2587/AB XXI.GP

Eingelangt am:16.08.2001

 

VIZEKANZLERIN

 

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage

(2719/J) betreffend „Vergabe von Projekten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Welche Projekte und Aufträge im Bereich der Gesetzwerdung beziehungsweise

Gesetzesvorbereitung wurden in Ihrem Ministerium (inklusive Staatssekretariat, bitte separat

angeben) seit Bestehen der schwarz - blauen Regierung vergeben?

 

Frage 2:

An welche Unternehmungen wurden diese Projekte vergeben - getrennt nach

Gesetzesvorbereitung und Erarbeitung von Gesetzesentwürfen?

 

Frage 3:

In welchen Fällen kam es zu einer Ausschreibung?

 

Frage 4:

In welchen Fällen kam es zu keiner Ausschreibung und wie wird das begründet?

 

Frage 6:

Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt und wie teilen sie sich auf die einzelnen

Projekte/Aufträge auf?

 

Frage 7:

Aus welchem Budgetposten werden diese Mittel zur Verfügung gestellt?

 

Frage 8:

Warum mussten gerade diese Projekte/Aufträge außer Haus vergeben werden?

Frage 9:

Sind die personellen Kapazitäten in ihrem Ministerium (Staatssekretariat) nicht ausreichend?

9a) Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

9b) Wenn nein, warum wird trotzdem zunehmend außer Haus vergeben?

 

Frage 10:

Verfügen ihre Beamten nicht über ausreichende fachliche Qualifikation?

10a) Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?

10b) Wenn nein, warum wird trotzdem zunehmend außer Haus vergeben?

 

Frage 11:

Welche Projekte/Aufträge sind derzeit noch im Laufen?

 

Frage 12:

Welche Projekte/Aufträge werden Sie voraussichtlich in dieser Legislaturperiode noch außer

Haus vergeben?

 

Frage 13:

Stimmt es, dass es in Ihrem Haus zu Situationen gekommen ist, in denen die zuständige

Abteilung an einem Projekt arbeitet und gleichzeitig das selbe Projekt nach außen vergeben

wird?

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 - 13:

Im Bereich der Gesetzwerdung wurden vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und

Sport keine Projekte und keine Aufträge vergeben.

 

Frage 5:

Ab welcher Projekt - bzw. Auftragsgröße ist in Ihrem Ministerium eine Ausschreibung

zwingend vorgeschrieben und ab welcher Große ist sie bisher üblich beziehungsweise ab

welcher Größe müssen Vergleichsangebote eingeholt werden?

Zu Frage 5:

Bei Beschaffungen finden im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport das

Bundesvergabegesetz 1997 in seiner letztgültigen Fassung und zwar ab einem

Schwellenwert von 200.000 EKU = 2,86 Mio. ATS (ohne USt) für Dienstleistungen und

darunter die ÖNORM A 2050 - Anwendung. Welche der in den Bestimmungen angegebenen

Verfahren jeweils zur Anwendung gelangt, hängt vom Anbietermarkt und von der

auszuschreibenden Leistung ab.