2602/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.08.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2587/J - NR/2001 betreffend
Millionenhonorar für Linzer Anwalt, die die Abgeordneten Dietachmayr und
GenossInnen am 21. Juni 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
Ist es richtig, dass nach den Richtlinien der EU jeder öffentliche Auftrag, der einen
Schwellenwert von 200.000 Euro überschreitet, ausgeschrieben werden muss?
Ist es richtig, dass Rechtsanwalt Lauß unter Verletzung der Richtlinien der EU über die
Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen bestellt wurde?
a) Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie persönlich aus diesem unzulässigen
Vorgang?
b) Falls ja, welche Auswirkung hat die Aufdeckung dieses unzulässigen Verhaltens
auf die Bestellung von Rechtsanwalt Lauß?
c) War für die Bestellung von Rechtsanwalt Lauß ausschlaggebend, dass Sie mit
ihm schon vor seiner Bestellung bekannt gewesen sind?
Hat Rechtsanwalt Lauß als Experte für Europarecht die Richtlinie der EU über die
Ausschreibung verletzt und sich damit unrechtmäßig ein Honorar in Millionenhöhe aus
dem Verkehrsministerium gesichert?
Antwort:
Angelegenheiten der Rechtsberatung, um die es sich bei der Tätigkeit von Herrn Dr.
Lauß handelt, sind als „nicht prioritäre Dienstleistungen“ gemäß Anhang IV des
Bundesvergabegesetzes 1997 von der Verpflichtung der Ausschreibung
ausgenommen. Eine Verletzung von EU - Bestimmungen liegt daher also nicht vor.
Frage 4:
Welche konkrete Aufgabe hat Rechtsanwalt Lauß für das Verkehrsministerium zu
erfüllen?
Antwort:
Die an Dr. Lauß beauftragten Arbeiten umfassen die Erbringung rechtsanwaltlicher
Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Arbeitsgruppe
LKW - Maut, besonders durch Beratung in
vergabe - und europarechtlichen
Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einführung der LKW - Maut, weiters auch
in gesellschaftsrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der Eigentümerstellung
der Republik gegenüber der ASFINAG und im Zusammenhang mit der Tätigkeit als
Vorsitzender der Arbeitsgruppe im Bezug auf sämtliche Koordinierungstätigkeiten der
Arbeitsgruppe.
Frage 5:
Wie hoch sind die bisher angefallenen Honorare von Rechtsanwalt Lauß?
Antwort:
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlich erbrachter Leistung, es wurde
bis jetzt noch keine Rechnung gelegt.
Frage 6:
Für welchen Zeitraum wurde Herr Lauß bestellt?
Antwort:
Der Zeitraum für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe LKW - Maut ist bis zur
Auftragsvergabe an den Betreiber vorgesehen.
Frage 7:
Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den Rechtsanwalt Lauß bis zur Beendigung seiner
Aufgabe für Ihr Ministerium erhalten wird?
Antwort:
Wie ich oben schon ausgeführt habe, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich
erbrachter Leistung mit Deckelung.
Frage 8:
Ist es richtig, dass sich das Honorar für einen Wiener Advokaten, der vom
Verkehrsministerium vergangenes Jahr zum Thema "vollelektronische Maut"
herangezogen wurde, für ein einziges Hearing auf 704.294 Schilling und 35
Groschen belief?
a) Falls ja, wie ist der Name dieses Rechtsanwaltes?
b) Welches Ergebnis hat das Hearing ergeben?
Antwort:
Zur Klärung der Frage ob ein vollelektronisches Mautsystem grundsätzlich
realisierbar wäre, hatte mein Amtsvorgänger, BM Dipl. - Ing. Schmid einen
sogenannten „technischen Dialog“ durchgeführt. Dazu hatten 17
Interessentengruppen ihre Systemvorstellungen präsentiert, die dann von einem aus
externen Experten gebildeten interdisziplinären Gremium beurteilt worden sind. Mit
der mehrmonatigen rechtlichen Vorbereitung und Leitung der Durchführung dieses
technischen Dialogs war der Vergaberechtsexperte RA Dr. Johannes Schramm
beauftragt. Ergebnis dieses sog. technischen Dialoges war die Aussage der
Experten, dass ein vollelektronisches Mautsystem grundsätzlich realisierbar
erscheint.
Frage 9:
Ist es richtig, dass Sie auf einen Rechtsanwalt angewiesen sind, weil Ihr Ministerium
über keine eigene Rechtsabteilung verfügt?
a) Falls ja, werden Sie künftig in Ihrem Ministerium eine eigene Rechtsabteilung
einrichten?
Antwort:
Mein Ressort verfügt zwar über Abteilungen mit Anknüpfungspunkten zu juristischen
bzw. legistischen Aufgabenbereichen, jedoch über keine darauf spezialisierte
Rechtsabteilung. Überlegungen dahingehend sind Gegenstand der derzeit laufenden
Reorganisationsvorhaben.