2628/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.08.2001

BM für öffentliche Leistung und Sport

 

 

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage

(2608/J) betreffend „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

 

Wie beurteilen Sie die rechtliche Stellung von lesbischen Frauen und schwulen Männern in

der österreichischen Rechtsordnung?

 

Frage 2:

 

Was halten Sie generell von der Forderung ,, Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“?

 

Frage 3:

 

Gibt es Ihrerseits grundsätzliche Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen in

der österreichischen Rechtsordnung für homosexuelle PartnerInnenschaften?

Wenn ja, worin bestehen diese Bedenken?

Wenn nein, was ist der Grund dafür?

Zu den Fragen 1-3:

 

Eingangs möchte ich festhalten, dass ich den in der Anfrage verwendeten Begriff

„diskriminierend“, der bereits eine negative Wertung zum Ausdruck bringt, als

Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung verstehe. Eine Verletzung des

verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatzes liegt dann vor, wenn der Gesetzgeber

gleichartige Sachverhalte  - ohne sachliche Rechtfertigung  - ungleich behandelt. Es entspricht

der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, dem letztlich die Beurteilung der

Verfassungskonformität oder der Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Bestimmung

obliegt, dass auch eine zunächst gleichheitskonforme Regelung durch eine Änderung der

„maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse“ im Lauf der Zeit gleichheitswidrig werden kann.

 

Im Hinblick auf die Fragen 1 - 3 kann meiner Auffassung nach nicht davon gesprochen werden,

dass die österreichische Rechtsordnung homosexuelle Partnerschaften grundsätzlich

diskriminiert. Der Gesetzgeber hat erst vor kurzem durch eine Erweiterung des

Angehörigenbegriffs nach § 72 StGB homosexuelle Lebensgemeinschaften heterosexuellen

Partnerschaften hinsichtlich straf - und strafverfahrensrechtlicher Privilegierungen

gleichgestellt und ihnen beispielsweise das Zeugnisentschlagungsrecht (§ 152 StPO)

eingeräumt.

 

Frage 4:

 

Gibt es in Gesetzen, die Ihr Ministerium betreffen, noch diskriminierende Bestimmungen für

homosexuelle PartnerInnenschaften?

Wenn ja, detaillierte Auflistung der diskriminierenden Gesetze und der entsprechenden

Paragraphen.

 

Frage 5:

 

Sind Sie bereit, jene gesetzlichen Bestimmungen, die Ihr Ressort betreffen, dahingehend zu

ändern, daß die rechtliche Gleichstellung von hetero -  und homosexuellen

PartnerInnenschaften sichergestellt ist?

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Im Wirkungsbereich des BM für öffentliche Leistung und Sport bestehen keine

Bestimmungen, die eine Ungleichbehandlung von homosexuellen Partnerschaften vorsehen.

 

Frage 6:

 

Sind Sie für die rechtliche Gleichstellung heiero - und homosexueller PartnerInnenschaften

und damit für die Verwirklichung der Forderungen der BürgerInnen - Initiative?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie bis wann setzen?

Wenn nein, warum nicht?

 

Zu Frage 6:

 

Ich bin der Meinung, dass es zur Vermeidung möglicher Diskriminierungen einen rechtlichen

Regelungsbedarf gibt und unterstütze die Bemühungen des BM für Justiz, diese Fragen in

einer Arbeitsgruppe zu behandeln.

 

Frage 7:

 

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Entschließung zu Homosexuellenrechten des

Europarates endlich auch in Österreich umgesetzt wird?

Wenn ja, was werden Sie dafür konkret bis wann tun?

Wenn nein, warum nicht?

 

Zu Frage 7:

 

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für

auswärtige Angelegenheiten in ihrer Antwort zu der gleichlautendenden Frage in der

Parlamentarischen Anfrage 2604/J.

 

Frage 8:

 

Wie bewerten Sie die den Artikel 13 EG - Vertrag (Amsterdam) sowie den Artikel 21 Abs. 1 der

Charta der Grundrechte der EU?

Frage 9:

 

Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass es auch in Österreich ein Verbot der

Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung geben muß?

Wenn ja, was werden Sie dafür konkret bis wann tun?

Wenn nein, warum nicht?

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Hinsichtlich dieser beiden Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in

seiner Antwort zu den gleichlautenden Fragen in der Parlamentarischen Anfrage 2608/J.

 

Frage 10:

 

Sehen Sie es auch als unumgängliche Notwendigkeit, dass es auch in Österreich eigene

Rechtsinstitute zur Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften geben muß?

Wenn ja, was werden Sie dafür konkret bis wann tun?

Wenn nein, warum nicht?

 

Zu Frage 10:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Antwort des Bundesministers für Justiz zur

gleichlautenden Anfrage 2607/J.

 

Frage 11:

 

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es im Herbst 2001 eine parlamentarische Enquete oder

ein öffentliches Hearing (lt. Vorschlag der BürgerInnen - Initiative) geben wird?

Wenn ja, was werden Sie dafür konkret bis wann unternehmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

Zu Frage 11:

 

Die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete oder eines öffentlichen Hearings betrifft

keine Angelegenheit der Vollziehung, sondern liegt im alleinigen Entscheidungsbereich des

Parlaments.