2616/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.08.2001

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen

und Freunde vom 26. Juni 2001, Nr. 2597/J, betreffend parteipolitische motivierte

Verschleuderung von Bundesvermögen am Beispiel des Flughafens Klagenfurt, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Ohne auf die in der Einleitung enthaltenen sachlich nicht gerechtfertigten Behauptungen und

Unterstellungen näher einzugehen möchte ich darauf hinweisen, dass der beabsichtigte

Verkauf der Bundesanteile an der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH samt den zugehörigen,

dem Zivilflugverkehr dienenden und von der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH genutzten

bundeseigenen Grundstücke einer bundesgesetzlichen Regelung bedarf, die im Rahmen

einer „Paketlösung“ gemeinsam mit den Flughäfen Salzburg, Graz und Innsbruck

voraussichtlich im Herbst 2001 der parlamentarischen Behandlung zugeführt werden soll.

 

Der Verkauf der Bundesanteile an den Landesflughäfen an die mitbeteiligten Bundesländer ist

von der Zielsetzung getragen, durch eine geänderte Eigentümerstruktur optimale

Voraussetzungen für neue Impulse im Bereich der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs in

den betreffenden Bundesländern zu schaffen.

In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass mehrere Bundesländer, nämlich Kärnten,

Salzburg und Steiermark, den Bund um eine finanzielle Beteiligung an verschiedenen regional

und überregional bedeutenden Projekten (z.B. Kunsthaus Graz, Museum am

Mönchsberg/Salzburg, Sanierung des Stadions in Klagenfurt) ersucht haben.

 

Aufgrund der zwingend notwendigen Budgetkonsolidierung und der daraus resultierenden

begrenzten Liquidität des Bundes wurde gemeinsam mit den genannten Bundesländern die

Konzeption entwickelt, über eine „günstige“ Abgabe von Bundesanteilen an den

Flughafenbetriebsgesellschaften vom Bund unterstützte Regionalentwicklungsprogramme mit

zu finanzieren.

 

Eine weitere Intention ist die mit der Abgabe der Bundesanteile an den Flughafenbetriebs -

gesellschaften verbundene Erteilung von Privatisierungsauflagen an die neuen

Mehrheitseigentümer.

 

Somit sollen mit den erwähnten Maßnahmen zwei Ziele, nämlich ein Impuls von regionalen

Entwicklungsmaßnahmen sowie ein sukzessiver Rückzug der öffentlichen Hand aus

privatwirtschaftlichen Unternehmungen, erreicht werden.

 

Zu 1. und 2.:

Im Juli 2000 wurde die Europa Treuhand Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungs -  und Steuerbe -

ratungsgesellschaft mbH, von der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH über Auftrag des Bundes

und des Landes Kärnten mit der Erstellung eines Gutachtens zur Unternehmensbewertung

beauftragt. Das Gutachten der Europa Treuhand Ernst & Young vom 4. September 2000 ergibt

einen durchschnittlichen Unternehmenswert der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH von rd.

181,65 Mio S; demgemäß leitet sich daraus ein Wert des 60 %igen Bundesanteils an der

Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH von rd. 108,990 Mio S ab. Nach der DCF - Methode ergibt

sich demgegenüber ein Unternehmenswert von rd. 157,6 Mio S und somit ein Wert des

Bundesanteils i.H.v. rd. 94,550 Mio S.

 

Die von der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH getragenen Kosten des

Bewertungsgutachtens der Europa Treuhand Ernst & Young beliefen sich nach Mitteilung der

Gesellschaft auf 100.000,- S zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Bewertung der bundeseigenen

Grundstücke, die dem Zivilluftverkehr dienen und dem Land Kärnten übertragen werden

sollen, wurde der gleiche Quadratmeter-Preis wie auf dem Flughafen Salzburg zugrunde -

gelegt. Der sohin ermittelte Wert der Liegenschaften i.H.v. rd. 132,9 Mio S und des 60 %igen

Bundesanteils am Flughafen Klagenfurt - je nach der oben erwähnten Bewertungsmethode -

beläuft sich insgesamt auf rd. 227,5 Mio S bis rd. 241,9 Mio S.

 

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass neben der Barzahlung des Landes Kärnten i.H.v.

70 Mio S darüberhinaus dessen Anteile an der Österreichischen Autobahnen -  und

Schnellstraßen AG im Nominale von 180 Mio S vereinbarungsgemäß unentgeltlich an den

Bund übertragen werden sollen.

 

Die in der Einleitung der parlamentarischen Anfrage aufgestellte Behauptung, wonach der

0 %ige Bundesanteil an der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH dem Land Kärnten für nur

70 Mio S überlassen wurde, ist somit unzutreffend.

 

Zu 3. und 4:

 

Diesbezüglich verweise ich auf mit der Anteilsübertragung verbundenen Intentionen, durch die

Schaffung einer neuen Eigentümerstruktur und dem daraus resultierenden verstärkten

Engagement der betreffenden Bundesländer als künftige Mehrheitsgesellschafter neue

Impulse für die Wirtschaft und den Fremdenverkehr (insbesondere im Bereich des Incoming -

Chartertourismus) zu bewirken.

