2627/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION

und TECHNOLOGIE

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2602/J - NR/2001 betreffend Vermeidung

einer Transitlawine für Linz und das Mühlviertel, die die Abgeordneten Dr. Moser,

Freundinnen und Freunde am 27.6.2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

 

Zu Frage 1:

Welche Konsequenzen gedenken Sie im einzelnen aus der genannten Korridorstudie

zu ziehen a) für den Ausbau der B 310, b) für den Ausbau der Summerauerbahn?

 

Antwort:

Die gegenständliche Korridoruntersuchung wurde als verkehrsträgerübergreifende

Korridoruntersuchung in Auftrag gegeben und durchgeführt, wobei

zuständigkeitshalber keine konkreten Festlegungen hinsichtlich des

Schieneninfrastrukturausbaues beabsichtigt waren, zumal die Untersuchung noch

seitens des damaligen Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in

Auftrag gegeben wurde.

Für die B 310 Mühlviertler Straße wurde die in der GSD Untersuchung („Die

Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer

Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich“) vermutete Höchstrangigkeit (GSD

Typ 1) bestätigt, was in weiterer Folge zum Antrag um Aufnahme in das TEN - Netz

geführt hat. Hinsichtlich der internationalen Funktion dieses Straßenzuges wird

darauf hingewiesen, dass die Errichtung einer leistungsfähigen Verbindung des

Wirtschaftsraumes Linz mit Ceske Budejovice und in weiterer Folge mit Praha von

zentraler Bedeutung ist, da damit der zentrale tschechische Ballungsraum

erschlossen wird.

 

Frage 2:

Besteht für die in Ihrem Haus eingerichtete Gruppe, die zusätzlich zu den bereits

vorliegenden Arbeiten und Ergebnissen zum Bundesverkehrswegeplan einen

sogenannten „Gesamtverkehrsplan“ entwickeln soll, eine Verpflichtung, die

Ergebnisse derartiger unter beträchtlichem öffentlichen Mittelaufwand erarbeiteten

Untersuchung zu übernehmen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Im Zuge der Erstellung des Generalverkehrsplanes wird selbstverständlich auf

derartige Untersuchungen zurückgegriffen, zumal es die Aufgabe des Expertenteams

ist, zufolge des gegenwärtigen aktuellen Kenntnisstandes unter anderem auch eine

Abschätzung für den künftigen Infrastrukturbedarf zu tätigen.

 

Fragen 3 bis 6:

Welche Vereinbarungen auf rechtlicher und politischer Ebene zum Ausbau der

Summerauerbahn zwischen Österreich und Tschechien liegen bereits vor?

Wann werden Sie den Beschluß des Nationalrats vom Juni 1993 für den

zweigleisigen Ausbau der Summerauerbahn umsetzen?

Sind Sie bereit, die Initiative der Sozialpartner vom vergangenen November auf

durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Summerauerbahn aufzugreifen und

umzusetzen, wenn ja, wann, wenn nein warum nicht?

Sind Sie bereit, mit dem Verkehrsminister Tschechiens über einen

grenzüberschreitenden durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Summerauerbahn

zu verhandeln, und wenn ja, bis wann?

 

Antwort:

Die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau ist Bestandteil des

Transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN) und wurde mit der 4.

Hochleistungsstrecken - Verordnung der Bundesregierung (BGBI. Nr.273/1997 vom

19. September 1997) zur Hochleistungsstrecke erklärt. Mit der 6. ÖBB -

Übertragungsverordnung (BGBI. II Nr.48/1999 vom 1 i. Februar 1999) wurde den

Österreichischen Bundesbahnen die Rahmenplanung für den Ausbau der

Summerauer Bahn übertragen.

 

Zielsetzung dieser Planung ist es, die Ausbauerfordernisse für die Strecke Linz -

Staatsgrenze bei Summerau zu untersuchen und einen Zeit - bzw. Kostenrahmen für

die Realisierung der einzelnen Ausbaumaßnahmen festzulegen, wobei auch die

Vorstellungen des Landes Oberösterreich hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des

Personennahverkehrs zu berücksichtigen sind. Daraus und aus den kapazitativen

Möglichkeiten auf tschechischer Seite (die Strecke ist abgesehen vom

Nahverkehrsbereich Prag - Benesov ebenfalls eingleisig) ist eine allfällige

Notwendigkeit eines zweigleisigen (Teil - ) Ausbaus abzuleiten.

