2585/AB XXI.GP
Eingelangt am:14.08.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2601/J - NR/2001 betreffend Besetzung von
BerufsschulinspektorInnenposten, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen
und Freunde am 27. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 6.:
Die Verfahren zur Auswahl von Mitarbeitern in leitenden Funktionen des österreichischen
Schulwesens setzten sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Hearing - Verfahren
oder Assessment Center bilden dabei stets nur einen Teil des Verfahrens. Die Ergebnisse sind
daher nur einer von mehreren Bestandteilen der Entscheidungsgrundlage und können auch
rechtlich keine Reihung darstellen. Die in der Anfrage aufgestellte Behauptung geht daher
von einer falschen Voraussetzung aus, woraus sich logisch ergibt, dass eine Umreihung nicht
stattgefunden haben kann.
Ad 7.:
Das Verfahren wird derzeit von den zuständigen Experten des Ministeriums bearbeitet.
Ad 8. bis 10.:
Ein solches Regierungsabkommen ist mir nicht bekannt und die Unterstellung einer
Besetzung von Führungsfunktionen nicht ausschließlich aufgrund der Qualifikation der
Bewerber weise ich entschieden zurück.