2616/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.08.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen
und Freunde vom 26. Juni 2001, Nr. 2597/J, betreffend parteipolitische motivierte
Verschleuderung von Bundesvermögen am Beispiel des Flughafens Klagenfurt, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Ohne auf die in der Einleitung enthaltenen sachlich nicht gerechtfertigten Behauptungen und
Unterstellungen näher einzugehen möchte ich darauf hinweisen, dass der beabsichtigte
Verkauf der Bundesanteile an der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH samt den zugehörigen,
dem Zivilflugverkehr dienenden und von der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH genutzten
bundeseigenen Grundstücke einer bundesgesetzlichen Regelung bedarf, die im Rahmen
einer „Paketlösung“ gemeinsam mit den Flughäfen Salzburg, Graz und Innsbruck
voraussichtlich im Herbst 2001 der parlamentarischen Behandlung zugeführt werden soll.
Der Verkauf der Bundesanteile an den Landesflughäfen an die mitbeteiligten Bundesländer ist
von der Zielsetzung getragen, durch eine geänderte Eigentümerstruktur optimale
Voraussetzungen für neue Impulse im Bereich der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs in
den betreffenden Bundesländern zu
schaffen.
In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass mehrere Bundesländer, nämlich Kärnten,
Salzburg und Steiermark, den Bund um eine finanzielle Beteiligung an verschiedenen regional
und überregional bedeutenden Projekten (z.B. Kunsthaus Graz, Museum am
Mönchsberg/Salzburg, Sanierung des Stadions in Klagenfurt) ersucht haben.
Aufgrund der zwingend notwendigen Budgetkonsolidierung und der daraus resultierenden
begrenzten Liquidität des Bundes wurde gemeinsam mit den genannten Bundesländern die
Konzeption entwickelt, über eine „günstige“ Abgabe von Bundesanteilen an den
Flughafenbetriebsgesellschaften vom Bund unterstützte Regionalentwicklungsprogramme mit
zu finanzieren.
Eine weitere Intention ist die mit der Abgabe der Bundesanteile an den Flughafenbetriebs -
gesellschaften verbundene Erteilung von Privatisierungsauflagen an die neuen
Mehrheitseigentümer.
Somit sollen mit den erwähnten Maßnahmen zwei Ziele, nämlich ein Impuls von regionalen
Entwicklungsmaßnahmen sowie ein sukzessiver Rückzug der öffentlichen Hand aus
privatwirtschaftlichen Unternehmungen, erreicht werden.
Zu 1. und 2.:
Im Juli 2000 wurde die Europa Treuhand Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungs - und Steuerbe -
ratungsgesellschaft mbH, von der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH über Auftrag des Bundes
und des Landes Kärnten mit der Erstellung eines Gutachtens zur Unternehmensbewertung
beauftragt. Das Gutachten der Europa Treuhand Ernst & Young vom 4. September 2000 ergibt
einen durchschnittlichen Unternehmenswert der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH von rd.
181,65 Mio S; demgemäß leitet sich daraus ein Wert des 60 %igen Bundesanteils an der
Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH von rd. 108,990 Mio S ab. Nach der DCF - Methode ergibt
sich demgegenüber ein Unternehmenswert von rd. 157,6 Mio S und somit ein Wert des
Bundesanteils i.H.v. rd. 94,550 Mio S.
Die von der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH getragenen Kosten des
Bewertungsgutachtens der Europa Treuhand Ernst & Young beliefen sich nach Mitteilung der
Gesellschaft auf 100.000,- S zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Bewertung der bundeseigenen
Grundstücke, die dem Zivilluftverkehr dienen und dem Land Kärnten übertragen werden
sollen, wurde der gleiche Quadratmeter-Preis wie auf dem Flughafen Salzburg zugrunde -
gelegt. Der sohin ermittelte Wert der
Liegenschaften i.H.v. rd. 132,9 Mio S und des 60 %igen
Bundesanteils am Flughafen Klagenfurt - je nach der oben erwähnten Bewertungsmethode -
beläuft sich insgesamt auf rd. 227,5 Mio S bis rd. 241,9 Mio S.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass neben der Barzahlung des Landes Kärnten i.H.v.
70 Mio S darüberhinaus dessen Anteile an der Österreichischen Autobahnen - und
Schnellstraßen AG im Nominale von 180 Mio S vereinbarungsgemäß unentgeltlich an den
Bund übertragen werden sollen.
Die in der Einleitung der parlamentarischen Anfrage aufgestellte Behauptung, wonach der
0 %ige Bundesanteil an der Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH dem Land Kärnten für nur
70 Mio S überlassen wurde, ist somit unzutreffend.
Zu 3. und 4:
Diesbezüglich verweise ich auf mit der Anteilsübertragung verbundenen Intentionen, durch die
Schaffung einer neuen Eigentümerstruktur und dem daraus resultierenden verstärkten
Engagement der betreffenden Bundesländer als künftige Mehrheitsgesellschafter neue
Impulse für die Wirtschaft und den Fremdenverkehr (insbesondere im Bereich des Incoming -
Chartertourismus) zu bewirken.
