Zuwiderhandlungen eines Lastkraftwagenfahrers oder eines Unternehmers
gegen das Transitregime zu ahnden“.
Die Auffassung des Verkehrsressorts deckt sich vollinhaltlich mit der
Schlussfolgerung des Rechtsgutachtens.
Frage 2:
Liegt das ,,Rechtsgutachten in der Angelegenheit Augustin“ von DDr. Heinz Mayer
bereits vor?
2.1. Wenn ja, seit wann?
2.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?
2.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?
2.4. Werden Sie dieses Gutachten dem Österreichischen Parlament übermitteln,
wann und in welcher Form? Wenn nein, weshalb
nicht?
Antwort:
Seit Dezember 2000 liegt ein Rechtsgutachten „betreffend einige Probleme der
Zuteilung von Ökopunkten“ vor. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass
gemäß Artikel 2, Abs. 2 der Verordnung (EG) 3298/94 in der Fassung der
Verordnung (EG) 1524/96 Ökopunkte aus dem von der Europäischen Kommission
Österreich zur Verfügung gestellten Kontingent nur von in Österreich zugelassenen
LKW verbraucht werden dürfen; des weiteren wäre es EU - rechtswidrig, derart
rechtswidrigerweise verbrauchte Ökopunkte gemäß § 5
Kontingentvergabeverordnung als Bemessungsgrundlage für den Rechtsanspruch
heranzuziehen.
Diese Auffassung deckt sich vollinhaltlich mit der Meinung des Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie.
Da das Gutachten auch personenbezogene Daten enthält, kann es aus Gründen des
Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit nicht zur Verfügung gestellt werden.
Frage 3:
Liegt die Arbeit von Price Waterhouse Coopers zur „Erstellung eines statistischen
Designs für eine Qualitätskontrolle der Laufzeiten von innerösterreichischen
Postsendungen“ bereits vor?
3.1. Wenn ja, seit wann?
3.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?
3.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?
3.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und
in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Die Arbeit von Price Waterhouse liegt seit Dezember 2000 vor und kann
Interessierten jederzeit zugänglich gemacht werden.
Das vorliegende statistische Design wurde entsprechend den Vorgaben erstellt -
wobei auch GEN - Empfehlungen zu berücksichtigen waren.
Die gegenständliche Arbeit stellt eine Vorleistung für die - im Auftrag der
Regulierungsbehörde - durchzuführende Qualitätskontrolle dar. Sobald die
internationalen Standards verbindlich vorgegeben sind und auch die
Qualitätskriterien gemäß der Post - Universaldienstverordnung vorliegen, wird die
Regulierungsbehörde anhand des Designs Laufzeitkontrollen veranlassen.
Frage 4:
Liegt die Arbeit von Cap Gemini Ernst & Young Consulting Österreich AG
„Evaluierung der leistungs - und finanzwirtschaftlichen Situation der ÖBB, HL - AG,
BEG, SCHIG und ASFINAG“ bereits vor?
4.1. Wenn ja, seit wann?
4.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?
4.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?
4.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und
in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Ausgehend von finanz - und leistungswirtschaftlichen Ist - Analysen bei der SCHIG und
den Infrastrukturerrichtungsgesellschaften wurden Lösungsansätze zur
Schuldenreduktion im gesamten Infrastrukturbereich für die Schiene erarbeitet.
Wesentlichste Ergebnisse sind die selektive Rücknahme von Infrastrukturprojekten,
die Abschichtung von Vermögensteilen sowie eine Intensivierung der Privat - Public -
Partnership - Modelle.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beabsichtigt eine
Umsetzung der Ergebnisse unter Berücksichtigung der verkehrsrelevanten
Zielsetzungen.
Das Gutachten von Cap Gemini Ernst & Young Consulting Österreich AG liegt seit
Oktober 2000 vor und kann jederzeit eingesehen werden.
Frage 5:
Liegt die Arbeit von Cap Gemini Ernst & Young Consulting Österreich AG
„Konzeption eines Lösungsansatzes zur künftigen Strukturierung der
Schienenagenden in Österreich“ bereits vor?
5.1. Wenn ja, seit wann?
5.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?
5.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?
5.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und
in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Die Arbeit baut auf die Ergebnisse der unter Frage 4 genannten Studie auf. Die
Ergebnisse liegen seit kurzem im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie vor und müssen noch einer eingehenden Bewertung unterzogen
werden. Danach kann das Gutachten jederzeit eingesehen werden.
Frage 6:
Liegt die Arbeit von BSL Management Consultants Bente, Petersen & - Partners
„Gutachten betreffend die Weiterentwicklung des Salzburger Verkehrsverbundes“
bereits vor?
6.1. Wenn ja, seit wann?
6.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?
6.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?
6.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und
in welcher Form? „Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Die Ergebnisse werden in den nächsten Monaten vorgelegt werden und können zum
gegebenen Zeitpunkt eingesehen werden.
Frage 7:
Liegt die Arbeit vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung
,,Gemeinwirtschaftliche Leistungen der ÖBB“ bereits vor?
7.1. Wenn ja, seit wann?
7.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist
Ihre Beurteilung dieser?
7.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?
7.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und
in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Die Ergebnisse der Untersuchung liegen seit Mitte des Jahres 2000 vor. Eine
Zusammenfassung der Studienergebnisse wurde vom WIFO bereits publiziert. Die
Ergebnisse der Studie sollen nach Maßgabe der Möglichkeiten durch das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, unter Berücksichtigung
der bundesweiten verkehrspolitischen Zielsetzungen, umgesetzt werden.