2613/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.08.2001

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alois Pumberger und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Förderung der Opferhilfe" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Das Bundesministerium für Justiz übernimmt im Rahmen der Prozessbegleitung die

Kosten der psychosozialen Betreuung und der anwaltlichen Vertretung für hilfsbe -

dürftige Gewaltopfer im Strafverfahren bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung.

 

Zu 2:

Die Förderung von Einrichtungen der Opferhilfe ist im Art VI der Strafprozessnovelle

1999, BGBl. I Nr. 55/1999, geregelt.

 

Zu 3:

Die Subventionsbewilligungen erfolgen ausschließlich durch die Zentralstelle. Geför -

dert werden nur Einrichtungen, die Prozessbegleitung anbieten. Die Prozessbeglei -

tung umfasst insbesondere die rechtliche Beratung und Vertretung bei der Anzeige -

erstattung und bei Gericht im Strafverfahren sowie vor dem Pflegschaftsgericht,

sofern dies für die Vertretung im Strafverfahren Voraussetzung ist. Weiters umfasst

die Prozessbegleitung die psychosoziale Betreuung und die für diese Zwecke erfor -

derliche Koordination mit Einrichtungen aus dem psychosozialen Bereich mit Erfah -

rung in der Arbeit mit von Gewalt betroffenen hilfsbedürftigen Opfern.

 

Vom Bundesministerium für Justiz werden ausschließlich die Honorare/Kosten von

Prozessbegleitern/Prozessbegleiterinnen ersetzt sowie die vom Förderungsnehmer

möglichst im Einvernehmen mit den jeweiligen Rechtsanwaltskammern vereinbarte

Entlohnung der tätig gewordenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen pro Stunde

Prozessbegleitung zzgl. Barauslagen. Die Aufstellung der Einrichtungen, denen eine

Förderungen für die Durchführung der Prozessbegleitung bewilligt wurde, ist

angeschlossen.

 

Zu 4 und 15:

Durch den mit 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen Art VI der Strafprozessnovelle

1999 wurde für das Justizressort erstmals die Möglichkeit geschaffen, Einrichtungen

der Opferhilfe im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel finanziell zu fördern.

 

Es gab daher im Jahr 1999 noch keine Förderungen für Prozessbegleitung.

 

Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2000 waren erstmals Mittel in der Höhe von

3 Mio Schilling für die Subventionierung solcher Einrichtungen vorgesehen. Auf

Grund der Förderungsansuchen von vier Vereinen wurden für 46 durchgeführte

Prozessbegleitungen rund 450.000 S ausbezahlt.

 

Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 sind Mittel in der Höhe von 6 Mio Schilling

vorgesehen, davon sind bereits 4,3 Mio Schilling für Förderungen im Bereich der

Opferhilfe gebunden, die auf Grund der bisher vorliegenden Förderansuchen

voraussichtlich auch benötigt werden.

 

Zu 5:

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass von den in den einzelnen Einrichtungen

betreuten Verbrechensopfern nur ein geringer Teil einer Prozessbegleitung bedarf.

Wie bereits ausgeführt, wurde im Jahr 2000 in 46 Fällen Prozessbegleitung durch -

geführt, im ersten Quartal 2001 in 32 Fällen. Die Statistiken für das 2. Quartal liegen

noch nicht vollständig vor.

 

Zu 6:

Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen Verbrechensopfer und Opferhilfe ein

Unterschied besteht. Die Förderung des Bundesministeriums für Justiz ist auf Opfer -

hilfe in Form von Prozessbegleitung abgestellt. Zum Rahmen der Prozessbegleitung

wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Vom Bundesministerium für

soziale Sicherheit und Generationen wird im Rahmen der Prozessbegleitung eine

Förderung der Opfer vor und nach einem Strafverfahren gewährt.

Zu 7:

Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach den Allgemeinen

Rahmenrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen und den besonderen

Subventionsbedingungen und  - auflagen des Bundesministeriums für Justiz für

Prozessbegleitung.

 

Zu 8:

Alle Förderungswerber haben in einem Fragenkatalog zu Förderungsansuchen der

Einrichtung der Opferhilfe sowie im Förderungsansuchen anzugeben, bei welchen

Organisationseinheiten um Förderung angesucht wurde. Den Förderungsansuchen

sind die Vorjahresbilanzen sowie Tätigkeitsberichte, aus denen weitere Förderer

ersichtlich sind, anzuschließen. Diese Förderer unterstützen diverse andere Projekte

bzw. übernehmen die Overhead - Kosten der Vereine.

