2627/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.08.2001
BUNDESMINISTERIUM für
VERKEHR, INNOVATION
und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2602/J - NR/2001 betreffend Vermeidung
einer Transitlawine für Linz und das Mühlviertel, die die Abgeordneten Dr. Moser,
Freundinnen und Freunde am 27.6.2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Welche Konsequenzen gedenken Sie im einzelnen aus der genannten Korridorstudie
zu ziehen a) für den Ausbau der B 310, b) für den Ausbau der Summerauerbahn?
Antwort:
Die gegenständliche Korridoruntersuchung wurde als verkehrsträgerübergreifende
Korridoruntersuchung in Auftrag gegeben und durchgeführt, wobei
zuständigkeitshalber keine konkreten Festlegungen hinsichtlich des
Schieneninfrastrukturausbaues beabsichtigt waren, zumal die Untersuchung noch
seitens des damaligen Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in
Auftrag gegeben wurde.
Für die B 310 Mühlviertler Straße wurde die in der GSD Untersuchung („Die
Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer
Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich“) vermutete Höchstrangigkeit (GSD
Typ 1) bestätigt, was in weiterer Folge zum Antrag um Aufnahme in das TEN - Netz
geführt hat. Hinsichtlich der internationalen Funktion dieses Straßenzuges wird
darauf hingewiesen, dass die Errichtung einer leistungsfähigen Verbindung des
Wirtschaftsraumes Linz mit Ceske Budejovice und in weiterer Folge mit Praha von
zentraler Bedeutung ist, da damit der zentrale tschechische Ballungsraum
erschlossen wird.
Frage 2:
Besteht für die in Ihrem Haus eingerichtete Gruppe, die zusätzlich zu den bereits
vorliegenden Arbeiten und Ergebnissen zum Bundesverkehrswegeplan einen
sogenannten „Gesamtverkehrsplan“ entwickeln soll, eine Verpflichtung, die
Ergebnisse derartiger unter beträchtlichem öffentlichen Mittelaufwand erarbeiteten
Untersuchung zu übernehmen, und wenn
nein, warum nicht?
Antwort:
Im Zuge der Erstellung des Generalverkehrsplanes wird selbstverständlich auf
derartige Untersuchungen zurückgegriffen, zumal es die Aufgabe des Expertenteams
ist, zufolge des gegenwärtigen aktuellen Kenntnisstandes unter anderem auch eine
Abschätzung für den künftigen Infrastrukturbedarf zu tätigen.
Fragen 3 bis 6:
Welche Vereinbarungen auf rechtlicher und politischer Ebene zum Ausbau der
Summerauerbahn zwischen Österreich und Tschechien liegen bereits vor?
Wann werden Sie den Beschluß des Nationalrats vom Juni 1993 für den
zweigleisigen Ausbau der Summerauerbahn umsetzen?
Sind Sie bereit, die Initiative der Sozialpartner vom vergangenen November auf
durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Summerauerbahn aufzugreifen und
umzusetzen, wenn ja, wann, wenn nein warum nicht?
Sind Sie bereit, mit dem Verkehrsminister Tschechiens über einen
grenzüberschreitenden durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Summerauerbahn
zu verhandeln, und wenn ja, bis wann?
Antwort:
Die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau ist Bestandteil des
Transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN) und wurde mit der 4.
Hochleistungsstrecken - Verordnung der Bundesregierung (BGBI. Nr.273/1997 vom
19. September 1997) zur Hochleistungsstrecke erklärt. Mit der 6. ÖBB -
Übertragungsverordnung (BGBI. II Nr.48/1999 vom 1 i. Februar 1999) wurde den
Österreichischen Bundesbahnen die Rahmenplanung für den Ausbau der
Summerauer Bahn übertragen.
Zielsetzung dieser Planung ist es, die Ausbauerfordernisse für die Strecke Linz -
Staatsgrenze bei Summerau zu untersuchen und einen Zeit - bzw. Kostenrahmen für
die Realisierung der einzelnen Ausbaumaßnahmen festzulegen, wobei auch die
Vorstellungen des Landes Oberösterreich hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des
Personennahverkehrs zu berücksichtigen sind. Daraus und aus den kapazitativen
Möglichkeiten auf tschechischer Seite (die Strecke ist abgesehen vom
Nahverkehrsbereich Prag - Benesov ebenfalls eingleisig) ist eine allfällige
Notwendigkeit eines zweigleisigen (Teil - ) Ausbaus abzuleiten.
