2613/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.08.2001
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alois Pumberger und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Förderung der Opferhilfe" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Das Bundesministerium für Justiz übernimmt im Rahmen der Prozessbegleitung die
Kosten der psychosozialen Betreuung und der anwaltlichen Vertretung für hilfsbe -
dürftige Gewaltopfer im Strafverfahren bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung.
Zu 2:
Die Förderung von Einrichtungen der Opferhilfe ist im Art VI der Strafprozessnovelle
1999, BGBl. I Nr. 55/1999, geregelt.
Zu 3:
Die Subventionsbewilligungen erfolgen ausschließlich durch die Zentralstelle. Geför -
dert werden nur Einrichtungen, die Prozessbegleitung anbieten. Die Prozessbeglei -
tung umfasst insbesondere die rechtliche Beratung und Vertretung bei der Anzeige -
erstattung und bei Gericht im Strafverfahren sowie vor dem Pflegschaftsgericht,
sofern dies für die Vertretung im Strafverfahren Voraussetzung ist. Weiters umfasst
die Prozessbegleitung die psychosoziale Betreuung und die für diese Zwecke erfor -
derliche Koordination mit Einrichtungen aus dem psychosozialen Bereich mit Erfah -
rung in der Arbeit mit von Gewalt betroffenen hilfsbedürftigen Opfern.
Vom Bundesministerium für Justiz werden ausschließlich die Honorare/Kosten von
Prozessbegleitern/Prozessbegleiterinnen ersetzt sowie die vom Förderungsnehmer
möglichst im Einvernehmen mit den
jeweiligen Rechtsanwaltskammern vereinbarte
Entlohnung der tätig gewordenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen pro Stunde
Prozessbegleitung zzgl. Barauslagen. Die Aufstellung der Einrichtungen, denen eine
Förderungen für die Durchführung der Prozessbegleitung bewilligt wurde, ist
angeschlossen.
Zu 4 und 15:
Durch den mit 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen Art VI der Strafprozessnovelle
1999 wurde für das Justizressort erstmals die Möglichkeit geschaffen, Einrichtungen
der Opferhilfe im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel finanziell zu fördern.
Es gab daher im Jahr 1999 noch keine Förderungen für Prozessbegleitung.
Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2000 waren erstmals Mittel in der Höhe von
3 Mio Schilling für die Subventionierung solcher Einrichtungen vorgesehen. Auf
Grund der Förderungsansuchen von vier Vereinen wurden für 46 durchgeführte
Prozessbegleitungen rund 450.000 S ausbezahlt.
Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 sind Mittel in der Höhe von 6 Mio Schilling
vorgesehen, davon sind bereits 4,3 Mio Schilling für Förderungen im Bereich der
Opferhilfe gebunden, die auf Grund der bisher vorliegenden Förderansuchen
voraussichtlich auch benötigt werden.
Zu 5:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass von den in den einzelnen Einrichtungen
betreuten Verbrechensopfern nur ein geringer Teil einer Prozessbegleitung bedarf.
Wie bereits ausgeführt, wurde im Jahr 2000 in 46 Fällen Prozessbegleitung durch -
geführt, im ersten Quartal 2001 in 32 Fällen. Die Statistiken für das 2. Quartal liegen
noch nicht vollständig vor.
Zu 6:
Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen Verbrechensopfer und Opferhilfe ein
Unterschied besteht. Die Förderung des Bundesministeriums für Justiz ist auf Opfer -
hilfe in Form von Prozessbegleitung abgestellt. Zum Rahmen der Prozessbegleitung
wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Vom Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen wird im Rahmen der Prozessbegleitung eine
Förderung der Opfer vor und nach einem
Strafverfahren gewährt.
Zu 7:
Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach den Allgemeinen
Rahmenrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen und den besonderen
Subventionsbedingungen und - auflagen des Bundesministeriums für Justiz für
Prozessbegleitung.
