2594/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.08.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2617/J - NR/2001 betreffend Mietverträge der sog.
Drittnutzer im Museumsquartier, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und
Freunde am 2. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.+2.:
Die bisherigen Vorgespräche mit „basis wien“ über den Abschluss eines Mietvertrages führten am
10. Juli 2001 zu einer grundsätzlichen Einigung darüber, dass die „basis wien“ nach Beendigung der
Sanierungsarbeiten - wie vom Expertenbeirat für des Quartier 21 empfohlen - in ihren Raum im
Erdgeschoss zurückkehren kann, Vertragsdetails werden zur Zeit von den Anwälten verhandelt.
Eine vertragliche Einigung ist für die nächste Zeit vorgesehen.
Ebenso liegt eine grundsätzliche Einigung mit „Depot“ über die Rückkehr in die bisherigen Räume
nach Abschluss der Sanierungsarbeiten vor, wobei ebenfalls Detailfragen noch von den Anwälten
verhandelt werden und eine baldige vertragliche Einigung vorgesehen ist.
Der Kunstzeitschrift „Springerin“ wurde gemeinsam mit AICA und dem Verband österreichischer
Galerien moderner Kunst auf Prekariumsbasis eine Büroeinheit im 2. Stock des Museums Quartiers
bis auf Widerruf und abhängig vom Fortschritt der Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt.
Die Museums Quartier Errichtungs - und Betriebsgesellschaft hat Public Netbase - angeboten, die
seit Jahren benutzten Räumlichkeiten (ca. 300 m2) im Mezzaningeschoss über dem Haupteingang
des MuseumsQuartiers nach Abschluss der Renovierungs - und Verbesserungsarbeiten wieder zu
Verfügung zu
stellen. Dieses Angebot wurde von Public Netbase bisher nicht angenommen.
Ad 3.
Alle oben genannten Institutionen werden als kulturelle Nutzer eingestuft werden und bekommen
den von Gutachtern empfohlenen niedrigstmöglichen Mietpreis von 70,-- ATS/m2 (exkl. Betriebs -
kosten und USt.) angeboten.
Ad 4.:
Die Verträge werden gemäß dem von den Gesellschaftern genehmigten Konzept des Quartier 21 für
eine Dauer von zwei Jahren befristet abgeschlossen, können aber über Empfehlung des
Expertenbeirates beliebig oft verlängert werden.
Ad 5.:
Die Mietkosten für die kulturellen Nutzer der Quartier 21 Flächen im Museums Quartier, also auch
für die oben genannten Institutionen, belaufen sich auf 70,-- ATS pro Quadratmeter. Die
Betriebskosten laut Mietrechtsgesetz belaufen sich (derzeit auf Basis von Schätzkosten) auf
14,50 ATS pro Quadratmeter. Die „sonstige(n) mit der Bewirtschaftung und dem Betrieb des
MuseumsQuartiers verbundenen anteiligen Kosten“ ( = Formulierung des Mietvertragsangebotes an
die Drittnutzer) können erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten exakt festgelegt werden.
Ad 6.:
Es wurden weder Vertragsabschlüsse verschleppt noch irgendein Druck auf Institutionen oder
Nutzer im MuseumsQuartier ausgeübt.
Ad 7.:
Sofern der Beginn der Sanierungsarbeiten nicht weiter durch Nichträumung von zu sanierenden
Flächen verzögert wird, ist aus heutiger Sicht das Beziehen der Räumlichkeiten im Sommer 2002
möglich.
Ad 8.:
Das Verkehrskonzept des MuseumsQuartiers sieht grundsätzlich eine verkehrsberuhigte Zone im
MuseumsQuartier vor. Die Regelungen für den Zu - und Anlieferverkehr werden zur Zeit noch
näher definiert.
Ein detailliertes Gesamtkonzept wird in der nächsten Zeit in Übereinstimmung mit der derzeit
stattfindenden stufenweisen Besiedelung der einzelnen Nutzerflächen entwickelt werden
Ad 9 + 10.:
Die organisatorische Vorgangsweise bei der Bespielung der Freiflächen im MuseumsQuartier wird
derzeit auch mit den Nutzern des MuseumsQuartiers diskutiert. Richtlinien für die Vergabe der
Freiflächen werden von der MuseumsQuartier Errichtungs - und Betriebsgesellschaft entwickelt.
Grundsätzlich wird über Projektvorschläge zur Bespielung der Freiflächen in Abstimmung mit
Vertretern der MuseumsQuartier Institutionen und nach Empfehlung des Expertenbeirates durch die
rechtlich zuständige Geschäftsführung der MuseumsQuartier Errichtungs - und Betriebsgesellschaft
entschieden werden.