Bereits seit 1991 finden mit der Tschechoslowakei bzw. der Tschechischen Republik
regelmäßig intensive Gespräche auf Ebene der Verkehrsressorts über den Ausbau
der Eisenbahnverbindungen statt. Am 7. Juni 1995 wurde das österreichisch -
tschechische Abkommen über die „Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung
des Eisenbahnwesens“ unterzeichnet. Gemäß Artikel 3 dieses Abkommens tritt die
„gemeinsame Arbeitsgruppe“ jährlich zusammen und behandelt
infrastrukturrelevante Fragen, aber auch allgemeine organisatorische und rechtliche
Fragen von bilateralem Interesse.
Am 27. März 2000 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Verkehrsressorts und
der Bahnen eingesetzt, die auf Grundlage der im Jahre 1999 bilateral erstellten
„Machbarkeitsstudie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Wien -
Gmünd/ bzw. Linz - Summerau/Horni - Dvoriste - Prag“ die weitere Vorgangsweise
und Umsetzung abzustimmen hat. Die erste
Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand am
23. Mai 2000 statt; nach mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen den
beteiligten Bahnen wurden die nächsten Schritte am 2. Mai 2001 gemeinsam
festgelegt.
Zu den Aufgaben dieser Arbeitsgruppe zählt unter anderem die Erstellung und
Abstimmung entsprechender Zeit - und Finanzpläne für die zu realisierenden
Ausbaumaßnahmen sowohl auf österreichischem als auch auf tschechischem
Staatsgebiet, die derzeit in Ausarbeitung sind und insbesondere zwischen den
Eisenbahnen abgestimmt werden müssen.
Zwischenzeitlich hat die tschechische Seite die Elektrifizierung zwischen Ceske
Budejovice und der Staatsgrenze nächst Horni Dvoriste forciert vorangetrieben und
die mit dem tschechischen 50 Hz - System elektrifizierte Strecke im Juni 2001 eröffnet.
Die Systemtrennung erfolgt auf freier Strecke an der Staatsgrenze, so dass für
elektrischen Betrieb Zweisystem - Triebfahrzeuge erforderlich sind, die derzeit noch
nicht verfügbar sind. Bis zu deren Verfügbarkeit Anfang 2002 streben die ÖBB die
Fertigstellung der Elektrifizierung an.
Nach einer im Jahre 2000 von der tschechischen Regierung gebilligten „Konzeption
für die Entwicklung des Verkehrsnetzes der Tschechischen Republik“ soll der weitere
Ausbau der Strecke Prag - C. Budejovice in den Jahren 2003 bis 2008 erfolgen; die
diesbezügliche tschechische Machbarkeitsstudie ist in Fertigstellung.
Auf Grund dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass der Ausbau der
Eisenbahnverbindung Linz - Prag vereinbarungsgemäß fortschreiten wird.
Frage 7:
Welche konkreten Maßnahmen zur tatsächlichen generellen Verlagerung des
Gütertransitverkehrs auf die Schiene werden Sie zur Entlastung der AnrainerInnen
und PendlerInnen a) im österreichischen Teil, b) insgesamt im Korridor Linz - Prag bis
wann setzen?
Antwort:
Die österreichische Verkehrspolitik ist schon seit Jahren darum bemüht, den
Güterverkehr weg von der Straße auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger
Schiene, Schiff und kombinierter Verkehr zu verlagern. Daher wurde eine Reihe von
Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundliche Verkehrsarten wie den
Schienenverkehr bzw. den kombinierten Verkehr zu fördern. Damit soll
selbstverständlich auch eine generelle Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die
Schiene bewirkt werden.
Zu diesen Fördermaßnahmen für den kombinierten Verkehr zählen verschiedene
ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel der Nutzlastausgleich, der im
Straßenvor - und - nachlauf des kombinierten Verkehrs höhere Gesamtgewichte
erlaubt als im Straßenverkehr generell, liberalisierte Korridore für Verbindungen der
Rollenden Landstraße, genau definierte Ausnahmen vom Wochenend - und
Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot sowie Belohnungskontingente bzw.
Belohnungsökopunkte für die Nutzer
der Rollenden Landstraße.
Es werden aber auch finanzielle Anreize zur Nutzung des kombinierten Verkehrs
geboten, insbesondere durch die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den
kombinierten Verkehr, durch die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im
Rahmen des kombinierten Verkehrs sowie durch steuerliche Erleichterungen
(Kraftfahrzeugsteuer, Straßenbenutzungsabgabe). Weiters wird auf die Antwort zu
den Fragen 3 bis 6 verwiesen, in der die Maßnahmen im infrastrukturellen Bereich
detailliert beschrieben sind.
