2629/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.08.2001
BM für öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (2621/J) betreffend „Komplizierung der Vollziehung des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Warum soll die Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes durch die niederösterreichische
Gebietskrankenkasse abgewickelt werden?
Frage 2:
Erachten Sie Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung als Krankheiten? Welche
sachlichen Argumente lagen der Textierung des Entwurfs zugrunde?
Frage 3:
Ist es zutreffend, dass die erforderlichen Daten (steuerlich relevanter Einkommen) seitens der
Finanzämter an die niederösterreichische Gebietskrankenkasse übermittelt werden müssen?
Frage 4:
Warum werden nicht direkt die
Finanzämter mit der Vollziehung betraut?
Frage 5:
Weshalb sollen künftig zwei Leistungen (Fam ihenbeih ilfe, Kinderbetreuungsgeld) eines Fonds
(FLAF) von zwei verschiedenen Einrichtungen vollzogen werden?
Frage 6:
Wieso wurde die niederösterreichische Gebietskrankenkasse ausgewählt?
Frage 7:
Wieso wurde nicht auf die regionalen Interessen der Bevölkerung in ganz Österreich durch
Vollziehung einer bundesweit präsenten Vollzugsstruktur (Finanzämter) Rechnung getragen?
Frage 8:
Welche Mehrkosten sind für AntragstellerInnen in West - oder Süd - Österreich durch höhere
Telefonkosten, längere und teurere Anreisen im Falle von persönlichen Kontakten zu
erwarten?
Frage 9:
Wie hoch werden die der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse als
Selbstverwaltungskörper voraussichtlich entstehenden Mehrkosten sein?
Frage 10:
Wieviele Personen werden bei der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse mit dem
Vollzug des Kinderbetreuungsgeldes betraut sein?
Frage 11:
Wie hoch wären die Kosten im Falle des Vollzugs durch die Finanzverwaltung gewesen?
Frage 12:
Wird die niederösterreichische Gebietskrankenkasse die Mehrkosten durch den Vollzug des
Kinderbetreuungsgeldes ersetzt bekommen? Wenn
nein, warum nicht?
Frage 13:
Halten Sie es für zulässig, der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse eine beträchtliche
Verwaltungsmehrtätigkeit außerhalb des gesetzlichen Auftrages aufzubürden?
Frage 14:
Wurde die Verfassungskonformität des gewählten Vollzuges geprüft? Wie lautet der
entsprechende Passus des Gutachtens des Verfassungsdienstes?
Frage 15:
Durch die gesetzliche Diskriminierung zahlreicher AusländerInnen werden ebenfalls
gewaltige Vollzugskosten entstehen, da zwar etliche Länder bzw. deren Staatsangehörige
aufgrund von staatlichen Normen gleichgestellt oder teilweise gleichgestellt sind, nicht aber
alle. Welche Verwaltungsmehrkosten werden durch die höchst unterschiedliche Behandlung
verschiedener AusländerInnen verursacht?
Frage 16:
Ist die unterschiedliche Regelung für verschiedene AusländerInnen unter Redachtnahme auf
das Bundesverfassungsgesetz aus 1982, welches sämtliche Diskriminierungen bestimmter
StaatsbürgerInnen verbietet, verfassungskonform? Wie lautet das entsprechende Gutachten
des Verfassungsdienstes?
Frage 17:
Wie viel hat die Vollziehung des Karenzgeldes in den letzten 5 Jahren jeweils pro Jahr
gekostet?
Frage 18:
In der Umstellungsphase werden durch die Systemumstellung erhebliche Mehrkosten
auftreten. Wie hoch sind die Umstellungskosten veranschlagt und wie hoch sind die Kosten
für den Vollzug des
Kinderbetreuungsgeldes für die Jahre 2002 und 2003 veranschlagt?