 

Bereits seit 1991 finden mit der Tschechoslowakei bzw. der Tschechischen Republik

regelmäßig intensive Gespräche auf Ebene der Verkehrsressorts über den Ausbau

der Eisenbahnverbindungen statt. Am 7. Juni 1995 wurde das österreichisch -

tschechische Abkommen über die „Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung

des Eisenbahnwesens“ unterzeichnet. Gemäß Artikel 3 dieses Abkommens tritt die

„gemeinsame Arbeitsgruppe“ jährlich zusammen und behandelt

infrastrukturrelevante Fragen, aber auch allgemeine organisatorische und rechtliche

Fragen von bilateralem Interesse.

 

Am 27. März 2000 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Verkehrsressorts und

der Bahnen eingesetzt, die auf Grundlage der im Jahre 1999 bilateral erstellten

„Machbarkeitsstudie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Wien -

Gmünd/ bzw. Linz - Summerau/Horni - Dvoriste - Prag“ die weitere Vorgangsweise

und Umsetzung abzustimmen hat. Die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand am

23. Mai 2000 statt; nach mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen den

beteiligten Bahnen wurden die nächsten Schritte am 2. Mai 2001 gemeinsam

festgelegt.

 

Zu den Aufgaben dieser Arbeitsgruppe zählt unter anderem die Erstellung und

Abstimmung entsprechender Zeit - und Finanzpläne für die zu realisierenden

Ausbaumaßnahmen sowohl auf österreichischem als auch auf tschechischem

Staatsgebiet, die derzeit in Ausarbeitung sind und insbesondere zwischen den

Eisenbahnen abgestimmt werden müssen.

 

Zwischenzeitlich hat die tschechische Seite die Elektrifizierung zwischen Ceske

Budejovice und der Staatsgrenze nächst Horni Dvoriste forciert vorangetrieben und

die mit dem tschechischen 50 Hz - System elektrifizierte Strecke im Juni 2001 eröffnet.

Die Systemtrennung erfolgt auf freier Strecke an der Staatsgrenze, so dass für

elektrischen Betrieb Zweisystem - Triebfahrzeuge erforderlich sind, die derzeit noch

nicht verfügbar sind. Bis zu deren Verfügbarkeit Anfang 2002 streben die ÖBB die

Fertigstellung der Elektrifizierung an.

 

Nach einer im Jahre 2000 von der tschechischen Regierung gebilligten „Konzeption

für die Entwicklung des Verkehrsnetzes der Tschechischen Republik“ soll der weitere

Ausbau der Strecke Prag - C. Budejovice in den Jahren 2003 bis 2008 erfolgen; die

diesbezügliche tschechische Machbarkeitsstudie ist in Fertigstellung.

 

Auf Grund dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass der Ausbau der

Eisenbahnverbindung Linz - Prag vereinbarungsgemäß fortschreiten wird.

 

Frage 7:

Welche konkreten Maßnahmen zur tatsächlichen generellen Verlagerung des

Gütertransitverkehrs auf die Schiene werden Sie zur Entlastung der AnrainerInnen

und PendlerInnen a) im österreichischen Teil, b) insgesamt im Korridor Linz - Prag bis

wann setzen?

 

Antwort:

Die österreichische Verkehrspolitik ist schon seit Jahren darum bemüht, den

Güterverkehr weg von der Straße auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger

Schiene, Schiff und kombinierter Verkehr zu verlagern. Daher wurde eine Reihe von

Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundliche Verkehrsarten wie den

Schienenverkehr bzw. den kombinierten Verkehr zu fördern. Damit soll

selbstverständlich auch eine generelle Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die

Schiene bewirkt werden.

 

Zu diesen Fördermaßnahmen für den kombinierten Verkehr zählen verschiedene

ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel der Nutzlastausgleich, der im

Straßenvor - und - nachlauf des kombinierten Verkehrs höhere Gesamtgewichte

erlaubt als im Straßenverkehr generell, liberalisierte Korridore für Verbindungen der

Rollenden Landstraße, genau definierte Ausnahmen vom Wochenend - und

Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot sowie Belohnungskontingente bzw.

Belohnungsökopunkte für die Nutzer der Rollenden Landstraße.

Es werden aber auch finanzielle Anreize zur Nutzung des kombinierten Verkehrs

geboten, insbesondere durch die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den

kombinierten Verkehr, durch die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im

Rahmen des kombinierten Verkehrs sowie durch steuerliche Erleichterungen

(Kraftfahrzeugsteuer, Straßenbenutzungsabgabe). Weiters wird auf die Antwort zu

den Fragen 3 bis 6 verwiesen, in der die Maßnahmen im infrastrukturellen Bereich

detailliert beschrieben sind.

 

Frage 8:

Sind Sie, nicht zuletzt angesichts der in Entwürfen zum Weißbuch Verkehrspolitik der

EU für das TEN - Netz angedachten Verlagerung von derzeit noch in nationalen

Entscheidungsbereich befindlichen Kompetenzen wie LKW - Fahrverboten, Kontrollen

und Sanktionen in Gemeinschaftskompetenz zur Rücknahme des Antrags der

Bundesregierung auf TEN - Transiterklärung für die B 310 bereit, und wenn nein,

warum nicht?

