2628/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.08.2001
BM für öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(2608/J) betreffend „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie beurteilen Sie die rechtliche Stellung von lesbischen Frauen und schwulen Männern in
der österreichischen Rechtsordnung?
Frage 2:
Was halten Sie generell von der Forderung ,, Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“?
Frage 3:
Gibt es Ihrerseits grundsätzliche Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen in
der österreichischen Rechtsordnung für homosexuelle PartnerInnenschaften?
Wenn ja, worin bestehen diese Bedenken?
Wenn nein, was ist der Grund dafür?
Zu den Fragen 1-3:
Eingangs möchte ich festhalten, dass ich den in der Anfrage verwendeten Begriff
„diskriminierend“, der bereits eine negative Wertung zum Ausdruck bringt, als
Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung verstehe. Eine Verletzung des
verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatzes liegt dann vor, wenn der Gesetzgeber
gleichartige Sachverhalte - ohne sachliche Rechtfertigung - ungleich behandelt. Es entspricht
der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, dem letztlich die Beurteilung der
Verfassungskonformität oder der Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Bestimmung
obliegt, dass auch eine zunächst gleichheitskonforme Regelung durch eine Änderung der
„maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse“ im Lauf der Zeit gleichheitswidrig werden kann.
Im Hinblick auf die Fragen 1 - 3 kann meiner Auffassung nach nicht davon gesprochen werden,
dass die österreichische Rechtsordnung homosexuelle Partnerschaften grundsätzlich
diskriminiert. Der Gesetzgeber hat erst vor kurzem durch eine Erweiterung des
Angehörigenbegriffs nach § 72 StGB homosexuelle Lebensgemeinschaften heterosexuellen
Partnerschaften hinsichtlich straf - und strafverfahrensrechtlicher Privilegierungen
gleichgestellt und ihnen beispielsweise das Zeugnisentschlagungsrecht (§ 152 StPO)
eingeräumt.
Frage 4:
Gibt es in Gesetzen, die Ihr Ministerium betreffen, noch diskriminierende Bestimmungen für
homosexuelle PartnerInnenschaften?
Wenn ja, detaillierte Auflistung der diskriminierenden Gesetze und der entsprechenden
Paragraphen.
Frage 5:
Sind Sie bereit, jene gesetzlichen Bestimmungen, die Ihr Ressort betreffen, dahingehend zu
ändern, daß die rechtliche Gleichstellung von hetero - und homosexuellen
PartnerInnenschaften sichergestellt ist?
Zu den Fragen 4 und 5:
Im Wirkungsbereich des BM für öffentliche Leistung und Sport bestehen keine
Bestimmungen, die eine Ungleichbehandlung von homosexuellen Partnerschaften vorsehen.
Frage 6:
Sind Sie für die rechtliche Gleichstellung heiero - und homosexueller PartnerInnenschaften
und damit für die Verwirklichung der Forderungen der BürgerInnen - Initiative?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie bis wann setzen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 6:
Ich bin der Meinung, dass es zur Vermeidung möglicher Diskriminierungen einen rechtlichen
Regelungsbedarf gibt und unterstütze die Bemühungen des BM für Justiz, diese Fragen in
einer Arbeitsgruppe zu behandeln.
Frage 7:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Entschließung zu Homosexuellenrechten des
Europarates endlich auch in Österreich umgesetzt wird?
Wenn ja, was werden Sie dafür konkret bis wann tun?
Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 7:
Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten in ihrer Antwort zu der gleichlautendenden Frage in der
Parlamentarischen Anfrage 2604/J.
Frage 8:
Wie bewerten Sie die den Artikel 13 EG - Vertrag (Amsterdam) sowie den Artikel 21 Abs. 1 der
Charta der Grundrechte der EU?
Frage 9:
Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass es auch in Österreich ein Verbot der
Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung geben muß?
Wenn ja, was werden Sie dafür konkret bis wann tun?
Wenn nein, warum nicht?
Zu den Fragen 8 und 9:
Hinsichtlich dieser beiden Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in
seiner Antwort zu den gleichlautenden Fragen in der Parlamentarischen Anfrage 2608/J.
Frage 10:
Sehen Sie es auch als unumgängliche Notwendigkeit, dass es auch in Österreich eigene
Rechtsinstitute zur Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften geben muß?
Wenn ja, was werden Sie dafür konkret bis wann tun?
Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 10:
Diesbezüglich verweise ich auf die Antwort des Bundesministers für Justiz zur
gleichlautenden Anfrage 2607/J.
Frage 11:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es im Herbst 2001 eine parlamentarische Enquete oder
ein öffentliches Hearing (lt. Vorschlag der BürgerInnen - Initiative) geben wird?
Wenn ja, was werden Sie dafür konkret bis wann unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 11:
Die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete oder eines öffentlichen Hearings betrifft
keine Angelegenheit der Vollziehung, sondern liegt im alleinigen Entscheidungsbereich des
Parlaments.