Zu 8:
Alle Förderungswerber haben in einem Fragenkatalog zu Förderungsansuchen der
Einrichtung der Opferhilfe sowie im Förderungsansuchen anzugeben, bei welchen
Organisationseinheiten um Förderung angesucht wurde. Den Förderungsansuchen
sind die Vorjahresbilanzen sowie Tätigkeitsberichte, aus denen weitere Förderer
ersichtlich sind, anzuschließen. Diese Förderer unterstützen diverse andere Projekte
bzw. übernehmen die Overhead - Kosten der Vereine.
Zu 9:
Eine Förderung öffentlicher Einrichtungen oder Gebietskörperschaften erfolgt durch
das Bundesministerium für Justiz nicht, weil dies den Allgemeinen Richtlinien des
Bundesministeriums für Finanzen widerspräche.
Zu 10:
Zuständig sind das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
(Verbrechensopferhilfegesetz), das Bundesministerium für Inneres und das Bundes -
ministerium für Justiz (Strafprozessnovelle 1999 und Bundesministeriengesetz).
Zu 11 bis 13:
Die Verpflichtung zur gegenseitigen Information über Förderungen aus Bundesmit -
teln ist in den Allgemeinen Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen vorge -
geben. Darüber hinaus wird in einer im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen eingerichteten Arbeitsgruppe, an der das Bundesministerium für
Inneres und das Bundesministerium für Justiz beteiligt sind, ein Konzept für die
Implementierung und den strukturierten Aufbau von Prozessbegleitung erarbeitet.
Dieses sieht u.a. eine vierteljährliche Abstimmung der Förderungen von Einrichtun -
gen der Opferhilfe vor. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden zum Jahres -
wechsel 2001/2002 vorliegen.
Zu 14:
Ja. Siehe Beilage.
Zu 16:
Die vom Bundesministerium für Justiz geförderte Prozessbegleitung, nämlich die
rechtliche Beratung und Vertretung bei der Anzeigeerstattung und bei Gericht im
Strafverfahren sowie die psychosoziale Betreuung in diesem Zeitraum, wird von den
Ländern derzeit nicht gefördert. Die Opferhilfevereine, die nunmehr auch Prozessbe -
gleitung anbieten, können dem Bundesministerium für Justiz weder Personal - und
noch Sachkosten verrechnen, sodass sie diesbezüglich auf Förderungen anderer
Institutionen angewiesen sind. Im Übrigen
verweise ich auf die Antwort zu Frage 8.
Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden
Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung
bewilligt.
Organisation |
örtlicher Tätigkeitsbereich |
Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz |
OÖ |
Verein Frauennotruf - Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße 29/1/3, 8010 Graz |
Stmk |
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien |
W |
Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße 22/31,1200 Wien |
W |
Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900 Bregenz, Schedlerstraße 10 |
Vbg |
Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4 |
W |
Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell misshandelte Kinder - Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse 9/1 |
W |
Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart |
Bgld |
Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400 Oberwart |
Bgld |
Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/1, 8010 Graz |
Deutschlandsberg, Weiz, Bruck an der Mur, Kapfenberg |
Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße 1,6020 Innsbruck |
T |
Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg |
S |
Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und Eltern Beratungs - und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20, 9020Klagenfurt |
Ktn |
Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten |
Amstetten, Melk, Scheibbs,Waidhofen a.d.Ybbs, Krems |
Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen - und Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100 Neusiedl am See |
nördl. Bgld |
Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien |
bundesweit |
Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden
Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung
bewilligt.
Organisation |
örtlicher Tätigkeitsbereich |
Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in Oberösterreich,Landstraße82/2,4020Linz |
OÖ |
Verein Frauennotruf - Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße 29/1/3, 8010 Graz |
Stmk |
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien |
W |
Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße 22/31,1200 Wien |
W |
Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900 Bregenz, Schedlerstraße 10 |
Vbg |
Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4 |
W |
Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell misshandelte Kinder - Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse 9/1 |
W |
Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart |
Bgld |
Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400 Oberwart |
Bgld |
Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/1, 8010 Graz |
Deutschlandsberg, Wez, Bruck an der Mur, Kapfenberg |
Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße 1, 6020 Innsbruck |
T |
Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg |
S |
Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und Eltern Beratungs - und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt |
Ktn |
Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten |
Amstetten, Melk, Scheibbs,Waidhofen a.d.Ybbs, Krems |
Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen - und Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100 Neusiedl am See |
nördl. Bgld |
Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien |
bundesweit |
Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden
Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung
bewilligt.
