2598/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.08.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2668/J - NR/2001 betreffend verpflichtende
Weiterbildung der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer, die die Abgeordneten
Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 5. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Lehrerarbeitszeitstudie, Lehrer 2000, gezeigt hat, dass die
österreichischen Pflichtschullehrerinnen und - lehrer der Bedeutung der Fort - und Weiterbildung
einen hohen Stellenwert zuerkennen und einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit dafür aufwenden.
Dies wird durch das derzeitige Ausmaß der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen untermauert
(rund 1 Woche pro Semester). Darüber hinaus werden von den Lehrkräften in den Ferien und
unterrichtsfreien Zeiten Kurse, Seminare und facheinschlägige Arbeitstagungen besucht, die
ebenfalls der Fortbildung dienen.
Ad 1.:
Ja
Ad 2.:
Durch das bestehende hohe Niveau an Angeboten ist eine Ausweitung nicht erforderlich, es kann
und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Weiterentwicklungen im Angebot kommen. So hat sich
bereits in den vergangenen Jahren gezeigt, dass ein starkes Interesse an den schulinternen
Lehrerfortbildungen (Fortbildungsveranstaltungen am Schulort, an welcher alle Lehrer einer Schule
teilnehmen) stark gestiegen ist.
Ad 3.:
Bereits derzeit besteht die Möglichkeit, dass in Einzelfällen über Dienstauftrag, wenn ein
dienstliches Interesse für das Schulwesen besteht, aber aufgrund eines sehr speziellen Themas ein
Angebot im Rahmen der Pädagogischen Institute nicht besteht bzw. nicht zustande kommen würde,
eine Teilnahme an Veranstaltungen Dritter gegen einen Kostenbeitrag erfolgen kann. Im Falle des
Dienstauftrages ist eine Abgeltung der kostenpflichtigen Fortbildung möglich. Diese Möglichkeit
wurde auch in den neuen Regelungen sichergestellt um nicht für besondere Einzelfälle
bürokratische Hindernisse aufzubauen. Gleichzeitig wird damit sichergestellt werden, dass die
Anerkennung von Fortbildungen nicht an formalrechtlichen Hürden scheitert, sondern dass im
Zentrum der Anerkennung als Fortbildung der Nutzen für das Schulwesen und damit für die Kinder
und Jugendlichen steht.
Ad 4.:
Wie bereits dargelegt, kann aufgrund der hohen Fortbildungsbereitschaft der österreichischen
Lehrerinnen und Lehrer und dem daraus sich ergebenden großen Angebot an
Fortbildungsmöglichkeiten, davon ausgegangen werden, dass ein solcher Fall nicht eintritt.
In den regelmäßigen Tagungen der Pädagogischen Institute und der Schulaufsicht wird die
Thematik jedenfalls begleitet werden, so dass bei Auftreten von neuen Herausforderungen darauf
reagiert werden kann.
Ad 5.:
Das neue Dienstrecht der Landeslehrer (LDG 2001) stellt eine konsequente Weiterführung der
Autonomie auch im Bereich des Dienstrechtes dar. Abgesehen davon, dass die Vollziehung in die
Zuständigkeit der Länder fällt, wird bewusst auf den Versuch einer zentralistischen Vorgabe
verzichtet. Durch die Vielfalt, die sich aus den Schwerpunkten, dem Schulprofil usw. ergibt, kann
ausschließlich vor Ort beurteilt werden, welche Fort - und Weiterbildungsangebote für die einzelne
Schule von besonderer Bedeutung sind.