 

Zu 9:

Eine Förderung öffentlicher Einrichtungen oder Gebietskörperschaften erfolgt durch

das Bundesministerium für Justiz nicht, weil dies den Allgemeinen Richtlinien des

Bundesministeriums für Finanzen widerspräche.

 

Zu 10:

Zuständig sind das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

(Verbrechensopferhilfegesetz), das Bundesministerium für Inneres und das Bundes -

ministerium für Justiz (Strafprozessnovelle 1999 und Bundesministeriengesetz).

 

Zu 11 bis 13:

Die Verpflichtung zur gegenseitigen Information über Förderungen aus Bundesmit -

teln ist in den Allgemeinen Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen vorge -

geben. Darüber hinaus wird in einer im Bundesministerium für soziale Sicherheit und

Generationen eingerichteten Arbeitsgruppe, an der das Bundesministerium für

Inneres und das Bundesministerium für Justiz beteiligt sind, ein Konzept für die

Implementierung und den strukturierten Aufbau von Prozessbegleitung erarbeitet.

Dieses sieht u.a. eine vierteljährliche Abstimmung der Förderungen von Einrichtun -

gen der Opferhilfe vor. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden zum Jahres -

wechsel 2001/2002 vorliegen.

 

Zu 14:

Ja. Siehe Beilage.

Zu 16:

Die vom Bundesministerium für Justiz geförderte Prozessbegleitung, nämlich die

rechtliche Beratung und Vertretung bei der Anzeigeerstattung und bei Gericht im

Strafverfahren sowie die psychosoziale Betreuung in diesem Zeitraum, wird von den

Ländern derzeit nicht gefördert. Die Opferhilfevereine, die nunmehr auch Prozessbe -

gleitung anbieten, können dem Bundesministerium für Justiz weder Personal -  und

noch Sachkosten verrechnen, sodass sie diesbezüglich auf Förderungen anderer

Institutionen angewiesen sind. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 8.

Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden

Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung

bewilligt.

 

Organisation

örtlicher

Tätigkeitsbereich

Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in

Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz

Verein Frauennotruf -  Beratung, Therapie und Prävention bei

sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße

29/1/3, 8010 Graz

Stmk

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und

Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien

W

Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und

sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße

22/31,1200 Wien

W

Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900

Bregenz, Schedlerstraße 10

Vbg

Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in

Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4

W

Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell

misshandelte Kinder - Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse

9/1

W

Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der

Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart

Bgld

Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400

Oberwart

Bgld

Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/1,

8010 Graz

Deutschlandsberg,

Weiz, Bruck an der

Mur, Kapfenberg

Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße

1,6020 Innsbruck

T

Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und

Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg

S

Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und

Eltern Beratungs -  und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20,

9020Klagenfurt

Ktn

Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten

Amstetten, Melk,

Scheibbs,Waidhofen

a.d.Ybbs, Krems

Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen -  und

Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100

Neusiedl am See

nördl. Bgld

Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung

von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten,

Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien

bundesweit


 

Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden

Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung

bewilligt.

 

Organisation

örtlicher

Tätigkeitsbereich

Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in

Oberösterreich,Landstraße82/2,4020Linz

Verein Frauennotruf -  Beratung, Therapie und Prävention bei

sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße

29/1/3, 8010 Graz

Stmk

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und

Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien

W

Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und

sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße

22/31,1200 Wien

W

Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900

Bregenz, Schedlerstraße 10

Vbg

Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in

Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4

W

Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell

misshandelte Kinder - Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse

9/1

W

Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der

Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart

Bgld

Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400

Oberwart

Bgld

Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/1,

8010 Graz

Deutschlandsberg,

Wez, Bruck an der

Mur, Kapfenberg

Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße

1, 6020 Innsbruck

T

Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und

Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg

S

Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und

Eltern Beratungs -  und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20,

9020 Klagenfurt

Ktn

Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten

Amstetten, Melk,

Scheibbs,Waidhofen

a.d.Ybbs, Krems

Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen -  und

Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100

Neusiedl am See

nördl. Bgld

Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung

von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten,

Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien

bundesweit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden

Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung

bewilligt.

 

Organisation

örtlicher

Tätigkeitsbereich

Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in

Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz

Verein Frauennotruf -  Beratung, Therapie und Prävention bei

sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße

29/1/3, 8010 Graz

Stmk

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und

Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien

W

Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und

sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße

22/31, 1200 Wien

W

Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900

Bregenz, Schedlerstraße 10

Vbg

Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in

Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4

W

Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell

misshandelte Kinder - Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse

9/1

W

Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der

Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart

Bgld

Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400

Oberwart

Bgld

Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/1,

8010 Graz

Deutschlandsberg

Weiz, Bruck an der

Mur, Kapfenberg

Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße

1, 6020 Innsbruck

T

Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und

Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg

S

Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und

Eltern Beratungs -  und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20,

9020 Klagenfurt

Ktn

Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten

Amstetten, Melk,

Scheibbs, Waidhofen

a.d. Ybbs, Krems

Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen -  und

Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100

Neusiedl am See

nördl. Bgld

Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung

von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten,

Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien

bundesweit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden

Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung

bewilligt.

