2603/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.08.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen vom 22. Juni 2001, Nr. 2588/J, betreffend „Geldgeschenke durch den
Finanzminister", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das
Bundesland Kärnten aus Anlass der 80. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung,
BGBl. I Nr. 119/2000, wurde dem Land Kärnten vom Bundesministerium für Finanzen am
15. Dezember 2000 der im Bundesgesetz festgelegte Zuschuss in der Höhe von 55 Millionen
Schilling überwiesen. Die Mittelverwendung wurde in diesem Sondergesetz wie folgt geregelt:
- 45 Millionen Schilling für wirtschafts - und bildungspolitische Maßnahmen und zur
Förderung von Betrieben und Arbeitnehmern im ehemaligen Abstimmungsgebiet.
- 5 Millionen Schilling für Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der slowenischen
Volksgruppe in Kärnten und zur Förderung von wissenschaftlichen Einrichtungen in
Kärnten, die sich mit der Frage der ethnischen Minderheiten befassen
- 5 Mio. S zur Förderung der kulturellen Beziehungen zur Republik Slowenien, insbeson -
dere mit Vereinigungen
deutschsprachiger Altösterreicher in der Republik Slowenien.
Einvernehmlich wurde als Termin für den Nachweis der Mittelverwendung zwischen dem
Bundesministerium für Finanzen und dem Land Kärnten der 31. Dezember 2001 festgelegt.
Zu 4. und 5.:
Die Gewährung derartiger Zuschüsse des Bundes an einzelne Bundesländer aus besonderen
Anlässen bedarf jeweils eines Sondergesetzes, in welchem die entsprechenden gesetzlichen
Regelungen über den Anlass der Jubiläumsspende, die Höhe sowie den Verwendungszweck
im Einzelnen erfolgen. Da eine gesetzliche Regelung erforderlich ist, bestehen daneben keine
internen Richtlinien oder Kriterien. Ein entsprechender Ministerratsbeschluss erfolgte am
11. Juli 2000 durch die Bundesregierung.
Zu 6.:
Es gibt keine jährliche Vorsorge für diese Ausgaben und daher auch keine entsprechende
Dotation im Budget. Die im Jahr 2000 an das Land Kärnten ausbezahlte Volks -
abstimmungsspende wurde budgetmäßig beim Ansatz 1/53307 verrechnet. Die Bedeckung
für diesen Betrag wurde - wie auch den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu entnehmen
war - durch das Bundesministerium für Finanzen bereitgestellt.
Zu 7. und 8.:
Wie bereits in der Beantwortung zu den Fragen 1. und 4. ausgeführt, sind die entsprechenden
Konkretisierungen über die Verwendung der Jubiläumsspende im Sondergesetz selbst ent -
halten. Über die Verwendung der Mittel ist dem Bundesministerium für Finanzen bis
31. Dezember 2001 zu berichten. Es ist daher derzeit dem Bundesministerium für Finanzen
noch nicht bekannt, welche Projekte bedacht wurden.
Zu 9. und 10.:
In den Jahren 1999 und 2000 wurden keine Projekte oder Ereignisse in anderen Bundes -
ländern unterstützt. Es ist jedoch in Aussicht genommen, gleichfalls auf Grundlage eines
Sondergesetzes, dem Land Burgenland aus Anlass der 80 - jährigen Zugehörigkeit zu Öster -
reich im Jahr 2001 eine Jubiläumsspende - wie sie dem Bundesland Kärnten gewährt
wurde - in der Höhe von 55 Millionen S zur Verfügung zu stellen.
Zu 11.:
Seit 1970 wurden folgende Jubiläumsspenden auf Grundlage von Sondergesetzen gewährt,
wobei jeweils bei Kärnten und Burgenland die Jubiläumsjahre der Wiederkehr der Volks -
abstimmung bzw. der Zugehörigkeit zu
Österreich zum Anlass genommen wurden, während
1984 in Tirol die 175 - Jahr - Feier der Tiroler Freiheitskämpfe von 1809 die Grundlage für die
Gewährung eines Zuschusses gebildet hat.
Kärnten Burgenland Tirol
1970 15 Mio. S
1971 15 Mio. S
1980 20 Mio. S
1981 20 Mio. S
1984 20 Mio. S
1990 40 Mio. S (175 - Jahr - Feier der Tiroler
1991 40 Mio. S Freiheitskämpfe 1809)
1995 25 Mio. S
1996 25 Mio. S
2000 55 Mio. S