2587/AB XXI.GP
Eingelangt am:16.08.2001
Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(2719/J) betreffend „Vergabe von Projekten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welche Projekte und Aufträge im Bereich der Gesetzwerdung beziehungsweise
Gesetzesvorbereitung wurden in Ihrem Ministerium (inklusive Staatssekretariat, bitte separat
angeben) seit Bestehen der schwarz - blauen Regierung vergeben?
Frage 2:
An welche Unternehmungen wurden diese Projekte vergeben - getrennt nach
Gesetzesvorbereitung und Erarbeitung von Gesetzesentwürfen?
Frage 3:
In welchen Fällen kam es zu einer Ausschreibung?
Frage 4:
In welchen Fällen kam es zu keiner Ausschreibung und wie wird das begründet?
Frage 6:
Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt und wie teilen sie sich auf die einzelnen
Projekte/Aufträge auf?
Frage 7:
Aus welchem Budgetposten werden diese Mittel zur Verfügung gestellt?
Frage 8:
Warum mussten gerade diese
Projekte/Aufträge außer Haus vergeben werden?
Frage 9:
Sind die personellen Kapazitäten in ihrem Ministerium (Staatssekretariat) nicht ausreichend?
9a) Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
9b) Wenn nein, warum wird trotzdem zunehmend außer Haus vergeben?
Frage 10:
Verfügen ihre Beamten nicht über ausreichende fachliche Qualifikation?
10a) Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?
10b) Wenn nein, warum wird trotzdem zunehmend außer Haus vergeben?
Frage 11:
Welche Projekte/Aufträge sind derzeit noch im Laufen?
Frage 12:
Welche Projekte/Aufträge werden Sie voraussichtlich in dieser Legislaturperiode noch außer
Haus vergeben?
Frage 13:
Stimmt es, dass es in Ihrem Haus zu Situationen gekommen ist, in denen die zuständige
Abteilung an einem Projekt arbeitet und gleichzeitig das selbe Projekt nach außen vergeben
wird?
Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 - 13:
Im Bereich der Gesetzwerdung wurden vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und
Sport keine Projekte und keine Aufträge vergeben.
Frage 5:
Ab welcher Projekt - bzw. Auftragsgröße ist in Ihrem Ministerium eine Ausschreibung
zwingend vorgeschrieben und ab welcher Große ist sie bisher üblich beziehungsweise ab
welcher Größe müssen
Vergleichsangebote eingeholt werden?
Zu Frage 5:
Bei Beschaffungen finden im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport das
Bundesvergabegesetz 1997 in seiner letztgültigen Fassung und zwar ab einem
Schwellenwert von 200.000 EKU = 2,86 Mio. ATS (ohne USt) für Dienstleistungen und
darunter die ÖNORM A 2050 - Anwendung. Welche der in den Bestimmungen angegebenen
Verfahren jeweils zur Anwendung gelangt, hängt vom Anbietermarkt und von der
auszuschreibenden Leistung ab.