2620/AB XXI.GP

Eingelangt am:24.08.2001

 

 

DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ

 

 

zur Zahl 2747/J - NR/2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer Genossinnen und

Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „interministerielle

Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Ja.

 

Zu 2 und 4:

Ja, die konstituierende Sitzung fand am 10.11.2000 statt. Im Übrigen verweise ich

auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 2750/J durch den Bundesmini -

ster für soziale Sicherheit und Generationen.

 

Zu 3:

Zur Gender Mainstreaming Beauftragten wurde die Richterin Mag. Gudrun

STÖGER, zu ihrem Stellvertreter der Richter Mag. Hartmut HALLER bestellt.

 

Zu 5:

Zu den Ergebnissen der interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming

(IMAG - GM) und deren Unterarbeitsgruppen verweise ich auf die Beantwortung der

Parlamentarischen Anfrage 2750/J durch den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen. Die IMAG - GM hat nicht die Aufgabe, in Abläufe der einzelnen

Ressorts einzugreifen, es gibt daher keine spezifischen Ergebnisse dieser Arbeits -

gruppe für das Justizressort.

Im Justizressort wurden - zur Information und Bewusstseinsbildung - bislang

folgende Schritte gesetzt:

 

- Bestellung der GM - Beauftragten und ihres Stellvertreters;

- Besprechungen der GM - Beauftragten mit der Vorsitzenden der Arbeits -

  gruppe für Gleichbehandlungsfragen des Ressorts sowie der unter anderem

  für Angelegenheiten der Gleichbehandlung zuständigen Abteilungsleiterin

  im Bundesministerium für Justiz;

- Schulung der beiden GM - Beauftragten;

- Einrichtung eines schwarzen Brettes für GM - Fragen;

- Verteilung einer Informationsbroschüre auf Abteilungsleiterebene;

- Überlegungen zu einer eigenen Arbeitsgruppe für GM im Justizressort.

 

 

Zu 6:

Da die IMAG - GM und deren Unterarbeitsgruppen zu den Themen: „Information,

Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung“, „Strukturaufbau, Ressourcen, Reprä -

sentation“ und „Projekte, Leitfäden“ derzeit konkrete Hilfestellungen und Empfehlun -

gen erarbeiten, sollen diese Ergebnisse abgewartet werden.

 

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass im Justizressort die Frage einer

geschlechterbezogenen Sichtweise in einzelnen Bereichen auch schon vor Einfüh -

rung der IMAG - GM stattgefunden hat und verweise dazu etwa auf das Bundesge -

setz zum Schutz vor Gewalt in der Familie aus dem Jahr 1996. Durch dieses Gesetz

können Gewalttätigkeiten im Familienbereich, welche sich primär gegen Frauen und

Kinder richten, effizienter unterbunden und verstärkt geahndet werden. Es konnte

damit eine wesentliche Verbesserung der Situation der - meist weiblichen - Opfer

erreicht werden.