Frage 8:
Sind Sie, nicht zuletzt angesichts der in Entwürfen zum Weißbuch Verkehrspolitik der
EU für das TEN - Netz angedachten Verlagerung von derzeit noch in nationalen
Entscheidungsbereich befindlichen Kompetenzen wie LKW - Fahrverboten, Kontrollen
und Sanktionen in Gemeinschaftskompetenz zur Rücknahme des Antrags der
Bundesregierung auf TEN - Transiterklärung für die B 310 bereit, und wenn nein,
warum nicht?
Antwort:
Im Zusammenhang mit der B 310 wurde unter meinem Vorgänger, Bundesminister
DI Michael Schmid, im Oktober 2000 die Mitteilung an die Kommission weitergeleitet,
dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) eine
Ergänzung der TEN - unter anderem auch die Aufnahme der B 310 Mühlviertler
Straße in das transeuropäische Straßennetz - befürwortet.
Mit dieser Mitteilung wurde kein formelles Verfahren in Gang gesetzt. Wie Ihnen
bekannt ist, liegt das Vorschlagsrecht für Gemeinschaftsrechtsakte bei der
Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission ist aufgrund der
Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996 (TEN - Leitlinien) verpflichtet alle fünf
Jahre einen sogenannten TEN - Revisionsbericht vorzulegen. Mit der Vorlage dieses
Berichts ist die Kommission bereits seit Juli 1999 in Verzug und wird diesen
voraussichtlich noch in diesem Jahr vorlegen. Parallel dazu hatte die Europäische
Kommission seit jeher vor, einen Kommissionsvorschlag zur Änderung der
Entscheidung Nr. 1692/96/EG auszuarbeiten. Diesen Vorschlag, der unter anderem
voraussichtlich auch die Ergänzung des transeuropäischen Straßennetzes um die B
310 enthalten wird, wird sie gemeinsam mit dem TEN - Revisionsbericht vorlegen.
Nach der kommissionsinternen Beschlussfassung dieses Änderungsvorschlages der
Entscheidung Nr. 1692/96/EG (TEN - Leitlinien) wird der Vorschlag dem Rat und dem
Europäischen Parlament zugeleitet werden. Da Rat und Europäisches Parlament im
Mitentscheidungsverfahren tätig werden, ist damit zu rechnen, dass es bis zur
endgültigen Verabschiedung durch den Rat und das Europäische Parlament
ungefähr 2 Jahre dauern wird.
Wie bekannt ist, hatte der Österreichische Nationalrat bereits am 16. Juni 1999 in
einer Entschließung den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
und den damaligen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der
Durchführung von weiterführenden Arbeiten betreffend die Zusammenführung von
Masterplan und GSD - Studie sowie mit der Festlegung von TEN -
Verkehrsverbindungen im Hinblick auf die EU -
Osterweiterung beauftragt.
Nach Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 2000 fiel diese Angelegenheit zur
Gänze in meinen Ressortbereich.
Bei der Entscheidung über neue TEN - Straßen im Zusammenhang mit der EU -
Osterweiterung waren eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen und abzuwägen,
so unter anderem die Interessen der Wohnbevölkerung und des Umweltschutzes,
der Verkehrssicherheit und eine nachhaltige Mobilität einerseits sowie die Interessen
der Wirtschaft und der Auto fahrenden Bevölkerung andererseits.
Insbesondere musste in diesem Zusammenhang auch der Richtlinienentwurf
betreffend die Harmonisierung von Fahrverboten für schwere Lastkraftwagen im
grenzüberschreitenden Güterverkehr berücksichtigt werden, der an das TEN -
Straßennetz anknüpft. Im Hinblick auf diesen Richtlinienentwurf mussten bezüglich
der Ergänzung des TEN - Straßennetzes zum Schutz der Bevölkerung auch
entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Im Zusammenhang mit der Relation Wien - Bratislava war die Europäische
Kommission bereits im April 2000 gebeten worden, in den neuen Vorschlag zur
Änderung der TEN - Leitlinien die B 307 Parndorfer Straße als geplante hochrangige
Verbindung zwischen der A 4 und dem neuen Grenzübergang Jarovce - Kittsee
aufzunehmen. Eine neue hochrangige Verbindung zwischen der A 4 und dem neuen
Grenzübergang Jarovce - Kittsee war nämlich von Bundesminister Dr. Einem in
dessen Masterplan aufgenommen und von Österreich auch bereits im
Zusammenhang mit dem Paneuropäischen Korridor IV forciert worden.
Für die übrigen in Diskussion stehenden Verbindungen in der Relation Linz - Prag und
Wien – Brünn/Prag wurden von meinem Vorgänger Herrn Bundesminister Dl Schmid
im Zusammenhang mit dem damaligen Bundesverkehrswegeplan weitere
Untersuchungen angeordnet.