 

Antwort:

Im Zusammenhang mit der B 310 wurde unter meinem Vorgänger, Bundesminister

DI Michael Schmid, im Oktober 2000 die Mitteilung an die Kommission weitergeleitet,

dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) eine

Ergänzung der TEN - unter anderem auch die Aufnahme der B 310 Mühlviertler

Straße in das transeuropäische Straßennetz - befürwortet.

 

Mit dieser Mitteilung wurde kein formelles Verfahren in Gang gesetzt. Wie Ihnen

bekannt ist, liegt das Vorschlagsrecht für Gemeinschaftsrechtsakte bei der

Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission ist aufgrund der

Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996 (TEN - Leitlinien) verpflichtet alle fünf

Jahre einen sogenannten TEN - Revisionsbericht vorzulegen. Mit der Vorlage dieses

Berichts ist die Kommission bereits seit Juli 1999 in Verzug und wird diesen

voraussichtlich noch in diesem Jahr vorlegen. Parallel dazu hatte die Europäische

Kommission seit jeher vor, einen Kommissionsvorschlag zur Änderung der

Entscheidung Nr. 1692/96/EG auszuarbeiten. Diesen Vorschlag, der unter anderem

voraussichtlich auch die Ergänzung des transeuropäischen Straßennetzes um die B

310 enthalten wird, wird sie gemeinsam mit dem TEN - Revisionsbericht vorlegen.

 

Nach der kommissionsinternen Beschlussfassung dieses Änderungsvorschlages der

Entscheidung Nr. 1692/96/EG (TEN - Leitlinien) wird der Vorschlag dem Rat und dem

Europäischen Parlament zugeleitet werden. Da Rat und Europäisches Parlament im

Mitentscheidungsverfahren tätig werden, ist damit zu rechnen, dass es bis zur

endgültigen Verabschiedung durch den Rat und das Europäische Parlament

ungefähr 2 Jahre dauern wird.

 

Wie bekannt ist, hatte der Österreichische Nationalrat bereits am 16. Juni 1999 in

einer Entschließung den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

und den damaligen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der

Durchführung von weiterführenden Arbeiten betreffend die Zusammenführung von

Masterplan und GSD - Studie sowie mit der Festlegung von TEN -

Verkehrsverbindungen im Hinblick auf die EU - Osterweiterung beauftragt.

Nach Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 2000 fiel diese Angelegenheit zur

Gänze in meinen Ressortbereich.

 

Bei der Entscheidung über neue TEN - Straßen im Zusammenhang mit der EU -

Osterweiterung waren eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen und abzuwägen,

so unter anderem die Interessen der Wohnbevölkerung und des Umweltschutzes,

der Verkehrssicherheit und eine nachhaltige Mobilität einerseits sowie die Interessen

der Wirtschaft und der Auto fahrenden Bevölkerung andererseits.

 

Insbesondere musste in diesem Zusammenhang auch der Richtlinienentwurf

betreffend die Harmonisierung von Fahrverboten für schwere Lastkraftwagen im

grenzüberschreitenden Güterverkehr berücksichtigt werden, der an das TEN -

Straßennetz anknüpft. Im Hinblick auf diesen Richtlinienentwurf mussten bezüglich

der Ergänzung des TEN - Straßennetzes zum Schutz der Bevölkerung auch

entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

 

Im Zusammenhang mit der Relation Wien - Bratislava war die Europäische

Kommission bereits im April 2000 gebeten worden, in den neuen Vorschlag zur

Änderung der TEN - Leitlinien die B 307 Parndorfer Straße als geplante hochrangige

Verbindung zwischen der A 4 und dem neuen Grenzübergang Jarovce - Kittsee

aufzunehmen. Eine neue hochrangige Verbindung zwischen der A 4 und dem neuen

Grenzübergang Jarovce - Kittsee war nämlich von Bundesminister Dr. Einem in

dessen Masterplan aufgenommen und von Österreich auch bereits im

Zusammenhang mit dem Paneuropäischen Korridor IV forciert worden.

 

Für die übrigen in Diskussion stehenden Verbindungen in der Relation Linz - Prag und

Wien – Brünn/Prag wurden von meinem Vorgänger Herrn Bundesminister Dl Schmid

im Zusammenhang mit dem damaligen Bundesverkehrswegeplan weitere

Untersuchungen angeordnet.