Organisation |
örtlicher Tätigkeitsbereich |
Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz |
OÖ |
Verein Frauennotruf - Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße 29/1/3, 8010 Graz |
Stmk |
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien |
W |
Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße 22/31, 1200 Wien |
W |
Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900 Bregenz, Schedlerstraße 10 |
Vbg |
Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4 |
W |
Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell misshandelte Kinder - Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse 9/1 |
W |
Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart |
Bgld |
Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400 Oberwart |
Bgld |
Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/1, 8010 Graz |
Deutschlandsberg Weiz, Bruck an der Mur, Kapfenberg |
Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße 1, 6020 Innsbruck |
T |
Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg |
S |
Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und Eltern Beratungs - und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt |
Ktn |
Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten |
Amstetten, Melk, Scheibbs, Waidhofen a.d. Ybbs, Krems |
Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen - und Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100 Neusiedl am See |
nördl. Bgld |
Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien |
bundesweit |
Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden
Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung
bewilligt.
Organisation |
örtlicher Tätigkeitsbereich |
Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz |
OÖ |
Verein Frauennotruf - Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße 29/1/3, 8010 Graz |
Stmk |
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien |
W |
Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße 22/31,1200 Wien |
W |
Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900 Bregenz, Schedlerstraße 10 |
Vbg |
Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4 |
W |
Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell misshandelte Kinder- Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse 9/1 |
W |
Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie,Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart |
Bgld |
Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400 Oberwart |
Bgld |
Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/1, 8010 Graz |
Deutschlandsberg, Weiz, Bruck an der Mur, Kapfenberg |
Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße 1, 6020 Innsbruck |
T |
Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg |
S |
Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und Eltern Beratungs - und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt |
Ktn |
Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten |
Amstetten, Melk, Scheibbs,Waidhofen a.d. Ybbs, Krems |
Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen - und Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 2711/12, 7100 Neusiedl am See |
nördl. Bgld |
Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien |
bundesweit |
Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden
Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung
bewilligt.
Organisation |
örtlicher Tätigkeitsbereich |
Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz |
OÖ |
Verein Frauennotruf - Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße 29/1/3, 8010 Graz |
Stmk |
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien |
W |
Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße 22/31, 1200 Wien |
W |
Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900 Bregenz, Schedlerstraße 10 |
Vbg |
Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4 |
W |
Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell misshandelte Kinder- Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse 9/1 |
W |
Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart |
Bgld |
Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400 Oberwart |
Bgld |
Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/l, 8010 Graz |
Deutschlandsberg, Weiz, Bruck an der Mur, Kapfenberg |
Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße 1, 6020 Innsbruck |
T |
Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg |
S |
Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und Eltern Beratungs - und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt |
Ktn |
Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten |
Amstetten, Melk, Scheibbs,Waidhofen a.d. Ybbs, Krems |
Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen - und Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100 Neusiedl am See |
nördl. Bgld |
Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien |
bundesweit |
Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden
Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung
bewilligt
Organisation |
örtlicher |
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Tätigkeitsbereich |
Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz |
OÖ |
Verein Frauennotruf - Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße 29/1/3, 8010 Graz |
Stmk |
Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien |
W |
Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße 22/31, 1200 Wien |
W |
Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900 Bregenz, Schedlerstraße 10 |
Vbg |
Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4 |
W |
Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell misshandelte Kinder - Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse 9/1 |
W |
Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart |
Bgld |
Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400 Oberwart |
Bgld |
Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/l, 8010 Graz |
Deutschlandsberg, Weiz, Bruck an der Mur, Kapfenberg |
Verein "Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße 1, 6020 Innsbruck |
T |
Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg |
S |
Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und Eltern Beratungs - und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt |
Ktn |
Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten |
Amstetten, Melk, Scheibbs,Waidhofen a.d.Ybbs, Krems |
Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen - und Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100 Neusiedl am See |
nördl. Bgld |
Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien |
bundesweit |