2596/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.08.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2652/J - NR/2001 betreffend Palliativmedizin in

Österreich, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen am 4. Juli 2001 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Die Ergebnisse der Parlamentarischen Enquete sind selbstverständlich bekannt, zumal im Sinne

des § 98a Abs. 5 GOG beschlossen wurde, das stenographische Protokoll dieser Enquete dem

Nationalrat als Verhandlungsgegenstand vorzulegen, und dieses stenographische Protokoll zwi -

schenzeitlich auch veröffentlicht wurde. Darüber hinaus war das Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur bei der genannten parlamentarischen Enquete vertreten.

 

Ad 2.:

Grundsätzlich herrscht Konsens darüber, dass Einrichtungen für Hospizbetreuung und der Pallia -

tivmedizin in Österreich im Gegensatz zu Ländern mit vergleichbaren Gesundheitssystemen

Zeit erst in geringer Dichte vorhanden sind. Ihrem Auf -  und Ausbau kommt daher besonde -

Bedeutung zu. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass Angelegenheiten des Gesundheitswesen

sowie der Heil -  und Pflegeanstalten weder in Gesetzgebung noch in Vollziehung in den Kompe -

tenzbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur fallen. Entscheidun -

gen über die Errichtung derartiger Einrichtungen bzw. deren Dichte und Finanzierung sind

nicht vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu treffen.

Ad 3.:

An den Medizinischen Fakultäten der Österreichischen Universitäten werden palliativmedizini -

sche Lehrinhalte zur Zeit vorrangig an jenen Abteilungen gelehrt, die Palliativpatienten betreuen.

Eine palliativmedizinische Einrichtung (assoziiert an die Klinische Abteilung für Onkologie der

Medizinischen Universitätsklinik) mit vorerst vier Betten, wurde am 8. Juni 2001 am LKH -

Universitätsklinikum Graz eröffnet. Ihr Ausbau auf zehn Betten wird angestrebt. An den Medizi -

nischen Fakultäten der Universitäten Wien und Innsbruck existieren derzeit noch keine eigen -

ständigen Einrichtungen für Palliativmedizin. in Wien liegt allerdings ein detailliertes Konzept

für die Schaffung einer derartigen Einrichtung bereits vor. In Innsbruck ist an einen Ausbau zen -

traler palliativmedizinischer Einrichtungen im Rahmen des Universitätsklinikums zur Zeit nicht

gedacht, vielmehr wird eine dezentrale Integration palliativmedizinischer Versorgungsaspekte in

den einzelnen Fächern als vorrangig angesehen.

 

Darüber hinaus wird am Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) an den

Universitäten Klagenfurt, Wien, Innsbruck und Graz ein „Internationaler Universitätslehrgang

für Palliative Care", Master of Advanced Studies/MAS, mit der Zielgruppe Ärztinnen, Psycholo -

ginnen, SozialarbeiterInnen, SeelsorgerInnen, TherapeutInnen, Leitungskräfte in Alteneinrich -

tungen u.a. angeboten.

 

Ad 4.:

Palliativmedizinische Forschung, primär zielend auf die Entwicklung neuer therapeutischer

Möglichkeiten zur Symptomkontrolle und zur Verbesserung der Lebensqualität terminaler Pati -

enten, wurde bislang im Rahmen der einzelnen vornehmlich betroffenen Organisationseinheiten

durchgeführt. So sind z.B. an der Medizinischen Fakultät in Wien Themenschwerpunkte der pal -

liativrnedizinischen Forschung an der Universitätsklinik für innere Medizin/Onkologie wie die

Onkologische Schmerztherapie (auch unter Berücksichtigung juristischer Aspekte) sowie die

Untersuchung der Ursachen, der durch Chemotherapie vorgerufenen Nebenwirkungen (insbe -

sondere von Übelkeit und Erbrechen) eingerichtet. Auch an der Medizinischen Fakultät der Uni -

versität Graz wurden konkrete Forschungsprojekte (z.B. Evaluierung der Befindlichkeit von Pal -

liativpatienten vor und nach Einführung des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes) an der

Palliativmedizinischen Einrichtung am Universitätsklinikum Graz begonnen.

