2629/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.08.2001

BM für öffentliche Leistung und Sport

 

 

Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben an mich eine

schriftliche Anfrage (2621/J) betreffend „Komplizierung der Vollziehung des

Kinderbetreuungsgeldgesetzes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

 

Warum soll die Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes durch die niederösterreichische

Gebietskrankenkasse abgewickelt werden?

 

Frage 2:

 

Erachten Sie Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung als Krankheiten? Welche

sachlichen Argumente lagen der Textierung des Entwurfs zugrunde?

 

Frage 3:

 

Ist es zutreffend, dass die erforderlichen Daten (steuerlich relevanter Einkommen) seitens der

Finanzämter an die niederösterreichische Gebietskrankenkasse übermittelt werden müssen?

 

Frage 4:

 

Warum werden nicht direkt die Finanzämter mit der Vollziehung betraut?

Frage 5:

 

Weshalb sollen künftig zwei Leistungen (Fam ihenbeih ilfe, Kinderbetreuungsgeld) eines Fonds

(FLAF) von zwei verschiedenen Einrichtungen vollzogen werden?

 

Frage 6:

 

Wieso wurde die niederösterreichische Gebietskrankenkasse ausgewählt?

 

Frage 7:

 

Wieso wurde nicht auf die regionalen Interessen der Bevölkerung in ganz Österreich durch

Vollziehung einer bundesweit präsenten Vollzugsstruktur (Finanzämter) Rechnung getragen?

 

Frage 8:

 

Welche Mehrkosten sind für AntragstellerInnen in West - oder Süd - Österreich durch höhere

Telefonkosten, längere und teurere Anreisen im Falle von persönlichen Kontakten zu

erwarten?

 

Frage 9:

 

Wie hoch werden die der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse als

Selbstverwaltungskörper voraussichtlich entstehenden Mehrkosten sein?

 

Frage 10:

 

Wieviele Personen werden bei der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse mit dem

Vollzug des Kinderbetreuungsgeldes betraut sein?

 

Frage 11:

 

Wie hoch wären die Kosten im Falle des Vollzugs durch die Finanzverwaltung gewesen?

 

Frage 12:

 

Wird die niederösterreichische Gebietskrankenkasse die Mehrkosten durch den Vollzug des

Kinderbetreuungsgeldes ersetzt bekommen? Wenn nein, warum nicht?

Frage 13:

 

Halten Sie es für zulässig, der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse eine beträchtliche

Verwaltungsmehrtätigkeit außerhalb des gesetzlichen Auftrages aufzubürden?

 

Frage 14:

 

Wurde die Verfassungskonformität des gewählten Vollzuges geprüft? Wie lautet der

entsprechende Passus des Gutachtens des Verfassungsdienstes?

 

Frage 15:

 

Durch die gesetzliche Diskriminierung zahlreicher AusländerInnen werden ebenfalls

gewaltige Vollzugskosten entstehen, da zwar etliche Länder bzw. deren Staatsangehörige

aufgrund von staatlichen Normen gleichgestellt oder teilweise gleichgestellt sind, nicht aber

alle. Welche Verwaltungsmehrkosten werden durch die höchst unterschiedliche Behandlung

verschiedener AusländerInnen verursacht?

 

Frage 16:

 

Ist die unterschiedliche Regelung für verschiedene AusländerInnen unter Redachtnahme auf

das Bundesverfassungsgesetz aus 1982, welches sämtliche Diskriminierungen bestimmter

StaatsbürgerInnen verbietet, verfassungskonform? Wie lautet das entsprechende Gutachten

des Verfassungsdienstes?

 

Frage 17:

 

Wie viel hat die Vollziehung des Karenzgeldes in den letzten 5 Jahren jeweils pro Jahr

gekostet?

 

Frage 18:

 

In der Umstellungsphase werden durch die Systemumstellung erhebliche Mehrkosten

auftreten. Wie hoch sind die Umstellungskosten veranschlagt und wie hoch sind die Kosten

für den Vollzug des Kinderbetreuungsgeldes für die Jahre 2002 und 2003 veranschlagt?