Frage 19:
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz statuiert in § 8 einen neuen Einkommensbegriff der für die
betroffenen Personen nicht ohne ExpertInnenwissen selbst ermittelbar ist, und durch den eine
rechtliche Grauzone bei Personen mit Einkommen an der Zuverdienstgrenze verursacht wird.
Wie hoch sind die Vollzugskosten, die sich durch Beratung, Vollziehung und allenfalls
Abwicklung von Rückforderungsansprüchen aufgrund dieses komplizierten
Einkommensbegriffes ergeben werden?
Frage 20:
Halten Sie die Bestimmungen über eine Rückforderung von ausbezahlten Kinderbetreuungs -
Beiträgen im Hinblick auf die einschlägige Judikatur des Verfassungsgerichtshofes für
verfassungskonform? Wie lautet das entsprechende Gutachten des Verfassungsdienstes?
Frage 21:
Halten Sie es für verfassungskonform, dass im Falle einer von der Finanzverwaltung
festgestellten Überschreitung der jährlichen Zuverdienstgrenze z.B. um 20.000 ATS als
Konsequenz eine Rückzahlung von bis zu 72.000 ATS droht? Wie begründen Sie die
Verfassungskonformität dieser Bestimmung?
Frage 22:
Halten Sie die unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich des Ermessungsspielraumes der
Behörde bei Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit für
verfassungskonform? Wie lautet das entsprechende Gutachten des Verfassungsdienstes?
Frage 23:
Halten Sie es im Sinne der Minimierung von Verwaltungskosten für ratsam, einen Entwurf mit
zahlreichen verfassungsrechtlichen ,,
Problemzonen „ zu beschließen?
Frage 24:
Welche volkswirtschaftlichen Kosten verursacht die Behebung einer verfassungswidrigen
Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof sowie die Erarbeitung einer Neufassung, die
neuerliche Beschlussfassung im Parlament und die Neueinschulung der Vollzugsorgane im
Durchschnitt?
Frage 25:
Wie schlüsseln sich die volkswirtschaftlichen Durchschnittskosten der Reparatur einer
verfassungswidrigen Norm auf?
Frage 26:
Werden Sie die bereits jetzt erkennbare Kostenexplosion und das prognostizierbare
Verwaltungschaos dem amtierenden oder einem künftigen Generaldirektor des
Hauptverbandes an lasten?
Zu den Fragen 1 - 26:
Die vorliegenden Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts. Ich
verweise daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2620/J durch den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen und auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2622/J durch
den Bundesminister für Finanzen.
Ich möchte aber dennoch anmerken, dass in der Rangordnung der gesellschaftlichen
Werteskala die Familie 90% erreicht und weit wichtiger eingeschätzt wird als Arbeit, Freunde
oder Religion.
Insbesondere für junge Menschen ist ein erfülltes Leben mit Partnerschaft, Familie und
Kindern verbunden. Selbstverständlich stoßen diese Ideale im täglichen Leben auf eine harte
Realität. Insbesondere All ein Erzieherinnen und Alleinerzieher sowie Mehrkinderfamilien
kennen diese Tatsache nur allzu deutlich. Ich erachte es daher als Aufgabe der Politik, hier
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Ideale bestmöglich verwirklicht werden
können.
Deshalb hat diese Bundesregierung der Familienpolitik einen wichtigen Stellenwert in ihrer
täglichen Arbeit eingeräumt. Wir haben im Gegensatz zu den früheren sozialdemokratisch
geführten Regierungen Familienpolitik nicht nur mit Lippenbekenntnissen in den Mittelpunkt
gestellt, sondern mit konkreten Handlungen.
Das Kinderbetreuungsgeld ist die größte familienpolitische Errungenschaft der Zweiten
Republik und ermöglicht erstmals die Wahlfreiheit zur individuellen Gestaltung des
Familienlebens. Im Gegensatz zu den Sozialdemokraten bemisst diese Bundesregierung den
Wert der Familie, von Frauen und Kindern nicht nach Versicherungsbeiträgen, sondern nach
den gesellschaftlichen Bedürfnissen der Menschen.