2594/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.08.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2617/J - NR/2001 betreffend Mietverträge der sog.

Drittnutzer im Museumsquartier, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und

Freunde am 2. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.+2.:

 

Die bisherigen Vorgespräche mit „basis wien“ über den Abschluss eines Mietvertrages führten am

10. Juli 2001 zu einer grundsätzlichen Einigung darüber, dass die „basis wien“ nach Beendigung der

Sanierungsarbeiten - wie vom Expertenbeirat für des Quartier 21 empfohlen - in ihren Raum im

Erdgeschoss zurückkehren kann, Vertragsdetails werden zur Zeit von den Anwälten verhandelt.

Eine vertragliche Einigung ist für die nächste Zeit vorgesehen.

 

Ebenso liegt eine grundsätzliche Einigung mit „Depot“ über die Rückkehr in die bisherigen Räume

nach Abschluss der Sanierungsarbeiten vor, wobei ebenfalls Detailfragen noch von den Anwälten

verhandelt werden und eine baldige vertragliche Einigung vorgesehen ist.

 

Der Kunstzeitschrift „Springerin“ wurde gemeinsam mit AICA und dem Verband österreichischer

Galerien moderner Kunst auf Prekariumsbasis eine Büroeinheit im 2. Stock des Museums Quartiers

bis auf Widerruf und abhängig vom Fortschritt der Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt.

 

Die Museums Quartier Errichtungs -  und Betriebsgesellschaft hat Public Netbase - angeboten, die

seit Jahren benutzten Räumlichkeiten (ca. 300 m2) im Mezzaningeschoss über dem Haupteingang

des MuseumsQuartiers nach Abschluss der Renovierungs -  und Verbesserungsarbeiten wieder zu

Verfügung zu stellen. Dieses Angebot wurde von Public Netbase bisher nicht angenommen.

Ad 3.

Alle oben genannten Institutionen werden als kulturelle Nutzer eingestuft werden und bekommen

den von Gutachtern empfohlenen niedrigstmöglichen Mietpreis von 70,-- ATS/m2 (exkl. Betriebs -

kosten und USt.) angeboten.

 

Ad 4.:

Die Verträge werden gemäß dem von den Gesellschaftern genehmigten Konzept des Quartier 21 für

eine Dauer von zwei Jahren befristet abgeschlossen, können aber über Empfehlung des

Expertenbeirates beliebig oft verlängert werden.

 

Ad 5.:

Die Mietkosten für die kulturellen Nutzer der Quartier 21 Flächen im Museums Quartier, also auch

für die oben genannten Institutionen, belaufen sich auf 70,-- ATS pro Quadratmeter. Die

Betriebskosten laut Mietrechtsgesetz belaufen sich (derzeit auf Basis von Schätzkosten) auf

14,50 ATS pro Quadratmeter. Die „sonstige(n) mit der Bewirtschaftung und dem Betrieb des

MuseumsQuartiers verbundenen anteiligen Kosten“ ( = Formulierung des Mietvertragsangebotes an

die Drittnutzer) können erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten exakt festgelegt werden.

 

Ad 6.:

Es wurden weder Vertragsabschlüsse verschleppt noch irgendein Druck auf Institutionen oder

Nutzer im MuseumsQuartier ausgeübt.

 

Ad 7.:

Sofern der Beginn der Sanierungsarbeiten nicht weiter durch Nichträumung von zu sanierenden

Flächen verzögert wird, ist aus heutiger Sicht das Beziehen der Räumlichkeiten im Sommer 2002

möglich.

 

Ad 8.:

Das Verkehrskonzept des MuseumsQuartiers sieht grundsätzlich eine verkehrsberuhigte Zone im

MuseumsQuartier vor. Die Regelungen für den Zu -  und Anlieferverkehr werden zur Zeit noch

näher definiert.

Ein detailliertes Gesamtkonzept wird in der nächsten Zeit in Übereinstimmung mit der derzeit

stattfindenden stufenweisen Besiedelung der einzelnen Nutzerflächen entwickelt werden

 

Ad 9 + 10.:

 

Die organisatorische Vorgangsweise bei der Bespielung der Freiflächen im MuseumsQuartier wird

derzeit auch mit den Nutzern des MuseumsQuartiers diskutiert. Richtlinien für die Vergabe der

Freiflächen werden von der MuseumsQuartier Errichtungs -  und Betriebsgesellschaft entwickelt.

 

Grundsätzlich wird über Projektvorschläge zur Bespielung der Freiflächen in Abstimmung mit

Vertretern der MuseumsQuartier Institutionen und nach Empfehlung des Expertenbeirates durch die

rechtlich zuständige Geschäftsführung der MuseumsQuartier Errichtungs -  und Betriebsgesellschaft

entschieden werden.