2626/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.08.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2610/J betreffend
„Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“, welche die Abgeordneten Theresia Haidl -
mayr, Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde am 27.06.2001 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3, 8 und 9 der Anfrage:
Hinsichtlich dieser Fragen wird auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in
dessen Antwort zur Anfrage Nr. 2603/J verwiesen.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Grundsätzlich ist die private Lebensführung im Rahmen des Arbeitsrechts unbeacht -
lich, daher gibt es im Arbeitsrecht auch keine explizite Diskriminierung.
Indirekte Diskriminierungen können sich auf Grund jener Regelungen ergeben, die
auf den Familienbegriff bzw. auf das Erbrecht des ABGB abstellen, die jedoch durch
Änderungen in diesen Rechtsbereichen zu
lösen sind.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ich darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2604/J der Frau Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten verwiesen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Hinsichtlich dieser Frage wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2607/J des
Herrn Bundesministers für Justiz verwiesen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Frage der Abhaltung einer parlamentarischen Enquete oder eines öffentlichen
Hearings über den Gegenstand der vorliegenden Anfrage stellt keine Angelegenheit
der Vollziehung dar, sondern ist im parlamentarischen Bereich zu entscheiden.