Zu 5.:
Die zwischen dem Bund und dem Land Kärnten am 11. Juni 2001 unterzeichnete
Vereinbarung betreffend Anteilsübertragung lautet wie folgt:
Flughafen Klagenfurt:
„Vereinbart wird die Übernahme der Bundesanteile an der Kärntner
FlughafenbetriebsgesmbH durch das Land Kärnten sowie die Übertragung der von der
Kärntner Flughafenbetriebs - gesmbH genutzten bundeseigenen Grundstücke im Ausmaß von
ca. 197 ha auf das Land Kärnten. Als Gegenleistung wird die Zahlung von 5 70 Mio durch das
Land Kärnten im Jahr 2001 sowie die Übertragung der Bundesanteile an der Österreichischen
Autobahnen - und Schnellstraßen AG (ÖSAG) im Ausmaß von 12,47 % an den Bund
vereinbart.
Vor der Übertragung wird das im anteiligen Eigentum stehende Treuhandvermögen von allen
Gesellschaftern in die Kärntner FlughafenbetriebsgesmbH eingebracht. Die Abgabe der
Bundesanteile erfolgt mit der Maßgabe, dass nach Möglichkeit binnen 5 Jahren Anteile im
Ausmaß von mindestens 49 % am Flughafen
Klagenfurt privaten Eigentümern übertragen
werden sollen (Privatisierungsauflage). Im Zusammenhang mit der Abgabe der ÖSAG - Anteile
behält das Land Kärnten das Vorschlagsrecht für einen Aufsichtsrat der ÖSAG."
Zu 6.:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die Vollziehung des Bundesministeriums für
Finanzen:
Zu 7.:
Bei den vorgesehenen Veräußerungen der Anteilsrechte des Bundes an den
Flughafenbetriebsgesellschaften Salzburg, Graz, Klagenfurt und Innsbruck steht nicht allein
eine Maximierung des Veräußerungserlöses, sondern vor allem auch ein in diesem
Zusammenhang erwarteter regionaler Impuls im Vordergrund.
Zu 8.:
Die in der Frage aufgestellte Behauptung einer Reduzierung von Vermögenswerten des
Bundes durch Privatisierungsauflagen auf die Hälfte des Wertes ist im Hinblick auf die
dargestellten finanziellen Transaktionen (Barzahlung und unentgeltliche Übertragung von
Aktienanteilen) für mich nicht nachvollziehbar.
Zu 9.:
Wie mir berichtet wird, wurden von meinem Amtsvorgänger Überlegungen hinsichtlich einer
Übertragung der Bundesanteile an den Bundesländerflughäfen an die Österreichische
Industrieholding AG (ÖIAG) angestellt, aber aufgrund von Widerständen der jeweils
mitbeteiligten Gebietskörperschaften nicht realisiert.
Etwaige Absichten hinsichtlich einer allfälligen Veräußerung der Bundesanteile an Dritte, z.B.
Konkurrenten, sind mir nicht bekannt und wurden von mir auch nicht angestrebt.
Zu 10.:
Da derartige Überlegungen weder bestanden haben noch bestehen, ist eine Beantwortung
dieser hypothetischen Frage nicht möglich.
Zu 11.:
Die Privatisierungsauflage von mindestens 49 % wurde - wie unter 5. erwähnt - dem Land
Kärnten erteilt und unterliegt somit nicht der Vollziehung des Bundesministeriums für
Finanzen.
Zu 12.:
Eine Beantwortung dieser hypothetischen Frage ist - unter Bedachtnahme auf die bereits
erwähnten, mit der Anteilsübertragung verbundenen Zielsetzungen - leider nicht möglich.
Zu 13.:
Anteilsübertragungen des Bundes an andere Gebietskörperschaften sind als bilaterale
Maßnahme für eine Aufnahme in finanzausgleichsrechtliche Vereinbarungen nicht geeignet.
Zu 14.:
Wie eingangs erwähnt, ist die Einholung einer bundesgesetzlichen Ermächtigung hinsichtlich
der Veräußerung der Bundesanteile an den Flughafenbetriebsgesellschaften Salzburg, Graz,
Klagenfurt und Innsbruck für den Herbst 2001 vorgesehen.
Bisher liegen dem Bundesministerium für Finanzen folgende aktuelle Bewertungsgutachten -
neben dem bereits unter 2. erwähnten Bewertungsgutachten der Europa Treuhand Ernst &
Young - vor:
Salzburger Flughafen GesmbH:
Titel: Plausibilitätsüberprüfung des Bewertungsgutachtens DDr. Dieter Rößlhuber
Auftragnehmer: Grant Thornton Jonasch & Platzer, Wirtschaftsprüfungs - und
Steuerberatungs - OHG
Bewertung: rd. 476,1 Mio S (50 % Bundesanteil inklusive Grundstücke)
Auftrag: Juli 2000
Abgabedatum: 15. Dezember 2000
Auftragssumme: 115.000,-- S (zuzüglich Mehrwertsteuer), von Gesellschaft getragen
Flughafen Graz BetriebsgesmbH:
Titel: Unternehmensbewertung zum 31. Dezember 2000
Auftragnehmer: Bertl, Fattinger & Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Bewertung: rd. 493,750 Mio S (Mittelwert 50 % Bundesanteil inklusive Grundstücke)
Auftrag: Dezember 2000
Abgabedatum: Ende Jänner 2001
Auftragssumme: 272.000,-- S (zuzüglich Mehrwertsteuer), von Gesellschaft getragen
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH:
Titel: Unternehmensbewertung
Auftragnehmer: KPMG Alpen - Treuhand GmbH
Das von der Gesellschaft im Mai 2001 über Veranlassung der Gesellschafter Bund, Land Tirol
und Stadt Innsbruck beauftragte Gutachten der KPMG Alpen - Treuhand GmbH zur Ermittlung
des Gesellschaftswertes liegt dem Bundesministerium für Finanzen derzeit noch nicht vor.