 

Zu 5.:

Die zwischen dem Bund und dem Land Kärnten am 11. Juni 2001 unterzeichnete

Vereinbarung betreffend Anteilsübertragung lautet wie folgt:

 

Flughafen Klagenfurt:

 

„Vereinbart wird die Übernahme der Bundesanteile an der Kärntner

FlughafenbetriebsgesmbH durch das Land Kärnten sowie die Übertragung der von der

Kärntner Flughafenbetriebs - gesmbH genutzten bundeseigenen Grundstücke im Ausmaß von

ca. 197 ha auf das Land Kärnten. Als Gegenleistung wird die Zahlung von 5 70 Mio durch das

Land Kärnten im Jahr 2001 sowie die Übertragung der Bundesanteile an der Österreichischen

Autobahnen -  und Schnellstraßen AG (ÖSAG) im Ausmaß von 12,47 % an den Bund

vereinbart.

 

Vor der Übertragung wird das im anteiligen Eigentum stehende Treuhandvermögen von allen

Gesellschaftern in die Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH eingebracht. Die Abgabe der

Bundesanteile erfolgt mit der Maßgabe, dass nach Möglichkeit binnen 5 Jahren Anteile im

Ausmaß von mindestens 49 % am Flughafen Klagenfurt privaten Eigentümern übertragen

werden sollen (Privatisierungsauflage). Im Zusammenhang mit der Abgabe der ÖSAG - Anteile

behält das Land Kärnten das Vorschlagsrecht für einen Aufsichtsrat der ÖSAG."

 

Zu 6.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die Vollziehung des Bundesministeriums für

Finanzen:

 

Zu 7.:

Bei den vorgesehenen Veräußerungen der Anteilsrechte des Bundes an den

Flughafenbetriebsgesellschaften Salzburg, Graz, Klagenfurt und Innsbruck steht nicht allein

eine Maximierung des Veräußerungserlöses, sondern vor allem auch ein in diesem

Zusammenhang erwarteter regionaler Impuls im Vordergrund.

 

Zu 8.:

Die in der Frage aufgestellte Behauptung einer Reduzierung von Vermögenswerten des

Bundes durch Privatisierungsauflagen auf die Hälfte des Wertes ist im Hinblick auf die

dargestellten finanziellen Transaktionen (Barzahlung und unentgeltliche Übertragung von

Aktienanteilen) für mich nicht nachvollziehbar.

 

Zu 9.:

Wie mir berichtet wird, wurden von meinem Amtsvorgänger Überlegungen hinsichtlich einer

Übertragung der Bundesanteile an den Bundesländerflughäfen an die Österreichische

Industrieholding AG (ÖIAG) angestellt, aber aufgrund von Widerständen der jeweils

mitbeteiligten Gebietskörperschaften nicht realisiert.

 

Etwaige Absichten hinsichtlich einer allfälligen Veräußerung der Bundesanteile an Dritte, z.B.

Konkurrenten, sind mir nicht bekannt und wurden von mir auch nicht angestrebt.

 

Zu 10.:

Da derartige Überlegungen weder bestanden haben noch bestehen, ist eine Beantwortung

dieser hypothetischen Frage nicht möglich.

 

Zu 11.:

Die Privatisierungsauflage von mindestens 49 % wurde - wie unter 5. erwähnt - dem Land

Kärnten erteilt und unterliegt somit nicht der Vollziehung des Bundesministeriums für

Finanzen.

Zu 12.:

Eine Beantwortung dieser hypothetischen Frage ist - unter Bedachtnahme auf die bereits

erwähnten, mit der Anteilsübertragung verbundenen Zielsetzungen - leider nicht möglich.

 

Zu 13.:

Anteilsübertragungen des Bundes an andere Gebietskörperschaften sind als bilaterale

Maßnahme für eine Aufnahme in finanzausgleichsrechtliche Vereinbarungen nicht geeignet.

 

Zu 14.:

Wie eingangs erwähnt, ist die Einholung einer bundesgesetzlichen Ermächtigung hinsichtlich

der Veräußerung der Bundesanteile an den Flughafenbetriebsgesellschaften Salzburg, Graz,

Klagenfurt und Innsbruck für den Herbst 2001 vorgesehen.

 

Bisher liegen dem Bundesministerium für Finanzen folgende aktuelle Bewertungsgutachten -

neben dem bereits unter 2. erwähnten Bewertungsgutachten der Europa Treuhand Ernst &

Young - vor:

 

Salzburger Flughafen GesmbH:

Titel: Plausibilitätsüberprüfung des Bewertungsgutachtens DDr. Dieter Rößlhuber

Auftragnehmer: Grant Thornton Jonasch & Platzer, Wirtschaftsprüfungs -  und

Steuerberatungs - OHG

Bewertung: rd. 476,1 Mio S (50 % Bundesanteil inklusive Grundstücke)

Auftrag: Juli 2000

Abgabedatum: 15. Dezember 2000

Auftragssumme: 115.000,-- S (zuzüglich Mehrwertsteuer), von Gesellschaft getragen

 

Flughafen Graz BetriebsgesmbH:

Titel: Unternehmensbewertung zum 31. Dezember 2000

Auftragnehmer: Bertl, Fattinger & Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Bewertung: rd. 493,750 Mio S (Mittelwert 50 % Bundesanteil inklusive Grundstücke)

Auftrag: Dezember 2000

Abgabedatum: Ende Jänner 2001

Auftragssumme: 272.000,-- S (zuzüglich Mehrwertsteuer), von Gesellschaft getragen

 

Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH:

Titel: Unternehmensbewertung

Auftragnehmer: KPMG Alpen - Treuhand GmbH

Das von der Gesellschaft im Mai 2001 über Veranlassung der Gesellschafter Bund, Land Tirol

und Stadt Innsbruck beauftragte Gutachten der KPMG Alpen - Treuhand GmbH zur Ermittlung

des Gesellschaftswertes liegt dem Bundesministerium für Finanzen derzeit noch nicht vor.