2620/AB XXI.GP
Eingelangt am:24.08.2001
zur Zahl 2747/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer Genossinnen und
Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „interministerielle
Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2 und 4:
Ja, die konstituierende Sitzung fand am 10.11.2000 statt. Im Übrigen verweise ich
auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 2750/J durch den Bundesmini -
ster für soziale Sicherheit und Generationen.
Zu 3:
Zur Gender Mainstreaming Beauftragten wurde die Richterin Mag. Gudrun
STÖGER, zu ihrem Stellvertreter der Richter Mag. Hartmut HALLER bestellt.
Zu 5:
Zu den Ergebnissen der interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming
(IMAG - GM) und deren Unterarbeitsgruppen verweise ich auf die Beantwortung der
Parlamentarischen Anfrage 2750/J durch den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen. Die IMAG - GM hat nicht die Aufgabe, in Abläufe der einzelnen
Ressorts einzugreifen, es gibt daher keine spezifischen Ergebnisse dieser Arbeits -
gruppe für das Justizressort.
Im Justizressort wurden - zur Information und Bewusstseinsbildung - bislang
folgende Schritte gesetzt:
- Bestellung der GM - Beauftragten und ihres Stellvertreters;
- Besprechungen der GM - Beauftragten mit der Vorsitzenden der Arbeits -
gruppe für Gleichbehandlungsfragen des Ressorts sowie der unter anderem
für Angelegenheiten der Gleichbehandlung zuständigen Abteilungsleiterin
im Bundesministerium für Justiz;
- Schulung der beiden GM - Beauftragten;
- Einrichtung eines schwarzen Brettes für GM - Fragen;
- Verteilung einer Informationsbroschüre auf Abteilungsleiterebene;
- Überlegungen zu einer eigenen Arbeitsgruppe für GM im Justizressort.
Zu 6:
Da die IMAG - GM und deren Unterarbeitsgruppen zu den Themen: „Information,
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung“, „Strukturaufbau, Ressourcen, Reprä -
sentation“ und „Projekte, Leitfäden“ derzeit konkrete Hilfestellungen und Empfehlun -
gen erarbeiten, sollen diese Ergebnisse abgewartet werden.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass im Justizressort die Frage einer
geschlechterbezogenen Sichtweise in einzelnen Bereichen auch schon vor Einfüh -
rung der IMAG - GM stattgefunden hat und verweise dazu etwa auf das Bundesge -
setz zum Schutz vor Gewalt in der Familie aus dem Jahr 1996. Durch dieses Gesetz
können Gewalttätigkeiten im Familienbereich, welche sich primär gegen Frauen und
Kinder richten, effizienter unterbunden und verstärkt geahndet werden. Es konnte
damit eine wesentliche Verbesserung der Situation der - meist weiblichen - Opfer
erreicht werden.