2584/AB XXI.GP

Eingelangt am:14.08.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2599/J - NR/2001 betreffend Nachbesetzung von

Leiterstellen an Schulen im Bundesland Salzburg, die die Abgeordneten Emmerich Schwemlein,

Genossinnen und Genossen am 27. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. - 5.:

Verschiedene Entwicklungen der letzten Zeit haben grundsätzliche Weiterentwicklungen in den

Verwaltungsverfahren erforderlich gemacht. Diese Änderungen ergeben sich teilweise auch aus der

Rechtssprechung der Zivilgerichte, die sich nicht auf den Bereich des Schulwesens beziehen. Dazu

zählt insbesondere die als "Lacina - Urteil“ bekannt gewordene Entscheidung des Obersten

Gerichtshofes. Auf Grund dieses eklatanten Falles hat das Gericht entschieden, dass auch der

Beweis des rechtmäßigen Alternativ - Verhaltens nicht zulässig ist. Aus diesem Grund musste das

Verwaltungsverfahren dahingehend geändert werden, dass sichergestellt ist, dass die

Entscheidungsunterlagen in einer Form aufgearbeitet werden, die für ein allfälliges Verfahren nicht

nur wie bisher vor den Gerichten des öffentlichen Rechts sondern auch vor den Gerichten des

Zivilrechts als ausreichende Sachbeweise vorgelegt werden können. Daraus haben sich

umfangreiche Arbeiten ergeben, die zur Folge haben, dass sich die Verfahrensdauer bei der

Bestellung von Leitungsfunktionen verlängert.

 

Die Entscheidung betreffend der Nachbesetzung von Leiterstellen an Schulen in Salzburg wird nach

Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte, die teilweise nicht nur im Entscheidungsbereich

des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen, ergehen.

Der Ernennungsakt von Dr. Gerhard RADLWIMMER (LSI für AHS) als auch der Ernennungsakt

für Mag. Rainer HOCHHOLD (BRG Zell/See) sind bereits beim Herrn Bundespräsidenten bzw. auf

dem Wege dorthin, sodass eine Ernennung in beiden Fällen mit 1. September 2001 vorgesehen ist.