2602/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.08.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2587/J - NR/2001 betreffend

Millionenhonorar für Linzer Anwalt, die die Abgeordneten Dietachmayr und

GenossInnen am 21. Juni 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Fragen 1, 2 und 3:

Ist es richtig, dass nach den Richtlinien der EU jeder öffentliche Auftrag, der einen

Schwellenwert von 200.000 Euro überschreitet, ausgeschrieben werden muss?

Ist es richtig, dass Rechtsanwalt Lauß unter Verletzung der Richtlinien der EU über die

Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen bestellt wurde?

a)      Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie persönlich aus diesem unzulässigen

          Vorgang?

b)      Falls ja, welche Auswirkung hat die Aufdeckung dieses unzulässigen Verhaltens

          auf die Bestellung von Rechtsanwalt Lauß?

c)       War für die Bestellung von Rechtsanwalt Lauß ausschlaggebend, dass Sie mit

          ihm schon vor seiner Bestellung bekannt gewesen sind?

Hat Rechtsanwalt Lauß als Experte für Europarecht die Richtlinie der EU über die

Ausschreibung verletzt und sich damit unrechtmäßig ein Honorar in Millionenhöhe aus

dem Verkehrsministerium gesichert?

 

Antwort:

Angelegenheiten der Rechtsberatung, um die es sich bei der Tätigkeit von Herrn Dr.

Lauß handelt, sind als „nicht prioritäre Dienstleistungen“ gemäß Anhang IV des

Bundesvergabegesetzes 1997 von der Verpflichtung der Ausschreibung

ausgenommen. Eine Verletzung von EU - Bestimmungen liegt daher also nicht vor.

 

Frage 4:

Welche konkrete Aufgabe hat Rechtsanwalt Lauß für das Verkehrsministerium zu

erfüllen?

 

Antwort:

Die an Dr. Lauß beauftragten Arbeiten umfassen die Erbringung rechtsanwaltlicher

Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Arbeitsgruppe

LKW - Maut, besonders durch Beratung in vergabe -  und europarechtlichen

Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einführung der LKW - Maut, weiters auch

in gesellschaftsrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der Eigentümerstellung

der Republik gegenüber der ASFINAG und im Zusammenhang mit der Tätigkeit als

Vorsitzender der Arbeitsgruppe im Bezug auf sämtliche Koordinierungstätigkeiten der

Arbeitsgruppe.

 

Frage 5:

Wie hoch sind die bisher angefallenen Honorare von Rechtsanwalt Lauß?

 

Antwort:

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlich erbrachter Leistung, es wurde

bis jetzt noch keine Rechnung gelegt.

 

Frage 6:

Für welchen Zeitraum wurde Herr Lauß bestellt?

 

Antwort:

Der Zeitraum für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe LKW - Maut ist bis zur

Auftragsvergabe an den Betreiber vorgesehen.

 

Frage 7:

Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den Rechtsanwalt Lauß bis zur Beendigung seiner

Aufgabe für Ihr Ministerium erhalten wird?

 

Antwort:

Wie ich oben schon ausgeführt habe, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich

erbrachter Leistung mit Deckelung.

 

Frage 8:

Ist es richtig, dass sich das Honorar für einen Wiener Advokaten, der vom

Verkehrsministerium vergangenes Jahr zum Thema "vollelektronische Maut"

herangezogen wurde, für ein einziges Hearing auf 704.294 Schilling und 35

Groschen belief?

a) Falls ja, wie ist der Name dieses Rechtsanwaltes?

b) Welches Ergebnis hat das Hearing ergeben?

 

Antwort:

Zur Klärung der Frage ob ein vollelektronisches Mautsystem grundsätzlich

realisierbar wäre, hatte mein Amtsvorgänger, BM Dipl. - Ing. Schmid einen

sogenannten „technischen Dialog“ durchgeführt. Dazu hatten 17

Interessentengruppen ihre Systemvorstellungen präsentiert, die dann von einem aus

externen Experten gebildeten interdisziplinären Gremium beurteilt worden sind. Mit

der mehrmonatigen rechtlichen Vorbereitung und Leitung der Durchführung dieses

technischen Dialogs war der Vergaberechtsexperte RA Dr. Johannes Schramm

beauftragt. Ergebnis dieses sog. technischen Dialoges war die Aussage der

Experten, dass ein vollelektronisches Mautsystem grundsätzlich realisierbar

erscheint.

Frage 9:

Ist es richtig, dass Sie auf einen Rechtsanwalt angewiesen sind, weil Ihr Ministerium

über keine eigene Rechtsabteilung verfügt?

a) Falls ja, werden Sie künftig in Ihrem Ministerium eine eigene Rechtsabteilung

einrichten?

 

Antwort:

Mein Ressort verfügt zwar über Abteilungen mit Anknüpfungspunkten zu juristischen

bzw. legistischen Aufgabenbereichen, jedoch über keine darauf spezialisierte

Rechtsabteilung. Überlegungen dahingehend sind Gegenstand der derzeit laufenden

Reorganisationsvorhaben.