2585/AB XXI.GP

Eingelangt am:14.08.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2601/J - NR/2001 betreffend Besetzung von

BerufsschulinspektorInnenposten, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen

und Freunde am 27. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. bis 6.:

Die Verfahren zur Auswahl von Mitarbeitern in leitenden Funktionen des österreichischen

Schulwesens setzten sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Hearing - Verfahren

oder Assessment Center bilden dabei stets nur einen Teil des Verfahrens. Die Ergebnisse sind

daher nur einer von mehreren Bestandteilen der Entscheidungsgrundlage und können auch

rechtlich keine Reihung darstellen. Die in der Anfrage aufgestellte Behauptung geht daher

von einer falschen Voraussetzung aus, woraus sich logisch ergibt, dass eine Umreihung nicht

stattgefunden haben kann.

 

Ad  7.:

Das Verfahren wird derzeit von den zuständigen Experten des Ministeriums bearbeitet.

 

Ad 8. bis 10.:

Ein solches Regierungsabkommen ist mir nicht bekannt und die Unterstellung einer

Besetzung von Führungsfunktionen nicht ausschließlich aufgrund der Qualifikation der

Bewerber weise ich entschieden zurück.