 

Organisation

örtlicher

Tätigkeitsbereich

Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in

Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz

Verein Frauennotruf -  Beratung, Therapie und Prävention bei

sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße

29/1/3, 8010 Graz

Stmk

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und

Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien

W

Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und

sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße

22/31,1200 Wien

W

Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900

Bregenz, Schedlerstraße 10

Vbg

Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in

Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4

W

Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell

misshandelte Kinder- Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse

9/1

W

Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der

Familie,Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart

Bgld

Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400

Oberwart

Bgld

Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/1,

8010 Graz

Deutschlandsberg,

Weiz, Bruck an der

Mur, Kapfenberg

Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße

1, 6020 Innsbruck

T

Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und

Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg

S

Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und

Eltern Beratungs -  und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20,

9020 Klagenfurt

Ktn

Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten

Amstetten, Melk,

Scheibbs,Waidhofen

a.d. Ybbs, Krems

Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen -  und

Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 2711/12, 7100

Neusiedl am See

nördl. Bgld

Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung

von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten,

Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien

bundesweit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden

Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung

bewilligt.

 

Organisation

örtlicher

Tätigkeitsbereich

Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in

Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz

Verein Frauennotruf -  Beratung, Therapie und Prävention bei

sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße

29/1/3, 8010 Graz

Stmk

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und

Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien

W

Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und

sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße

22/31, 1200 Wien

W

Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900

Bregenz, Schedlerstraße 10

Vbg

Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in

Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4

W

Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell

misshandelte Kinder- Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse

9/1

W

Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der

Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart

Bgld

Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400

Oberwart

Bgld

Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/l,

8010 Graz

Deutschlandsberg,

Weiz, Bruck an der

Mur, Kapfenberg

Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße

1, 6020 Innsbruck

T

Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und

Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg

S

Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und

Eltern Beratungs -  und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20,

9020 Klagenfurt

Ktn

Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten

Amstetten, Melk,

Scheibbs,Waidhofen

a.d. Ybbs, Krems

Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen -  und

Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100

Neusiedl am See

nördl. Bgld

Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung

von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten,

Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien

bundesweit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Durchführung von Prozessbegleitung wurden bisher nachstehenden

Organisationen für das Jahr 2001 vom Bundesministerium für Justiz eine Förderung

bewilligt

 

Organisation

örtlicher

 

Tätigkeitsbereich

Verein Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in

Oberösterreich, Landstraße 82/2, 4020 Linz

Verein Frauennotruf -  Beratung, Therapie und Prävention bei

sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Schillerstraße

29/1/3, 8010 Graz

Stmk

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und

Frauen, Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien

W

Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und

sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wexstraße

22/31, 1200 Wien

W

Institut für Sozialdienste (IfS), Gemeinnützige GmbH, 6900

Bregenz, Schedlerstraße 10

Vbg

Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in

Österreich (LEFÖ), 1050 Wien, Kettenbrückengasse 15/2/4

W

Unabhängige Verein für physisch, psychisch oder sexuell

misshandelte Kinder - Die MÖWE - 1010 Wien, Börsegasse

9/1

W

Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in der

Familie, Steinamangererstraße 4/2, 7400 Oberwart

Bgld

Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5, 7400

Oberwart

Bgld

Rettet das Kind, Landesverband Steiermark, Kalchbergg. 1/l,

8010 Graz

Deutschlandsberg,

Weiz, Bruck an der

Mur, Kapfenberg

Verein "Frauen gegen Vergewaltigung“, Wilhelm Greil - Straße

1, 6020 Innsbruck

T

Kinderschutz - Zentrum, Hilfe für Kinder, Jugendliche und

Eltern, Rudolf - Biebl - Straße 50, 5020 Salzburg

S

Kinderschutz - Zentrum Kärnten, Verein Hilfe für Kinder und

Eltern Beratungs -  und Therapieeinrichtung, Kumpfgasse 20,

9020 Klagenfurt

Ktn

Frauenhaus Amstetten, Postfach 47, 3302 Amstetten

Amstetten, Melk,

Scheibbs,Waidhofen

a.d.Ybbs, Krems

Verein „DER LICHTBLICK“, Frauen -  und

Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße 27/1/12, 7100

Neusiedl am See

nördl. Bgld

Weißer Ring, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung

von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten,

Marokkanerg. 3/2, 1030 Wien

bundesweit