 

Ad 5.:

Forschungskooperationen mit Wirtschaftsunternehmen bestehen im Bereich der Palliativmedizin

derzeit mit der Medizinischen Universitätsklinik in Graz (Univ. Prof. Dr. Samonig, Teilnehmer

der genannten Parlamentarischen Enquete). Auch werden in Einzelfällen wissenschaftliche Pro -

jekte mit palliativmedizinischen Fragestellungen durch die pharmazeutische Industrie unterstützt.

 

Ad 6.:

Die Entscheidung über die „Einrichtung palliativmedizinischer Abteilungen an den Medizini -

schen Fakultäten“ liegt nicht in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesministeriums für

Bildung, Wissenschaft und Kultur, sondern kann nur auf Antrag der jeweiligen Medizinischen

Fakultät im Einvernehmen mit dem Träger der jeweiligen Krankenanstalt (das sind derzeit die

Stadt Wien, die Steiermärkische Krankenanstalten GmbH und die Tiroler Landeskrankenanstal -

ten GmbH) nach einvernehmlicher Änderung der jeweiligen Strukturvereinbarung getroffen wer -

den. Ob derartige Einrichtungen, wie zum Beispiel im Rahmen der Medizinischen Universitäts -

klinik Graz bereits in Angriff genommen, auch Abteilungen in krankenanstaltenrechtlichen Sinne

sein sollten, bedarf einer gesonderten Prüfung der ärzterechtlichen und krankenanstaltenrechtli -

chen Rahmenbedingungen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass gerade Palliativmedizin als exem -

plarisches Beispiel von Interdisziplinarität anzusehen ist und daher die Errichtung palliativmedi -

zinischer Primariate gerade im Bereich von Universitätskliniken, somit Krankenanstalten der

höchsten Versorgungsstufe, nicht unproblematisch erscheint. Die Schaffung einer speziellen pal -

liativmedizinischen (Zusatz - ) Ausbildung im Rahmen der Ärzte - Ausbildungsordnung fällt aller -

dings nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und

Kultur.

 

Ad 7.:

An allen drei Medizinischen Fakultäten Österreichs wird ab dem Studienjahr 2002/2003 ein neu -

er Studienplan für die Studienrichtung Medizin in Kraft treten. Vorlesungen zu palliativmedizini -

schen Themen werden bereits derzeit an allen drei Medizinischen Fakultäten als Frei -  bzw.

Wahlfächer angeboten. Im Rahmen der Curriculum - Reform besteht jedoch gleichermaßen die

Absicht, Palliativmedizin in die jeweiligen neuen (zum Teil fächerübergreifenden) Blöcke bzw.

Module einzugliedern. Die Etablierung einer eigenen Fachrichtung in der bisherigen Studien -

plansystematik scheint daher weder geboten noch zielführend, und wurde überdies in den auto -

nomen Wirkungsbereich der jeweiligen Studienkommission fallen.

 

Ad 8.:

Die bei Frage 3 bereits angeführte Errichtung einer Palliativmedizinischen Einrichtung im Rah -

men der Klinischen Abteilung für Onkologie der Medizinischen Universitätsklinik Graz mit vor -

erst vier Betten nach Herstellung des erforderlichen Einvernehmens mit dem Krankenanstalten -

träger dokumentiert zweifellos die Bereitschaft des Bundesministeriums für Bildung, Wissen -

schaft und Kultur, im gegebenen budgetären Rahmen an der Realisierung von Projekten in die -

sem Bereich mitzuwirken. Allerdings ist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Studien -

und des Organisationsrechtes hinzuweisen, wonach die Entscheidungen über die Gestaltung von

Studienplänen wie auch über die Widmung freier Planstellen in den autonomen Wirkungsbereich

der jeweils zuständigen universitären Kollegialorgane fallen. Die Frage der Bedeckbarkeit ent -

sprechender Anträge muss allerdings im Einzelfall im Gesamtkontext der zur Verfügung stehen -

den Budgetmittel geprüft werden.