 

Erst nachdem der im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

damals noch eingerichteten Beamtenarbeitsgruppe Bundesverkehrswegeplan im

letzten Jahr Bestätigungen von Gutachtern vorlagen, dass die neuen TEN -

Straßenverbindungen anbaufrei sein werden, hat diese die Aufnahme dieser

Straßenzüge in das TEN empfohlen.

 

In der Folge wurde daher vom BMVIT der Europäischen Kommission im Oktober

2000 mitgeteilt, dass folgende Straßenzüge in das neue TEN aufgenommen werden

sollen:

 

• Relation Linz - Prag: A 7 Mühlkreis Autobahn als bestehende TEN - Verbindung

                                        B 310 Mühlviertler Straße als geplante TEN - Verbindung

 

• Relation Wien - Brünn/Prag:     A 5 Nord Autobahn als geplante

                                                        TEN - Verbindung

 

• Nord - Ost - Umfahrung Wien:  B 305 Wiener Nordostrand Straße als

                                                         geplante TEN - Verbindung

Da der oben genannte Kommissionsvorschlag dem Rat zugeleitet wird, wird

Österreich im Rat dazu Position beziehen. Österreich könnte zwar seine Haltung im

Rat gegenüber jener Position, die seit Oktober 2000 im Zusammenhang mit der

Vorbereitung des Vorschlages durch die Europäische Kommission vertreten wird,

ändern. Ich sehe derzeit aber keinerlei Grund von der Haltung meines Vorgängers

Bundesminister Dl Schmid abzugehen.

 

Frage 9:

Welchen Ausbauquerschnitt und welche sonstigen Qualitätsmerkmale muß eine

Straße ihrer Ansicht nach haben, um dem Kriterium „Mautfähigkeit“ zu genügen, und

welche rechtlichen und/oder sachlichen Grundlagen sehen Sie hiefür?

 

Antwort:

Hinsichtlich der rechtlichen Bemautbarkeit wird auf die Richtlinie 93/89/EWG des

Rates vom 25. Oktober 1993 verwiesen, gemäß der Maut - und Benutzungsgebühren

auf einzelnen Straßenzügen nur für die Benutzung von Autobahnen, anderen

mehrspurigen Straßen, die ähnliche Merkmale aufweisen, Brücken, Tunnel und

Gebirgspässe eingehoben werden dürfen. Die technische Bemautbarkeit resultiert

aus den Erfordernissen des Mautsystems, das als Ergebnis der diesbezüglichen

Ausschreibung seitens der ASFINAG für ein LKW - Mautsystem in Österreich

eingerichtet werden wird. Die wirtschaftliche Bemautbarkeit hängt wiederum vom

Mautsystem und den damit in Verbindung stehenden Errichtungs - und

Betriebskosten, den Tarifen, sowie von der jeweiligen LKW Menge ab.

 

Frage 10:

Werden Sie sich im Sinn von Verkehrssicherheit und Umweltschutz für rasche,

kurzfristig wirksame Verbesserungen auf der B 310 durch Entschärfung von

Unfallhäufungspunkten, verbesserten Lärmschutz für Anrainer, Überholspuren und

Planung kurzfristig realisierbarer Umfahrungsstraßen einsetzen, und wenn ja, welche

Maßnahmen im einzelnen sehen Sie vor?

 

Antwort:

Investitionen im Zuge der bestehenden Straßeninfrastruktur im gegenständlichen

Bereich können nur in Abstimmung mit den künftigen Ausbauplänen der B 310

getätigt werden. Eine abschnittsweise Realisierung einzelner Bereiche, etwa der

Umfahrung Freistadt, zur raschen Entlastung der Bevölkerung ist jedenfalls

beabsichtigt.

 

Frage 11:

Welche Pläne, Schritte und Maßnahmen verfolgen Sie bzw. könnten Sie

unterstützen, die zu einer gemeinsamen Verkehrsplanung von Land Oberösterreich,

Stadt Linz und Region Südböhmen führen?

 

Antwort:

Neben dem „Arbeitskreis Oberösterreich - Südböhmen“ für Fragen des

grenzüberschreitenden Verkehrs finden intensive Gespräche auf

Fachministerienebene statt, um die jeweiligen straßenverkehrsinfrastrukturellen

Planungen zu akkordieren.

Seitens des Landes Oberösterreich wurde darüber hinaus bereits eine

Verkehrsuntersuchung für eine allfällige Ostumfahrung von Linz durchgeführt.

Weiters ist noch im September ein Treffen mit meinem tschechischen Amtskollegen

beabsichtigt, wobei die Behandlung der grenzüberschreitenden Verkehre im

Vordergrund stehen wird. Ähnliche Gespräche wurden und werden weiterhin mit den

Verkehrsministern der anderen EU - Osterweiterungsländer geführt.