2595/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.08.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2633/J - NR/2001 betreffend verspätete

Genehmigung von Sonderverträgen für Lehrer/innen, die die Abgeordneten Beate

Schasching, Genossinnen und Genossen am 4. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet:

 

Ad 1. und 2.:

Die im Rahmen der Regelungen im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich bestehenden

Einvernehmenserfordernisse stellen rechtlich eine Voraussetzung für kostenerhöhende

Maßnahmen dar. Ohne dieses Einvernehmen kann eine Änderung des Vertrages nicht

erfolgen. Die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes können daher nur in diesem

Rahmen zur Anwendung gelangen und der Fristenlauf kann erst nach der Herstellung des

erforderlichen Einvernehmens beginnen.

 

Ad 3 bis 6.:

Aufgrund eines Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen, dessen Zustimmung

bundesintern erforderlich ist, war zunächst das Ergebnis eines anhängigen Rechtsstreites,

abzuwarten. Nach der grundsätzlichen Entscheidung des EuGH vom 30. November 2000

wurde die sich daraus ergebende gesetzliche Umsetzung seitens des nunmehr dafür

zuständigen Bundesministeriums für Öffentliche Leistung und Sport vorbereitet und im

Rahmen der Dienstrechts - Novelle 2001 durch das Parlament beschlossen. Aufgrund der darin

enthaltenen detaillierten Regelungen sind weitere Durchführungsbestimmungen derzeit nicht

erforderlich.