Erst nachdem der im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
damals noch eingerichteten Beamtenarbeitsgruppe Bundesverkehrswegeplan im
letzten Jahr Bestätigungen von Gutachtern vorlagen, dass die neuen TEN -
Straßenverbindungen anbaufrei sein werden, hat diese die Aufnahme dieser
Straßenzüge in das TEN empfohlen.
In der Folge wurde daher vom BMVIT der Europäischen Kommission im Oktober
2000 mitgeteilt, dass folgende Straßenzüge in das neue TEN aufgenommen werden
sollen:
• Relation Linz - Prag: A 7 Mühlkreis Autobahn als bestehende TEN - Verbindung
B 310 Mühlviertler Straße als geplante TEN - Verbindung
• Relation Wien - Brünn/Prag: A 5 Nord Autobahn als geplante
TEN - Verbindung
• Nord - Ost - Umfahrung Wien: B 305 Wiener Nordostrand Straße als
geplante TEN - Verbindung
Da der oben genannte Kommissionsvorschlag dem Rat zugeleitet wird, wird
Österreich im Rat dazu Position beziehen. Österreich könnte zwar seine Haltung im
Rat gegenüber jener Position, die seit Oktober 2000 im Zusammenhang mit der
Vorbereitung des Vorschlages durch die Europäische Kommission vertreten wird,
ändern. Ich sehe derzeit aber keinerlei Grund von der Haltung meines Vorgängers
Bundesminister Dl Schmid abzugehen.
Frage 9:
Welchen Ausbauquerschnitt und welche sonstigen Qualitätsmerkmale muß eine
Straße ihrer Ansicht nach haben, um dem Kriterium „Mautfähigkeit“ zu genügen, und
welche rechtlichen und/oder sachlichen Grundlagen sehen Sie hiefür?
Antwort:
Hinsichtlich der rechtlichen Bemautbarkeit wird auf die Richtlinie 93/89/EWG des
Rates vom 25. Oktober 1993 verwiesen, gemäß der Maut - und Benutzungsgebühren
auf einzelnen Straßenzügen nur für die Benutzung von Autobahnen, anderen
mehrspurigen Straßen, die ähnliche Merkmale aufweisen, Brücken, Tunnel und
Gebirgspässe eingehoben werden dürfen. Die technische Bemautbarkeit resultiert
aus den Erfordernissen des Mautsystems, das als Ergebnis der diesbezüglichen
Ausschreibung seitens der ASFINAG für ein LKW - Mautsystem in Österreich
eingerichtet werden wird. Die wirtschaftliche Bemautbarkeit hängt wiederum vom
Mautsystem und den damit in Verbindung stehenden Errichtungs - und
Betriebskosten, den Tarifen, sowie von der jeweiligen LKW Menge ab.
Frage 10:
Werden Sie sich im Sinn von Verkehrssicherheit und Umweltschutz für rasche,
kurzfristig wirksame Verbesserungen auf der B 310 durch Entschärfung von
Unfallhäufungspunkten, verbesserten Lärmschutz für Anrainer, Überholspuren und
Planung kurzfristig realisierbarer Umfahrungsstraßen einsetzen, und wenn ja, welche
Maßnahmen im einzelnen sehen Sie vor?
Antwort:
Investitionen im Zuge der bestehenden Straßeninfrastruktur im gegenständlichen
Bereich können nur in Abstimmung mit den künftigen Ausbauplänen der B 310
getätigt werden. Eine abschnittsweise Realisierung einzelner Bereiche, etwa der
Umfahrung Freistadt, zur raschen Entlastung der Bevölkerung ist jedenfalls
beabsichtigt.
Frage 11:
Welche Pläne, Schritte und Maßnahmen verfolgen Sie bzw. könnten Sie
unterstützen, die zu einer gemeinsamen Verkehrsplanung von Land Oberösterreich,
Stadt Linz und Region Südböhmen führen?
Antwort:
Neben dem „Arbeitskreis Oberösterreich - Südböhmen“ für Fragen des
grenzüberschreitenden Verkehrs finden intensive Gespräche auf
Fachministerienebene statt, um die jeweiligen straßenverkehrsinfrastrukturellen
Planungen zu akkordieren.
Seitens des Landes Oberösterreich wurde darüber hinaus bereits eine
Verkehrsuntersuchung für eine
allfällige Ostumfahrung von Linz durchgeführt.
Weiters ist noch im September ein Treffen mit meinem tschechischen Amtskollegen
beabsichtigt, wobei die Behandlung der grenzüberschreitenden Verkehre im
Vordergrund stehen wird. Ähnliche Gespräche wurden und werden weiterhin mit den
Verkehrsministern der anderen EU - Osterweiterungsländer geführt.