Frage 19:

 

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz statuiert in § 8 einen neuen Einkommensbegriff der für die

betroffenen Personen nicht ohne ExpertInnenwissen selbst ermittelbar ist, und durch den eine

rechtliche Grauzone bei Personen mit Einkommen an der Zuverdienstgrenze verursacht wird.

Wie hoch sind die Vollzugskosten, die sich durch Beratung, Vollziehung und allenfalls

Abwicklung von Rückforderungsansprüchen aufgrund dieses komplizierten

Einkommensbegriffes ergeben werden?

 

Frage 20:

 

Halten Sie die Bestimmungen über eine Rückforderung von ausbezahlten Kinderbetreuungs -

Beiträgen im Hinblick auf die einschlägige Judikatur des Verfassungsgerichtshofes für

verfassungskonform? Wie lautet das entsprechende Gutachten des Verfassungsdienstes?

 

Frage 21:

 

Halten Sie es für verfassungskonform, dass im Falle einer von der Finanzverwaltung

festgestellten Überschreitung der jährlichen Zuverdienstgrenze z.B. um 20.000 ATS als

Konsequenz eine Rückzahlung von bis zu 72.000 ATS droht? Wie begründen Sie die

Verfassungskonformität dieser Bestimmung?

 

Frage 22:

 

Halten Sie die unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich des Ermessungsspielraumes der

Behörde bei Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit für

verfassungskonform? Wie lautet das entsprechende Gutachten des Verfassungsdienstes?

 

Frage 23:

 

Halten Sie es im Sinne der Minimierung von Verwaltungskosten für ratsam, einen Entwurf mit

zahlreichen verfassungsrechtlichen ,, Problemzonen „ zu beschließen?

Frage 24:

 

Welche volkswirtschaftlichen Kosten verursacht die Behebung einer verfassungswidrigen

Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof sowie die Erarbeitung einer Neufassung, die

neuerliche Beschlussfassung im Parlament und die Neueinschulung der Vollzugsorgane im

Durchschnitt?

 

Frage 25:

 

Wie schlüsseln sich die volkswirtschaftlichen Durchschnittskosten der Reparatur einer

verfassungswidrigen Norm auf?

 

Frage 26:

 

Werden Sie die bereits jetzt erkennbare Kostenexplosion und das prognostizierbare

Verwaltungschaos dem amtierenden oder einem künftigen Generaldirektor des

Hauptverbandes an lasten?

 

Zu den Fragen 1 - 26:

 

Die vorliegenden Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts. Ich

verweise daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2620/J durch den Bundesminister für

soziale Sicherheit und Generationen und auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2622/J durch

den Bundesminister für Finanzen.

 

Ich möchte aber dennoch anmerken, dass in der Rangordnung der gesellschaftlichen

Werteskala die Familie 90% erreicht und weit wichtiger eingeschätzt wird als Arbeit, Freunde

oder Religion.

 

Insbesondere für junge Menschen ist ein erfülltes Leben mit Partnerschaft, Familie und

Kindern verbunden. Selbstverständlich stoßen diese Ideale im täglichen Leben auf eine harte

Realität. Insbesondere All ein Erzieherinnen und Alleinerzieher sowie Mehrkinderfamilien

kennen diese Tatsache nur allzu deutlich. Ich erachte es daher als Aufgabe der Politik, hier

Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Ideale bestmöglich verwirklicht werden

können.

Deshalb hat diese Bundesregierung der Familienpolitik einen wichtigen Stellenwert in ihrer

täglichen Arbeit eingeräumt. Wir haben im Gegensatz zu den früheren sozialdemokratisch

geführten Regierungen Familienpolitik nicht nur mit Lippenbekenntnissen in den Mittelpunkt

gestellt, sondern mit konkreten Handlungen.

 

Das Kinderbetreuungsgeld ist die größte familienpolitische Errungenschaft der Zweiten

Republik und ermöglicht erstmals die Wahlfreiheit zur individuellen Gestaltung des

Familienlebens. Im Gegensatz zu den Sozialdemokraten bemisst diese Bundesregierung den

Wert der Familie, von Frauen und Kindern nicht nach Versicherungsbeiträgen, sondern nach

den gesellschaftlichen Bedürfnissen der Menschen.