2573/AB XXI.GP

Eingelangt am:07.08.2001

 

BUNDESMINISTER

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2566/J - NR/2001 betreffend Aufträge an

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Abgeordneten Mag. Maier und

Genossen am 7. Juni 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten.

 

Frage 1:

Liegt das "Rechtsgutachten zur Frage der nachträglichen Sanktionierung von

Schwarzfahrern im Transitverkehr durch Österreich“ von Dr. Walter Oberwexer

bereits vor?

1.1. Wenn ja, seit wann?

1.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?

1.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?

1.4. Werden Sie dieses Gutachten dem Österreichischen Parlament übermitteln,

wann und in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Das Gutachten liegt meinem Ressort seit Ende Dezember 2000 vor und kann

jederzeit eingesehen werden; es kommt zur Auffassung, dass Österreich verpflichtet

ist „Zuwiderhandlungen eines Lastkraftwagenfahrers oder eines Unternehmers

gegen das Transitregime zu ahnden“.

 

Die Auffassung des Verkehrsressorts deckt sich vollinhaltlich mit der

Schlussfolgerung des Rechtsgutachtens.

 

Frage 2:

Liegt das ,,Rechtsgutachten in der Angelegenheit Augustin“ von DDr. Heinz Mayer

bereits vor?

2.1. Wenn ja, seit wann?

2.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?

2.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?

2.4. Werden Sie dieses Gutachten dem Österreichischen Parlament übermitteln,

wann und in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Seit Dezember 2000 liegt ein Rechtsgutachten „betreffend einige Probleme der

Zuteilung von Ökopunkten“ vor. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass

gemäß Artikel 2, Abs. 2 der Verordnung (EG) 3298/94 in der Fassung der

Verordnung (EG) 1524/96 Ökopunkte aus dem von der Europäischen Kommission

Österreich zur Verfügung gestellten Kontingent nur von in Österreich zugelassenen

LKW verbraucht werden dürfen; des weiteren wäre es EU - rechtswidrig, derart

rechtswidrigerweise verbrauchte Ökopunkte gemäß § 5

Kontingentvergabeverordnung als Bemessungsgrundlage für den Rechtsanspruch

heranzuziehen.

 

Diese Auffassung deckt sich vollinhaltlich mit der Meinung des Bundesministeriums

für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Da das Gutachten auch personenbezogene Daten enthält, kann es aus Gründen des

Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Frage 3:

Liegt die Arbeit von Price Waterhouse Coopers zur „Erstellung eines statistischen

Designs für eine Qualitätskontrolle der Laufzeiten von innerösterreichischen

Postsendungen“ bereits vor?

3.1. Wenn ja, seit wann?

3.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?

3.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?

3.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und

in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Die Arbeit von Price Waterhouse liegt seit Dezember 2000 vor und kann

Interessierten jederzeit zugänglich gemacht werden.

 

Das vorliegende statistische Design wurde entsprechend den Vorgaben erstellt -

wobei auch GEN - Empfehlungen zu berücksichtigen waren.

Die gegenständliche Arbeit stellt eine Vorleistung für die - im Auftrag der

Regulierungsbehörde - durchzuführende Qualitätskontrolle dar. Sobald die

internationalen Standards verbindlich vorgegeben sind und auch die

Qualitätskriterien gemäß der Post - Universaldienstverordnung vorliegen, wird die

Regulierungsbehörde anhand des Designs Laufzeitkontrollen veranlassen.

 

Frage 4:

Liegt die Arbeit von Cap Gemini Ernst & Young Consulting Österreich AG

„Evaluierung der leistungs - und finanzwirtschaftlichen Situation der ÖBB, HL - AG,

BEG, SCHIG und ASFINAG“ bereits vor?

4.1. Wenn ja, seit wann?

4.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?

4.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?

4.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und

in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Ausgehend von finanz - und leistungswirtschaftlichen Ist - Analysen bei der SCHIG und

den Infrastrukturerrichtungsgesellschaften wurden Lösungsansätze zur

Schuldenreduktion im gesamten Infrastrukturbereich für die Schiene erarbeitet.

Wesentlichste Ergebnisse sind die selektive Rücknahme von Infrastrukturprojekten,

die Abschichtung von Vermögensteilen sowie eine Intensivierung der Privat - Public -

Partnership - Modelle.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beabsichtigt eine

Umsetzung der Ergebnisse unter Berücksichtigung der verkehrsrelevanten

Zielsetzungen.

 

Das Gutachten von Cap Gemini Ernst & Young Consulting Österreich AG liegt seit

Oktober 2000 vor und kann jederzeit eingesehen werden.

 

Frage 5:

Liegt die Arbeit von Cap Gemini Ernst & Young Consulting Österreich AG

„Konzeption eines Lösungsansatzes zur künftigen Strukturierung der

Schienenagenden in Österreich“ bereits vor?

5.1. Wenn ja, seit wann?

5.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?

5.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?

5.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und

in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Die Arbeit baut auf die Ergebnisse der unter Frage 4 genannten Studie auf. Die

Ergebnisse liegen seit kurzem im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie vor und müssen noch einer eingehenden Bewertung unterzogen

werden. Danach kann das Gutachten jederzeit eingesehen werden.

 

Frage 6:

Liegt die Arbeit von BSL Management Consultants Bente, Petersen & - Partners

„Gutachten betreffend die Weiterentwicklung des Salzburger Verkehrsverbundes“

bereits vor?

6.1. Wenn ja, seit wann?

6.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?

6.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?

6.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und

in welcher Form? „Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Die Ergebnisse werden in den nächsten Monaten vorgelegt werden und können zum

gegebenen Zeitpunkt eingesehen werden.

 

Frage 7:

Liegt die Arbeit vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung

,,Gemeinwirtschaftliche Leistungen der ÖBB“ bereits vor?

7.1. Wenn ja, seit wann?

7.2. Wie lauten die Ergebnisse und wie ist Ihre Beurteilung dieser?

7.3. Wenn nein, wann liegen die Ergebnisse vor?

7.4. Werden Sie diese Arbeit dem Österreichischen Parlament übermitteln, wann und

in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Die Ergebnisse der Untersuchung liegen seit Mitte des Jahres 2000 vor. Eine

Zusammenfassung der Studienergebnisse wurde vom WIFO bereits publiziert. Die

Ergebnisse der Studie sollen nach Maßgabe der Möglichkeiten durch das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, unter Berücksichtigung

der bundesweiten verkehrspolitischen Zielsetzungen, umgesetzt werden.