2595/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.08.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2633/J - NR/2001 betreffend verspätete
Genehmigung von Sonderverträgen für Lehrer/innen, die die Abgeordneten Beate
Schasching, Genossinnen und Genossen am 4. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Die im Rahmen der Regelungen im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich bestehenden
Einvernehmenserfordernisse stellen rechtlich eine Voraussetzung für kostenerhöhende
Maßnahmen dar. Ohne dieses Einvernehmen kann eine Änderung des Vertrages nicht
erfolgen. Die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes können daher nur in diesem
Rahmen zur Anwendung gelangen und der Fristenlauf kann erst nach der Herstellung des
erforderlichen Einvernehmens beginnen.
Ad 3 bis 6.:
Aufgrund eines Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen, dessen Zustimmung
bundesintern erforderlich ist, war zunächst das Ergebnis eines anhängigen Rechtsstreites,
abzuwarten. Nach der grundsätzlichen Entscheidung des EuGH vom 30. November 2000
wurde die sich daraus ergebende gesetzliche Umsetzung seitens des nunmehr dafür
zuständigen Bundesministeriums für Öffentliche Leistung und Sport vorbereitet und im
Rahmen der Dienstrechts - Novelle 2001 durch das Parlament beschlossen. Aufgrund der darin
enthaltenen detaillierten Regelungen sind weitere Durchführungsbestimmungen derzeit nicht
erforderlich.