2597/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.08.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2654/J - NR/2001 betreffend Kosten der
Kollegialorgane in der Schulverwaltung, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,
Genossinnen und Genossen am 4. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. - 6.:
Zunächst muss festgehalten werden, dass ein Großteil der Arbeiten wie z.B. Erstellen von
Sitzungsunterlagen, Kopien, Aussendung von Sitzungseinladungen etc. in den täglichen
Arbeitsablauf der jeweils zuständigen Landesschulbehörden fallen und daher diese Kosten nicht
extrapoliert werden können.
Die Sitzungen selbst verursachen kaum Kosten, da sie vielfach in den Räumen der
Landesschulbehörden stattfinden und somit auch nur geringfügige Reisekosten anfallen. Diese
Kosten werden jedoch im Wesentlichen von den Ländern getragen, detaillierte Aufzeichnungen
über die einzelnen Bezirke stehen mir daher nicht zur Verfügung.
Ad 7.:
Die angesprochene Auflassung der Kollegialorgane ist ausschließlich im Zusammenhang mit der
von der Aufgabenreformkommission vorgeschlagenen „Neuordnung der Schulverwaltung“ zu
sehen. Da der Prozess der Verwaltungsreform aber noch nicht abgeschlossen ist und viele
diesbezügliche Aspekte noch auf die jeweiligen Auswirkungen geprüft werden müssen, kann
derzeit noch keine konkrete Aussage über eine allfällige Neuordnung der Landesschulbehörden und
deren Organe gemacht werden.